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Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12   

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https://dejure.org/2017,10802
OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2017,10802)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2017 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2017,10802)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2017 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2017,10802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 19a, § 78 Abs. 1 Nr. 1, § 92 Abs. 1, § 94, § 125 Abs. 5, § 137e Abs. 4; RL 92/100/EWG Art. 11 Abs. 6 S. 1; Rom-Abkommen Art. 2 Abs. 1 lit. a, Abs. 2, Art. 4 lit. a
    Übergang von Leitungsschutzrechten auf Filmhersteller

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1 Ziff. a, Abs. 2, Art. 4 Ziff. a Rom-Abkommen

  • rewis.io

    Übergang von Leitungsschutzrechten auf Filmhersteller

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsschutzrechte; Verletzung; ausübender Künstler; Filmhersteller; Übergangsregelung; Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG ; Inländerbehandlung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 175 Abs. 5 ; UrhG § 137e Abs. 4 S. 2
    Geltendmachung der Rechte der verstorbenen Schauspielerin Marlene Dietrich an unter ihrer Mitwirkung hergestellten Filmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Klage gegen Youtube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen abgewiesen

  • archive.is (Pressebericht, 13.04.2017)

    Marlene-Dietrich-Videos: Klage gegen Youtube abgewiesen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Marlene Dietrich

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Streit um YouTube-Videos: Marlene-Dietrich-Collection nicht klagebefugt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 417
  • MMR 2018, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat der Bundesgerichtshof die Revision mit Beschluss vom 27. November 2014 (Bl. 32 der Revisionsakten Az. I ZR 43/14) insoweit zugelassen, als hinsichtlich des auf das Recht von M. D. als ausübender Künstlerin gestützten und auf ein Verbot des öffentlichen Zugänglichmachens von Videoclips mit Aufnahmen ihres Konzerts aus dem Jahr 1972 im New L. Theatre gerichteten Klageantrags 1(a) zum Nachteil der Klägerin erkannt worden war.

    In diesem Umfang hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 21. April 2016 (GRUR 2016, 1048 - An Evening with M. D.; im folgenden: RU) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Dementsprechend erfasst nach bislang einhelliger Ansicht in der Literatur (vgl. Manegold/Czernik in: Wandtke/Bullinger, a.a.O. § 92 Rdnr. 1, Rdnr. 14; J.B. Nordemann in: Fromm/Nordemann, a.a.O., § 92 Rdnr. 30; ebenso noch Katzenberger in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 137e Rdnr. 5, § 92 Rdnr. 4) die Übertragungsregel des § 92 Abs. 1 UrhG, wonach ein ausübender Künstler in einem Vertrag über die Mitwirkung bei der Herstellung eines Films dem Produzenten im Zweifel das Recht einräumt, seine Darbietung auf die ihm an sich vorbehaltenen Nutzungsarten zu verwerten, grundsätzlich auch Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt der Filmherstellung noch unbekannt waren (ebenso BGH GRUR 2003, 235 - EROC III).
  • OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15

    Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Auch unabhängig von § 10 TMG komme eine Haftung der Beklagten weder als Täter/Teilnehmer (so zutreffend schon OLG München, GRUR 2016, 612 Tz. 29 - Allegro barbaro) noch als Störer in Betracht.
  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2016, 1152 -GS Media/Sanoma u.a.) liege eine täterschaftliche Verantwortlichkeit der Beklagten vor, jedenfalls aber sei sie als Störer anzusehen, zumal selbst reine Zugangsprovider nicht nur gehalten seien, die mittels ihrer Dienste begangenen Rechtsverletzungen unverzüglich zu beenden, sondern auch neuen Verletzungen nachhaltig vorzubeugen (EuGH GRUR 2014, 468 Tz. 37 - UPV Telekabel/Constantin Film; EuGH GRUR 2012, 265 Tz. 31 - Scarlet/SABAM).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2016, 1152 -GS Media/Sanoma u.a.) liege eine täterschaftliche Verantwortlichkeit der Beklagten vor, jedenfalls aber sei sie als Störer anzusehen, zumal selbst reine Zugangsprovider nicht nur gehalten seien, die mittels ihrer Dienste begangenen Rechtsverletzungen unverzüglich zu beenden, sondern auch neuen Verletzungen nachhaltig vorzubeugen (EuGH GRUR 2014, 468 Tz. 37 - UPV Telekabel/Constantin Film; EuGH GRUR 2012, 265 Tz. 31 - Scarlet/SABAM).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Dabei kann sich die individuelle Prägung insbesondere bei Filmen, die, wie etwa Dokumentar- oder Kulturfilme, darauf abzielen, ein wirkliches Geschehen (hier: die Darbietungen M. D.) in Bild und Ton festzuhalten, sowohl aus der Art der Filmaufnahme (z.B. der gewählten Kameraperspektive oder des gewählten Bildausschnitts bzw. der Lichtgestaltung, vgl. A. Nordemann in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 205) in der Herstellungsphase als auch aus der Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie der Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen in der sog. Post-Production-Phase ergeben (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 -Filmregisseur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 410 - Konzertfilm).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Für Letztere fehle es bereits an einem Pflichten auslösenden Hinweis, der nach der Rechtsprechung (BGH GRUR 2011, 1038 Tz. 28, 31 - Stiftparfum) so konkret gefasst sein müsse, dass der Adressat den Rechtsverstoß und ggfls.
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2016, 1152 -GS Media/Sanoma u.a.) liege eine täterschaftliche Verantwortlichkeit der Beklagten vor, jedenfalls aber sei sie als Störer anzusehen, zumal selbst reine Zugangsprovider nicht nur gehalten seien, die mittels ihrer Dienste begangenen Rechtsverletzungen unverzüglich zu beenden, sondern auch neuen Verletzungen nachhaltig vorzubeugen (EuGH GRUR 2014, 468 Tz. 37 - UPV Telekabel/Constantin Film; EuGH GRUR 2012, 265 Tz. 31 - Scarlet/SABAM).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81

    Zum Leistungsschutzrecht des Filmregisseurs

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Dabei kann sich die individuelle Prägung insbesondere bei Filmen, die, wie etwa Dokumentar- oder Kulturfilme, darauf abzielen, ein wirkliches Geschehen (hier: die Darbietungen M. D.) in Bild und Ton festzuhalten, sowohl aus der Art der Filmaufnahme (z.B. der gewählten Kameraperspektive oder des gewählten Bildausschnitts bzw. der Lichtgestaltung, vgl. A. Nordemann in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 205) in der Herstellungsphase als auch aus der Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie der Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen in der sog. Post-Production-Phase ergeben (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 -Filmregisseur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 410 - Konzertfilm).
  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Auszug aus OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12
    Dabei kann sich die individuelle Prägung insbesondere bei Filmen, die, wie etwa Dokumentar- oder Kulturfilme, darauf abzielen, ein wirkliches Geschehen (hier: die Darbietungen M. D.) in Bild und Ton festzuhalten, sowohl aus der Art der Filmaufnahme (z.B. der gewählten Kameraperspektive oder des gewählten Bildausschnitts bzw. der Lichtgestaltung, vgl. A. Nordemann in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 205) in der Herstellungsphase als auch aus der Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie der Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen in der sog. Post-Production-Phase ergeben (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 -Filmregisseur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 410 - Konzertfilm).
  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 442/20

    Produktfotografien - Voraussetzungen einer öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren spielte diese Frage sodann auch keine Rolle mehr, weil das Berufungsgericht schon die Aktivlegitimation der Klägerin verneint hat (OLG München, GRUR-RR 2017, 417, juris Rn. 27 ff.).
  • BFH, 29.06.2022 - III R 2/21

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte

    Entsprechend stellt auch die Nachsynchronisation eines geschützten Filmwerkes regelmäßig eine Bearbeitung i.S. der §§ 3 Satz 1, 23 Satz 1 UrhG dar (Schulze in Dreier/Schulze, 7. Aufl., § 3 UrhG Rz 45; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl., § 3 Rz 40; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 23 Rz 28, m.w.N.; Ahlberg/Lauber-Rönsberg in BeckOK Urheberrecht, § 3 Rz 14), wobei die Anforderungen an die eigenschöpferische Leistung grundsätzlich niedrig sind, weil auch bei Filmwerken bereits die sog. "kleine Münze" geschützt wird (OLG München vom 13.04.2017 - 6 U 3515/12, GRUR-RR 2017, 417, Rz 32).
  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 443/20
    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren spielte diese Frage sodann auch keine Rolle mehr, weil das Berufungsgericht schon die Aktivlegitimation der Klägerin verneint hat (OLG München, GRUR-RR 2017, 417, juris Rn. 27 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2014 - 6 U 3515/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,69424
OLG München, 23.01.2014 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2014,69424)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2014 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2014,69424)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 6 U 3515/12 (https://dejure.org/2014,69424)
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Kurzfassungen/Presse

  • salzburg.com (Pressebericht, 23.01.2014)

    Marlene Dietrich Collection unterliegt YouTube

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Bei der Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist es zur Herstellung der hinreichenden Bestimmtheit in der Regel erforderlich, auf die konkrete Verletzungsform Bezug zu nehmen (vgl. BGH NJW 2008, 3138 [BGH 01.07.2008 - VI ZR 243/06] Rn. 6 - Sabine Christiansen: durch Bezugnahme hinreichend bestimmt; BGH WRP 2008, 495, 496 [BGH 13.11.2007 - VI ZR 269/06] : Begehrt ist Verurteilung über konkrete Bildnisse hinaus auf der Grundlage der Kerntheorie; OLG München, Urt. v. 23.01.2014 - 6 U 3515/12, BeckRS 2016, 13482: Hinreichende Konkretisierung von Konzertaufnahmen durch konkrete Bezugnahme auf Anlagen; OLG Koblenz, Urt. v. 20.5.2014 - 3 U 1288/13, BeckRS 2014, 10308: Löschung "aller im Besitz des Beklagten befindlichen" Fotos der Klägerin; KG Berlin NJW-RR 2007, 47 [KG Berlin 28.07.2006 - 9 U 191/05] : "Bildnisse der Antragstellerin aus ihrem privaten Alltag"; vgl. zum Verbotsumfang eines solchen Tenors auch BGH GRUR 2013, 312 [BGH 11.12.2012 - VI ZR 314/10] Rn. 32 - IM Christoph).
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