Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2204
OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,2204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,2204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,2204)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    E-Mail-Spamming mit Gemeinschaftsmarke

    Durch die Verwendung einer E-Mail-Absenderadresse kann ein mit einer Marke indentisches Zeichen markenmäßig gebraucht werden.

  • markenmagazin:recht

    Art. 9 Abs. 1 lit. a GMVO
    Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von Werbe-E-Mails

  • openjur.de

    Markenverletzung: Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von Werbe-E-Mails als Markenverletzung; Anspruch des Verletzten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz

  • aufrecht.de

    Markenverletzung durch E-Mail Absenderadresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Versendung von Spam E-Mails mittels Bezeichnung der geschützten Marke "Hotmail"; Verbot der Versendung von E-Mails zu Werbezwecken

  • datenschutz.eu
  • ra.de
  • doerre.com PDF

    Markenrechtsverletzung "hotmail" durch Versand von E-Mails

  • RA Kotz

    Spammails - Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Marke "Hotmail"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer fremden Marke in der Absenderkennung beim E-Mail-Spam unzulässig

  • loh.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer fremden Marke in der Absenderkennung beim E-Mail-Spam unzulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Markenrechtsverletzung durch Spam-Mails

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 113
  • K&R 2006, 582
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Die Situation im Streitfall unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des LG Bonn (CR 2002, 293, bestätigt durch OLG Köln, CR 2003, 55) zugrunde gelegen hat.
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff, der nach der Rechtsprechung des BGH auch bei Unterlassungsklagen zugrunde zu legen ist, bestimmt sich der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) nach dem Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und nach dem Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH v. 29.06.2006 -I ZR 253/03, WRP 2006, 1247 -Anschriftenliste m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Bereits vor der genannten Entscheidung des BGH (WRP 2004, 731) hat die Rechtsprechung ein solches Verhalten ganz überwiegend als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. die Zitate in WRP 2004, 731, 733 r. Sp. unten).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Das aus § 242 BGB abgeleitete Auskunftsbegehren setzt als Hilfsanspruch zur Durchsetzung des Schadensersatzbegehrens voraus, dass auch die durch die verallgemeinernde Fassung des Auskunftsbegehren umschriebene, aber als solche noch nicht konkret festgestellten Verletzungshandlungen nicht anders als schuldhaft begangen sein können (BGH WRP 2006, 749, 755 -Parfümtestkäufe).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02

    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Die Situation im Streitfall unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des LG Bonn (CR 2002, 293, bestätigt durch OLG Köln, CR 2003, 55) zugrunde gelegen hat.
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 4 U 17/04

    Zur Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten bei Klageerhebung durch nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Der Senat tritt den Ausführungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil und des 4. Zivilsenats des OLG Karlsruhe in dem Hinweisbeschluss vom 02.08.2004 (Az. 4 U 17/04, Anlage K 15, dort S. 6 unter II 3 c) in vollem Umfang bei.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06
    Für die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung eines Markenrechts durch gleichliegende Handlungen genügt es, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung durch weitere, rechtlich gleich zu beurteilende Handlungen gegeben ist (BGH WRP 2006, 590, 594 -Markenparfümverkäufe).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7446
OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 Nr. 11; RettG NRW §§ 6, 13, 14, 17, 18 ff.; BayRDG Art. 13

  • Wolters Kluwer

    Regulierung des Marktes des Krankentransportwesens durch die Genehmigungspflichtigkeit; Verpflichtung zum behördlichen Einschreiten gegen einen nicht genehmigten Krankentransport aus Wettbewerbsgründen; Bestimmung der Voraussetzungen für eine Marktverhaltensregelung; ...

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG§ 4 Nr. 11; ; RettG NRW § 6; ; RettG NRW § 13; ; RettG NRW § 14; ; RettG NRW § 17; ; RettG NRW §§ 18 ff.; ; BayRDG Art. 13

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Krankentransport über Landesgrenzen - Wettbewerbsklage bei Verstoß gegen Landesrettungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Versendung von Spam-E-Mails

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Um eine Marktverhaltensregelung handelt es sich nur dann, wenn die fragliche Norm zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH MD 2006, 1, 3 - Betonstahl; BGH MD 2006, 7, 11 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe), was anhand einer am Normzweck der Vorschrift orientierten Auslegung zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 08.11.2004 - 3 B 36.04

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionszulassungsgrund der

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Die Gesetzessystematik erlaubt mithin nur den Schluss auf ein rein hoheitliches Handeln des öffentlichen Rettungsdienstes (so auch BVerwG, Beschl. vom 08.11.2004 - 3 B 36/04 - zur Notfallrettung nach dem BayRDG).
  • LG Köln, 12.01.2006 - 84 O 74/05

    Wettbewerbswidrig durchgeführter Transport eines Krankentransportunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 74/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 4 U 105/05

    Wettbewerbsrecht: Zum Anspruch auf Unterlassung von Krankentransporten

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Der Senat hält an dieser Auffassung auch in Ansehung des Urteils des OLG Hamm vom 17.11.2005 - 4 U 105/05 - fest.
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Um eine Marktverhaltensregelung handelt es sich nur dann, wenn die fragliche Norm zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH MD 2006, 1, 3 - Betonstahl; BGH MD 2006, 7, 11 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe), was anhand einer am Normzweck der Vorschrift orientierten Auslegung zu beurteilen ist.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06

    Überregionaler Krankentransport

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Urt. v. 7.7.2006 - 6 U 35/06, [...]).
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