Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3450
OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bildnisschutz für Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale einer Person; Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildnisschutz für ein Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale einer Person

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Bildnisses einer Person; Bildnisschutz für ein Bildfragment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1633
  • GRUR 2004, 1058
  • ZUM 2004, 771
  • afp 2004, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).

    Hiernach sind neben der besonders hohen Schutz genießenden Geheim- und Intimsphäre (vgl. BGH NJW 1974, 1947 [1949] - Nacktaufnahme), die aber im Streitfall nicht in Rede steht, auch die Individual- und Privatsphäre anerkannt (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rz. 87 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Mit der Wiedergabe der in Bezug genommenen Werbung knüpfen die Beklagten mit "der größtmöglichen Authentizität an das zum Gegenstand des Vergleichs gemachte Preisangebot des Mitbewerbers an" (BGH WRP 2001, 1441 [1444] - Preisgegenüberstellung).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dient seit je her auch dem Schutz kommerzieller Interessen der Persönlichkeit (BGH v. 1.12.1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214 = MDR 2000, 1147 = NJW 2000, 2195 [2196] - Marlene Dietrich m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Entscheidend für den Bildnisschutz ist der Zweck des § 22 KunsturhG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung der Öffentlichkeit vorgestellt und so für andere verfügbar gemacht zu werden (BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtor).
  • BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59

    Verbot einer Verbreitung von Szenenphotos aus Fernsehspielfilmen ohne Zustimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Ein Bild, das lediglich eine Assoziation der Abbildung einer Person beim Betrachter hervorruft, aber keine Merkmale dieser Person wiedergibt, ist kein Bildnis i.S.v. § 22 KUG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 6 U 39/04 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Köln, 06.03.2014 - 15 U 133/13

    Unzulässigkeit einer Doppelgängerwerbung

    Es fehle an einer Erkennbarkeit des Klägers im Sinne des § 22 Kunsturhebergesetzes, vielmehr werde allenfalls eine Assoziation mit dem Kläger erweckt, was - im Einklang mit den Entscheidungen des OLG Karlsruhe v. 28.7.04 (6 U 39/04) sowie des OLG München vom 14.9.2007 (18 W 1902/07) - nicht ausreichend sei.

    Die von der Beklagten für ihre Auffassung, ein "Bildnis" sei nicht gegeben, angeführten Entscheidungen des OLG Karlsruhe (GRUR 2004, 1058) und des OLG München (Beschluss vom 14.09.2007, Beck-RS 2008, 3680) sind im Ergebnis mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar.

  • LG Essen, 10.07.2014 - 4 O 157/14

    Ist YouTube-Video von Unfallopfer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

    Insoweit war zu berücksichtigen, dass im Rahmen der unfreiwilligen Darstellung eines bewusstlosen Unfallopfers, das in einem Autowrack befindlich dargestellt wird, keine überhöhten Anforderungen an die Erkennbarkeit zu stellen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2004, Az.: 6 U 39/04).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit

    Die erkennbaren Bildelemente müssen sich zu einem Persönlichkeitsabdruck einer abgebildeten Person verdichten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1633).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 20 U 151/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines minderjährigen Kindes

    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zugunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (OLG Karlsruhe GRUR 2004, 1058).
  • OLG München, 17.11.2005 - 6 U 1547/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Recht am eigenen Bild

    In den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (6 U 39/04) und des LG Mainz (1 O 44/04) war jeweils das Gesicht der abgebildeten Person nicht erkennbar.
  • OLG München, 10.05.2005 - 6 U 1796/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, Az. 6 U 39/04 (Anlage JS 4) steht einer Zurückweisung der vorliegenden Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.
  • LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14

    Über Überfall darf identifizierend bei YouTube berichtet werden

    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zu Gunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004, 6 U 39/04, NJW-RR 2004, 1633; LG Hamburg, Urteil vom 24. Januar 2014, 3240 264/11, zitiert nach juris).
  • KG, 23.10.2008 - 10 U 140/08
    Eine bloße Assoziation reicht indes nicht aus, um den Begriff des Bildnisses im Sinne des KUG auszufüllen (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 1058; Paschke/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 34. Abschnitt Rdnr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23796
LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04 (https://dejure.org/2008,23796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 6 U 39/04 (https://dejure.org/2008,23796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 6 U 39/04 (https://dejure.org/2008,23796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Arbeitsunfall nach Trunkenheitsfahrt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schnittmenge SozialR/VerkehrsR - Trunkenheitsfahrt zur Arbeit ist kein Arbeitsunfall

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt auf dem Weg zur Arbeit stellt keinen Arbeitsunfall dar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunken zur Arbeit gefahren Autounfall gilt nicht als Arbeitsunfall: Witwe erhält keine Hinterbliebenenrente

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Bei Trunkenheitsfahrt scheidet die Anerkennung als Arbeitsunfall aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Konkret bedeutet dies, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sein muss (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht haben muss (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - zitiert nach Juris m. w. N.).

    Des Weiteren war der innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges und dem Unfallereignis gegeben, denn ein Vollrausch durch Alkoholgenuss, der den sachlichen Zusammenhang bereits löst (dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 20) hat keinesfalls vorgelegen.

    Wenn bei der Ausübung einer Verrichtung, die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, eine Unfallereignis eintritt, muss vom Vorliegen der Unfallkausalität ausgegangen werden, es sei denn, eine konkurrierende Ursache, wie z. B. eine innere Ursache oder eine eingebrachte Gefahr, ist feststellbar (dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 17).

    Erst wenn eine solche konkurrierende Ursache feststeht, ist auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie aufbauend in einem zweiten Prüfungsschritt wertend zu entscheiden, ob die versicherte Ursache wesentlich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 17).

    Der alkoholbedingte Leistungsabfall kann dann derart stark sein, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - hier dem Zurücklegen des Weges - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. bereits Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 86/56 = BSGE 12, 242 sowie zuletzt Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 20).

    Ein typischer Anwendungsfall für die alkoholbedingte Herabsetzung der Leistungsfähigkeit ist die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern, weil der Alkoholgenuss ihre Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 21).

    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, ist nach der Rechtsprechung des BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ((BGH), BGHSt 37, 89) bei einer BAK von 1, 1 ? anzunehmen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).

    Dies setzt aber voraus, dass neben der BAK aus weiteren Beweisanzeichen in Form von alkoholtypischen Ausfallerscheinungen darauf geschlossen werden kann, dass der Versicherte wegen der Folgen des Alkoholgenusses fahruntüchtig und damit der Alkoholgenuss die überragende Ursache für das Unfallereignis war (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 23).

    Insoweit sind die Beweisanzeichen nicht einzeln, sondern alle zusammen zu betrachten (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 23).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kommen z. B. die Fahrweise des Versicherten, eine überhöhte Geschwindigkeit, ein plötzliches Bremsen sowie das Verhalten vor, bei und nach dem Unfall in Betracht (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77 = BSGE 45, 285, 289).

    Ein Fehlverhalten beweist nur dann eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, wenn es nicht auch andere Ursachen haben kann, wie z. B. Unaufmerksamkeit, Leichtsinn oder Übermüdung (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 a.a.O.).

    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert der sonstigen für das Vorliegen von Fahruntüchtigkeit sprechenden Beweisanzeichen zu stellen (BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 = BSGE 43, 110, 113; BSG, Urteil vom 2. Februar 1978, a.a.O.).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Der alkoholbedingte Leistungsabfall kann dann derart stark sein, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - hier dem Zurücklegen des Weges - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. bereits Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 86/56 = BSGE 12, 242 sowie zuletzt Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 20).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert der sonstigen für das Vorliegen von Fahruntüchtigkeit sprechenden Beweisanzeichen zu stellen (BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 = BSGE 43, 110, 113; BSG, Urteil vom 2. Februar 1978, a.a.O.).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Auch wenn keine den standardisierten Regeln entsprechende Blutalkoholbestimmung vorliegt, weil nur eine Blutentnahme vorrangig für klinische Zwecke durchgeführt wurde, ist es den Unfallversicherungsträgern und Gerichten nicht verwehrt, den so ermittelten Blutalkoholwert zu würdigen; ein generelles Beweismittelverwertungsverbot für derartige Einzelmesswerte lässt sich rechtlich nicht begründen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 5/07, § 8 Rn. 1243, ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 2006 - L 1 U 5341/04 - zitiert nach Juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 - zitiert nach Juris, Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Auch wenn keine den standardisierten Regeln entsprechende Blutalkoholbestimmung vorliegt, weil nur eine Blutentnahme vorrangig für klinische Zwecke durchgeführt wurde, ist es den Unfallversicherungsträgern und Gerichten nicht verwehrt, den so ermittelten Blutalkoholwert zu würdigen; ein generelles Beweismittelverwertungsverbot für derartige Einzelmesswerte lässt sich rechtlich nicht begründen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 5/07, § 8 Rn. 1243, ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 2006 - L 1 U 5341/04 - zitiert nach Juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 - zitiert nach Juris, Rn. 20).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96

    Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Denn eine Rückrechnung vom Blutentnahmewert auf den Unfallzeitpunkt ist nur dann möglich, wenn das Trinkende feststeht (BSG, Urteil vom 23. September 1997, 2 RU 40/96 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Doch weder diese Anforderungen, noch die Forderung von zwei Einzeluntersuchungen nach der ADH-Methode (so BGHSt 28, 1, 2) hat das Zentrallabor ausweislich der Stellungnahme von Prof. Dr. S. und Dr. T. erfüllt.
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist ein Verkehrsteilnehmer bereits dann fahruntüchtig, wenn er zum Zeitpunkt der Fahrt die Alkoholmenge im Körper hat, die in der Folgezeit zu einer BAK führt, die die Annahme von Fahruntüchtigkeit begründet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 1994 - 2 BvR 1269/94, NZV 1995, 76 f.).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, ist nach der Rechtsprechung des BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ((BGH), BGHSt 37, 89) bei einer BAK von 1, 1 ? anzunehmen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.07.2008 - 5/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht