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   OLG Köln, 09.08.2013 - I-6 U 3/13   

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OLG Köln, 09.08.2013 - I-6 U 3/13 (https://dejure.org/2013,28793)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2013 - I-6 U 3/13 (https://dejure.org/2013,28793)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2013 - I-6 U 3/13 (https://dejure.org/2013,28793)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

  • kanzlei.biz

    Die Bezeichnung "Anzeige' ist geeignet um auf den werbenden Charakter einer Webseite hinzudeuten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Status-symptome

    §§ 3 Abs. 2, 4 Nr. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • Betriebs-Berater

    Hinreichende Aufklärung über werblichen Charakter einer Internetseite - "Anti-Status-Auto"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 3
    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Anti-Status-Auto"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Preis ohne Überführungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinreichende Aufklärung über werblichen Charakter einer Internetseite - "Anti-Status-Auto"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mit dem Wort "Anzeige" versehene satirische Fahrzeugwerbung ist nicht als unlauter anzusehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Hinweis "Anzeige" auf Webseite keine Schleichwerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 795
  • GRUR 2014, 7
  • GRUR-RR 2014, 62
  • MMR 2014, 327
  • BB 2013, 2625
  • K&R 2013, 741
  • afp 2014, 147
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 21] = WRP 2011, 747 - Flappe; GRUR 2013, 644 [Rn. 16] = WRP 2013, 764 - Preisrätselgewinnauslobung V).

    Grundlage des insofern in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung beimisst (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 13] = WRP 2011, 747 - Flappe; vgl. zu § 1 UWG 1909 bereits BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGHZ 130, 205 [214] = GRUR 1995, 744 = WRP 1995, 923 - Feuer, Eis & Dynamit I).

    dd) Die mangels eines solchen Hinweises festzustellende Verschleierung des Werbecharakters beeinträchtigt spürbar die Fähigkeit der Verbraucher zur informierten Entscheidung (§ 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 UWG, Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 23] = WRP 2011, 747 - Flappe), insofern diese durch die redaktionelle Einkleidung zu einer anderen, aufmerksameren und vertrauensvolleren Wahrnehmung der Werbung angeregt werden.

    c) Dahingestellt bleiben kann, ob bei dieser Sachlage auch Nr. 11, 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 RStV verletzt sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 12] = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 [Rn. 9] = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS), wobei es sich nur um alternative rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstands handeln würde (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 19 ff.] = WRP 2013, 472 - Biomineralwasser).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09

    Flappe

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 21] = WRP 2011, 747 - Flappe; GRUR 2013, 644 [Rn. 16] = WRP 2013, 764 - Preisrätselgewinnauslobung V).

    Grundlage des insofern in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung beimisst (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 13] = WRP 2011, 747 - Flappe; vgl. zu § 1 UWG 1909 bereits BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGHZ 130, 205 [214] = GRUR 1995, 744 = WRP 1995, 923 - Feuer, Eis & Dynamit I).

    dd) Die mangels eines solchen Hinweises festzustellende Verschleierung des Werbecharakters beeinträchtigt spürbar die Fähigkeit der Verbraucher zur informierten Entscheidung (§ 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 UWG, Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 23] = WRP 2011, 747 - Flappe), insofern diese durch die redaktionelle Einkleidung zu einer anderen, aufmerksameren und vertrauensvolleren Wahrnehmung der Werbung angeregt werden.

    c) Dahingestellt bleiben kann, ob bei dieser Sachlage auch Nr. 11, 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 RStV verletzt sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 12] = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 [Rn. 9] = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS), wobei es sich nur um alternative rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstands handeln würde (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 19 ff.] = WRP 2013, 472 - Biomineralwasser).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 132/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in einem Spieleportal für Kinder

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Verschleiernd wirbt, wer das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet, dass der Werbecharakter nicht klar und eindeutig zu erkennen ist (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 6 U 132/12; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 3.11; Ullmann / Seichter , jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 3, Rn. 37).

    Namentlich bei Veröffentlichungen im Internet kommt es für die Frage, ob Werbung hinreichend als solche erkennbar ist, auf den optischen Gesamteindruck des Internetauftritts und das Vorverständnis der potentiellen Nutzer an (vgl. zur Bannerwerbung im Kontext eines sich an Kinder richtenden Spieleportals Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 6 U 132/12; KG, MMR 2012, 316).

  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 21] = WRP 2011, 747 - Flappe; GRUR 2013, 644 [Rn. 16] = WRP 2013, 764 - Preisrätselgewinnauslobung V).

    Ob das dem Gebot der Trennung von Werbung und redaktioneller Berichterstattung korrespondierende Verbot verletzt ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere Inhalt, Anlass und Aufmachung des Beitrags sowie Gestaltung und Zielsetzung der Publikation zu berücksichtigen sind (BGH, GRUR 2013, 644 [Rn. 16] = WRP 2013, 764 - Preisrätselgewinnauslobung V m.w.N.).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    (a) Dem Internetauftritt der Beklagten ist ein wertender, allgemein meinungsbildender Gehalt nicht abzusprechen; die kommerzielle Zwecksetzung steht dem nicht entgegen, denn der Schutz der Meinungsfreiheit umfasst auch Äußerungen aus dem Bereich der Wirtschaftswerbung (vgl. BVerfGE 102, 347 = GRUR 2001, 170 [172] = WRP 2001, 129 - Benetton; BVerfG, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell, m.w.N.).

    Zwar bedarf es einer angemessenen Gewichtung der Freiheitsrechte des Art. 5 GG in der Wirtschaftswerbung (vgl. nur BVerfGE 102, 347 = GRUR 2001, 170 [173] = WRP 2001, 129 - Benetton) und ist der Gehalt dieser Grundrechte zumal auf dem Gebiet der getarnten Werbung, das in hohem Maß von wertenden Einschätzungen und Prognosen abhängt, in die Rechtsanwendung einzubeziehen; eine Anwendung der im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze über die Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil bietet aber durchaus geeignete Anhaltspunkte der Bewertung und damit der Feststellung einer Gefährdung des Schutzguts auch im konkreten Fall (vgl. BVerfG, WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277 [278] - Anwalts-Ranglisten).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Zwar bedarf es einer angemessenen Gewichtung der Freiheitsrechte des Art. 5 GG in der Wirtschaftswerbung (vgl. nur BVerfGE 102, 347 = GRUR 2001, 170 [173] = WRP 2001, 129 - Benetton) und ist der Gehalt dieser Grundrechte zumal auf dem Gebiet der getarnten Werbung, das in hohem Maß von wertenden Einschätzungen und Prognosen abhängt, in die Rechtsanwendung einzubeziehen; eine Anwendung der im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze über die Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil bietet aber durchaus geeignete Anhaltspunkte der Bewertung und damit der Feststellung einer Gefährdung des Schutzguts auch im konkreten Fall (vgl. BVerfG, WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277 [278] - Anwalts-Ranglisten).

    Ein umfassendes Unterlassungsgebot ist nicht erforderlich, wenn klarstellende Zusätze ausreichen, um Irreführungen und eine hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen (BVerfG, WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277 [279] - Anwalts-Ranglisten).

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 168/10

    Werbecharakter einer Ankündigung auf der Titelseite einer Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Dem Kläger ist zuzugeben, dass die bloße Verwendung des Wortes "Anzeige" nicht genügt, wenn der betreffende winzige und typologisch unauffällige Schriftzug von den Lesern der betreffenden Werbung wahrscheinlich übersehen werden wird (vgl. Senatsdurteil vom 18.03.2011 - 6 U 168/10; OLG Hamburg, WRP 2012, 1287 - Rekord-Jackpot, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.06.2012 - 5 W 58/12

    Wettbewerbsverstoß: Getarnte Werbung auf dem zusätzlichen Umschlag einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Dem Kläger ist zuzugeben, dass die bloße Verwendung des Wortes "Anzeige" nicht genügt, wenn der betreffende winzige und typologisch unauffällige Schriftzug von den Lesern der betreffenden Werbung wahrscheinlich übersehen werden wird (vgl. Senatsdurteil vom 18.03.2011 - 6 U 168/10; OLG Hamburg, WRP 2012, 1287 - Rekord-Jackpot, m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    Der Senat lässt offen, ob unter den Umständen des Streitfalles mit den Argumenten der Berufungserwiderung angenommen werden könnte, dass die Beklagte jedenfalls unter Angabe von Preisen geworben und dabei ihrer Verpflichtung zur Endpreisangabe nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV nicht genügt hat, weil obligatorische Überführungskosten in den Endpreis einzubeziehen gewesen wären (vgl. Senat, Urteil vom 25.05.2012 - 6 U 236/11).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
    c) Dahingestellt bleiben kann, ob bei dieser Sachlage auch Nr. 11, 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 RStV verletzt sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 12] = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 [Rn. 9] = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS), wobei es sich nur um alternative rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstands handeln würde (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 19 ff.] = WRP 2013, 472 - Biomineralwasser).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11

    GOOD NEWS

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 238/11

    Teilhabe am Blickfang

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

  • OLG München, 06.02.2013 - 18 W 206/13
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93

    Preisrätselgewinnauslobung I - Getarnte Werbung

  • KG, 24.01.2012 - 5 W 10/12

    Muss Bannerwerbung im Internet nicht als solche gekennzeichnet werden?

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

  • LG Hamburg, 24.04.2012 - 312 O 715/11

    Beste Rechtsschutzversicherung - Unlauterer Wettbewerb: Verschleierung des

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Nicht ausreichend ist daher, wenn sich der werbliche Charakter eines Beitrags dem Verbraucher erst erschließt, wenn er ihn bereits zur Kenntnis genommen hat, denn dann ist er der Anlockwirkung bereits erlegen, die das Kennzeichnungsgebot gerade unterbinden soll, und war der Werbebotschaft unvorbereitet ausgesetzt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62, 64 [juris Rn. 18]; Wiebe/Kreutz, WRP 2015, 1179 Rn. 37).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Nicht ausreichend ist daher, wenn sich der werbliche Charakter eines Beitrags dem Verbraucher erst erschließt, wenn er ihn bereits zur Kenntnis genommen hat, denn dann ist er der Anlockwirkung bereits erlegen, die das Kennzeichnungsgebot gerade unterbinden soll, und war der Werbebotschaft unvorbereitet ausgesetzt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62, 64 [juris Rn. 18]; Wiebe/Kreutz, WRP 2015, 1179 Rn. 37).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog.

    Nicht ausreichend ist daher, wenn sich der werbliche Charakter eines Beitrags dem Verbraucher erst erschließt, wenn er ihn bereits zur Kenntnis genommen hat, denn dann ist er der Anlockwirkung bereits erlegen, die das Kennzeichnungsgebot gerade unterbinden soll, und war der Werbebotschaft unvorbereitet ausgesetzt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62, 64 [juris Rn. 18]; Wiebe/Kreutz, WRP 2015, 1179 Rn. 37).
  • OLG München, 25.06.2020 - 29 U 2333/19

    Blauer Plüschelefant - Zu den Kennzeichnungspflichten einer

    (1) Maßgebend hierfür ist nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG die Sicht des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds einer angesprochenen Verbrauchergruppe (OLG München WRP 2014, 1074 Rn. 6 - Zulässigkeit von "Teasern"; OLG Köln GRUR-RR 2014, 62, 63 - Status-Angst).
  • LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17

    Wettbewerbsverstoß: Erkennbarkeit von Werbung im Internet

    Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (OLG Köln, Urteil vom 09. August 2013 - I-6 U 3/13, juris Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Maßgebend ist nach § 3 Abs. 4 S. 1 UWG die Sicht des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Verbrauchergruppe (vgl. zu § 4 Nr. 3 UWG 2008 OLG München, WRP 2014, 1074 [KG Berlin 27.06.2014 - 5 U 162/12] Rn. 6; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62 (63); zum vorstehenden im Ganzen vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 5a Rn. 7.24).
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