Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7404
OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07 (https://dejure.org/2007,7404)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2007 - 6 U 35/07 (https://dejure.org/2007,7404)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 6 U 35/07 (https://dejure.org/2007,7404)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    "AIDA" und "AIDU" - Verwechslungsgefahr - Verzicht auf die Domain "aidu.de" gegenüber der Denic

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 13.9.2007)

    Aidu.de - Kreuzfahrer streiten vor Gericht

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 13.9.2007)

    Aidu.de - Kreuzfahrer streiten vor Gericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07
    Jedenfalls besteht nämlich ein unmittelbares Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Second-Level-Domain und dem über die Domain aufrufbaren Inhalt: Ist über die Domain kein Inhalt aufrufbar, etwa weil sie bei der E. nur angemeldet und/oder die aufrufbare Website ohne Inhalt ist, so ist schon im Ansatz ein kennzeichenmäßiger Gebrauch zu verneinen (BGH GRUR 2005, 687 - weltonline.de).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07
    Wird hingegen, wie vorliegend der Fall, unter dem Domainnamen ein Seiteninhalt im Internet angeboten, so ist dieser in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einzubeziehen (vgl. Ströbele/Hacker a.a.O. § 14 Rn. 118; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 437; so auch - zur insoweit vergleichbaren Problematik im Namensrecht - BGH GRUR 2003, 622 - shell.de und GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • LG Köln, 08.02.2007 - 31 O 439/06

    Aida verbietet aidu.de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.02.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 439/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr in Modifizierung der tenorierten Unterlassungsverurteilung die (Weiter-)Benutzung ihrer Domain "www.a.de" für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Verkündung dieses Urteils gestattet wird.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07
    Wird hingegen, wie vorliegend der Fall, unter dem Domainnamen ein Seiteninhalt im Internet angeboten, so ist dieser in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einzubeziehen (vgl. Ströbele/Hacker a.a.O. § 14 Rn. 118; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 437; so auch - zur insoweit vergleichbaren Problematik im Namensrecht - BGH GRUR 2003, 622 - shell.de und GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2014 - 6 U 239/13

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung

    Dies entspricht der instanzgerichtlichen Rechtsprechung, da der in § 265 Abs. 1 ZPO verwendete Begriff der "streitbefangenen Sache" aus den vom Landgericht bereits dargelegten Gründen weit verstanden wird (so auch OLG Köln vom 21.1. 2011 - 6 U 35/07, Tz. 6 bei juris in dem Verletzungsverfahren AIDA/AIDU; OLG Dresden vom 20.10.1998 - 14 U 3613/97 = CR 1999, 598 - cyberspace.de).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19892
LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07 (https://dejure.org/2011,19892)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2011 - L 6 U 35/07 (https://dejure.org/2011,19892)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - L 6 U 35/07 (https://dejure.org/2011,19892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Dabei war das Begehren des Klägers unter Berücksichtigung des von ihm erhobenen Anspruchs bei verständiger Würdigung (§ 123 SGG) als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungs- (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) bzw. Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) auszulegen (in letzterem Sinne Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18), zumal die im Berufungsschriftsatz vom 20. März 2007 unter Bezugnahme auf die in der Klage vom 30. März 2005 auf Entschädigung, insbesondere in Form einer Verletztenrente, gerichtete Leistungsklage unzulässig wäre (vgl. nur BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).

    Besteht aber keine Pflicht zum Erlass eines gesonderten Verwaltungsaktes, kann auch unmittelbar auf die (Verpflichtung zur) Rücknahme geklagt werden, die die Beklagte - nach inhaltlicher Überprüfung ihrer vorausgegangenen Entscheidung - mit Bescheid vom 20. Dezember 2002 abgelehnt hat (vgl. näher hierzu nochmals BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Es kann dahinstehen, ob der eigentlichen Überprüfung des bestandskräftigen Bescheides vom 3. Juni 1997 (vgl. §§ 77, 85, 87 SGG) nach § 44 SGB X eine gesonderte Prüfung des Wiederaufgreifens des Verfahrens vorausgeht (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Auch für den Fall des Wiederaufgreifens wird nämlich jedenfalls keine gesonderte Entscheidung hierüber verlangt (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2001, a.a.O., wonach die indirekte Verlautbarung mit der Entscheidung über die Aufhebung möglich ist).

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Mit ihr hat die Beklagte ersichtlich keine Regelung über ein Recht des Klägers auf Verletztenrente getroffen (vgl. BSG, Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R - juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Dabei war das Begehren des Klägers unter Berücksichtigung des von ihm erhobenen Anspruchs bei verständiger Würdigung (§ 123 SGG) als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungs- (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) bzw. Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) auszulegen (in letzterem Sinne Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18), zumal die im Berufungsschriftsatz vom 20. März 2007 unter Bezugnahme auf die in der Klage vom 30. März 2005 auf Entschädigung, insbesondere in Form einer Verletztenrente, gerichtete Leistungsklage unzulässig wäre (vgl. nur BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Nach den als maßgeblich für die Einschätzung des medizinischen Ursachenzusammenhangs heranzuziehenden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9) Konsensempfehlungen (siehe Trauma und Berufskrankheit 2005, 211 ff.) liegt beim Kläger nämlich ein Schadensbild im Sinne der Konstellation B1 vor, bei der Konsens gegeben ist.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Denn bei ihm sind vom Umfang her, von dem sich der Senat eine volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), keine Einwirkungen nachgewiesen, aus denen sich eine entsprechende Gefährdung ableiten ließe.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Die Exposition des Klägers erreicht nicht die für Männer einschlägige Mindestbelastung von 12, 5 MNh, unterhalb der nach wissenschaftlichem Erkenntnissen ein Zusammenhang einer LWS-Erkrankung mit beruflichen Belastungen auszuschließen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/08 R - juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Danach müssen für die Feststellung einer BK 2108 folgende Kriterien erfüllt sein: Der Versicherte muss aufgrund seiner versicherten Tätigkeit langjährig schwere Lasten gehoben oder getragen bzw. Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verrichtet haben, bei ihm muss eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS vorliegen, die durch diese beruflichen Einwirkungen entstanden ist, diese Erkrankung muss zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten gezwungen haben und der Versicherte darf eine solche Tätigkeit tatsächlich nicht mehr ausüben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Denn bei ihm sind vom Umfang her, von dem sich der Senat eine volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), keine Einwirkungen nachgewiesen, aus denen sich eine entsprechende Gefährdung ableiten ließe.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 35/07
    Gesichtspunkte zur Beurteilung der Wesentlichkeit sind neben möglichen konkurrierenden Ursachen und der Krankheitsgeschichte insbesondere auch die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm, wobei insgesamt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

  • SG Karlsruhe, 07.10.2013 - S 1 U 3562/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Dabei kann das Gericht offen lassen, ob diese beruflichen Belastungen in ihrem Ausmaß ausreichend im Sinne des modifizierten (vgl. hierzu u.a. BSG SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 5 und BSG, UV-Recht Aktuell 209, 295; ferner Sächsisches LSG vom 07.07.2010 - L 6 U 35/07 - ) Mainz-Dortmunder-Dosismodells waren.
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