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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.1995 - 6 U 36/95   

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https://dejure.org/1995,8699
OLG Hamm, 07.09.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,8699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,8699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,8699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib, § 7 I Abs. 2 S. 3; ZPO § 286

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib, § 7 I Abs. 2 S. 3; ZPO § 286

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03

    Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung;

    Ein derart treuwidriges Verhaltern eines Versicherers liegt etwa vor, wenn dieser durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes oder widersprüchliches Verhalten während der Regulierungsphase selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; VersR 1994, 969; 1978, 633; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87 f.; Prölss/ Martin, § 12 VVG Rdnr. 52).
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.06.1995 - 6 U 36/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10984
OLG Brandenburg, 13.06.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Rechtsstreits durch einen wirksam widerrufenenVergleich; Bestimmung eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung durch das Gericht im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Demgegenüber schließt das OLG Brandenburg (NJW-RR 1996, 123) aus der Hinnahme eines kurz nach dem Widerrufstermin angesetzten Verkündungstermins, dass der Widerruf gegenüber dem Gericht erfolgen soll, und das OLG Düsseldorf (BRAK-Mitteilungen 2002, 24 mit zust. Anm. Jungk) nimmt bei einem durch Vermittlung des Gerichts geschlossenen Vergleich an, dass sich die Parteien stillschweigend darauf geeinigt haben, den Vergleichswiderruf gegenüber dem Gericht zu erklären.
  • LG Berlin, 26.09.2002 - 62 S 177/02

    Widerruf eines Vergleichs durch eine Partei; Empfangsbedürftigkeit von

    Soweit nachfolgende Umstände für die Auslegung des Vergleichs überhaupt herangezogen werden sollen (vgl. OLG Köln NJW 1990, 1369 [OLG Köln 18.12.1989 - 13 U 150/89] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 255, 256 [OLG Düsseldorf 06.11.1986 - 12 U 96/86] ; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 123 [OLG Brandenburg 13.06.1995 - 6 U 36/95] ), weist das Amtsgericht zu Recht auf die dagegen bestehenden Bedenken hin.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 8 UF 87/01

    Empfänger eines Vergleichswiderrufs

    Sie ist ggf. im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (BGH ZZP 71, 454; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 255; OLG Köln NJW 1990, 1369; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 123; OLG Koblenz MDR 1997, 883).
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