Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 02.02.2006 - 6 U 3/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 08.01.2004 - 3 O 214/03
- OLG Zweibrücken, 02.02.2006 - 6 U 3/04
- BGH, 08.03.2007 - III ZR 55/06
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Keine Befundsicherungspflicht des Herstellers bei Einwegflaschen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2005, 417
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04
Die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 104, 323 = VersR 1988, 930), wonach dem Hersteller kohlensäurehaltiger Getränke in Glasflaschen eine besondere Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht obliegt, deren Unterlassung zu einer Beweislastumkehr bezüglich der Frage führen kann, in wessen Verantwortungsbereich eine etwaige Beschädigung der Flasche entstanden ist, ist bei der Verwendung von Einwegflaschen nicht anwendbar.
- OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
Produkthaftung: Haftung von Flaschen- und Getränkehersteller für eine durch …
Aus diesen Gründen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits auch nicht auf die in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beurteilte Frage an, ob dem Hersteller von Einwegglasflaschen überhaupt eine Befundsicherungspflicht obliegt (vgl. einerseits OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2004 - 6 U 3/04, VersR 2005, 417 und andererseits LG Augsburg, Urteil vom 23.08.1999 - 3 O 2943/97, NJW-RR 2001, 594).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 14.05.2004 - 6 U 3/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
- OLG Bamberg, 14.05.2004 - 6 U 3/04