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   OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17   

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https://dejure.org/2018,9601
OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17 (https://dejure.org/2018,9601)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2018 - 6 U 403/17 (https://dejure.org/2018,9601)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 6 U 403/17 (https://dejure.org/2018,9601)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TMG § 6 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 3, § 5a Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5
    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

  • damm-legal.de

    "Rabatt für fast alles" ohne Information über die konkreten Einschränkungen ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

  • rewis.io

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung; Rabattangebot; Preisnachlass; Sternchenhinweis; wesentliche Informationen

  • rechtsportal.de

    "25% Geburtstagsrabatt"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: 25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Rabatt für fast alles" ohne Information über die konkreten Einschränkungen ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt auf "fast alle Waren" wenn in der Werbung nicht über Ausnahmen von Rabattaktion aufgeklärt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Rabatt auf fast alles" ohne Mitteilung der Einschränkungen wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einschränkungen bei lockenden Rabattaktionen (25% Rabatt auf fast alles) müssen transparent sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rabattaktion "25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles" ohne konkrete Beschreibung der Ausnahmen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    Eine derartige Beschränkung sei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2010, 649 - Preisnachlass nur für Vorratsware; BGH GRUR 2016, 403 - Fressnapf) gerade nicht zu entnehmen.

    Soweit die Beklagte diesbezüglich auf die Entscheidungen des BGH "Preisnachlass nur für Vorratsware" (GRUR 2010, 649 Tz. 23) und "Treppenlift" (GRUR 2012, 402 Tz. 18) rekurriert, kann ein Informationsbedürfnis des Verbrauchers nicht mit dem Hinweis verneint werden, die angegriffene Werbung gehe nicht mit einer unmittelbaren Möglichkeit zum Kauf einher.

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    Soweit die Beklagte diesbezüglich auf die Entscheidungen des BGH "Preisnachlass nur für Vorratsware" (GRUR 2010, 649 Tz. 23) und "Treppenlift" (GRUR 2012, 402 Tz. 18) rekurriert, kann ein Informationsbedürfnis des Verbrauchers nicht mit dem Hinweis verneint werden, die angegriffene Werbung gehe nicht mit einer unmittelbaren Möglichkeit zum Kauf einher.

    Die Anlockwirkung, die der Unternehmer mit der Verkaufsförderungsmaßnahme bezweckt, erreicht den Verbraucher bereits durch die Werbung für die angekündigte Maßnahme (vgl. BGH GRUR 2012, 402 Tz. 17 - LGA tested).

  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    a) Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Tz. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Tz. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Tz. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    Eine derartige Beschränkung sei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2010, 649 - Preisnachlass nur für Vorratsware; BGH GRUR 2016, 403 - Fressnapf) gerade nicht zu entnehmen.
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    Bei Preisnachlässen gehört zu den Bedingungen ihrer Inanspruchnahme im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG die Angabe darüber, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 5.44; OLG Bamberg GRUR-RR 2016, 348 - Sternchenhinweis im Medienbruch, nachgewiesen in juris, Tz. 50 sowie zu § 4 Nr. 4 UWG a.F. BGH GRUR 2010, 69 Tz. 18 - Preisnachlass nur für Vorratsware).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    a) Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Tz. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Tz. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Tz. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    a) Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Tz. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Tz. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Tz. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
    Nach Maßgabe des (für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Werbung im Internet, vgl. Ricke, in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 1 TMG Rn. 4 und 5, § 2 Rn. 2, unmittelbar, entgegen der Auffassung der Beklagten aber auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr entsprechend anwendbaren, vgl. BGH WRP 2018, 182 = GRUR 2018, 199 -19% MwSt. GESCHENKT, Tz. 30) § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke als solche klar erkennbar und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

    Hinsichtlich der Preisnachlässe (Fußnoten 2) und 3)) benötigt der Verbraucher die Information, welche Waren bzw. Warengruppen vom Preisnachlass ausgenommen sind, um überhaupt entscheiden zu können, ob er das Ladenlokal der Beklagten aufsuchen und ggf. die beworbenen Produkte erwerben möchte (s. OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 34, 43 - 6 U 403/17; BGH WRP 2018, 182ff., Rn. 30; OLG Bamberg WRP 2016, 1147ff., Rn. 57 - 3 U 18/16).

    Diese Anforderungen gelten für den nichtelektronischen Geschäftsverkehr entsprechend (Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 5a UWG, Rn. 5.29; OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 32 - 6 U 403/17).

    Soweit sich der Verweis der Beklagten dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 08.02.2018 (WRP 2018, 623ff. - 6 U 403/17) bezogen haben sollte, vermag die Kammer aus dessen Entscheidung nicht zu einer für die Beklagten positiven Bewertung zu gelangen.

    Vielmehr hat das Oberlandesgericht München - ebenfalls für eine Blickfangwerbung - gerade festgestellt, dass die in einer Fußnote aufgeführte Rabatteinschränkung "[...] ausgenommen bereits reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten Anzeigen und Mailings" ohne weitere Konkretisierung nicht ausreichend sei, da sie nicht vermittele, welche Waren von der Rabattaktion ausgenommen seien (OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 36f., 42 - 6 U 403/17).

    Kann er aufgrund der Besonderheiten des für die Werbung gewählten Mediums oder aufgrund anderweitiger Umstände seiner Informationspflicht nicht nachkommen, muss er ggf. Abstand von der Werbung nehmen (OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 36 a.E.).

    Eine Aufklärung durch Mitarbeiter vor Ort wäre nicht rechtzeitig, da der Verbraucher zu diesem Zeitpunkt seine durch die Zeitungswerbung veranlasste Entscheidung, die Geschäftsräume der Beklagten aufzusuchen, bereits getroffen hat (OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 43 - 6 U 403/17).

  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Dazu zählen grundsätzlich auch die Bedingungen der Inanspruchnahme bei Preisnachlässen, also insbesondere die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (s. a. § 5 a Abs. 4 UWG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG, der auch für den Bereich des nicht-elektronischen Geschäftsverkehrs Maßstäbe setzt, vgl. BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 Rn. 30 - 19% MWSt. GESCHENKT; Senat, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17).
  • OLG München, 13.12.2018 - 6 U 886/18

    Unlautere Prospektwerbung mit Preisnachlässen im Möbelhandel

    § 5a Abs. 3 UWG könne daher - entgegen der Senatsentscheidung im Verfahren 6 U 403/17 (WRP 2018, 623) - zur Beurteilung des Streitfalles nicht herangezogen werden, weil es an einer Aufforderung zum Kauf fehle.

    Im Senatsurteil vom 08.02.2018 - 6 U 403/17 (WRP 2018, 623 = GRUR-RR 2018, 299), dem ein mit dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, ist ausgeführt, die dort angegriffene, ein Rabattangebot aufweisende Prospektwerbung der damaligen und hiesigen Beklagten mit dem Hinweis "Ausgenommen alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings" verstoße gegen das in § 5a UWG geregelte Irreführungsverbot durch Unterlassen.

    Der Kläger stützt, ebenso wie der Kläger im Verfahren 6 U 403/17, seine Klage auf einen Verstoß gegen die gemäß § 5a Abs. 2 UWG einzuhaltenden Informationspflichten.

  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Insoweit kommt es darauf an, welche Informationen der Durchschnittsverbraucher vom Unternehmer billigerweise erwarten darf, um eine informierte Entscheidung treffen zu können (BGH WRP 2017, 303 Rn. 17 - Entertain; OLG München WRP 2018, 623 Rn. 23).
  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

    Kann er aufgrund der Besonderheiten des für die Werbung gewählten Mediums oder aufgrund anderweitiger Umstände seiner Informationspflicht nicht nachkommen, muss er ggf. Abstand von der Werbung nehmen (OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 36 a.E. - 6 U 403/17).
  • OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Kann er aufgrund der Besonderheiten des für die Werbung ausgewählten Mediums oder aufgrund anderweitiger Umstände seiner Informationspflicht nicht nachkommen, muss er gegebenenfalls Abstand von der Werbung nehmen (OLG München WRP 2018, 623 ff., Tz. 36).
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