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   OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10   

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OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10 (https://dejure.org/2011,3178)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2011 - 6 U 4127/10 (https://dejure.org/2011,3178)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2011 - 6 U 4127/10 (https://dejure.org/2011,3178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von Urheberrechtsklauseln; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Das OLG München bestätigt seine Rechtsprechung zur Dringlichkeitsfrist im Wettbewerbsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Honorarklauseln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten in einem "Autorenanmeldeformular"; Vorrang der Sonderregelungen der §§ 32, 32 a Urhebergesetz (UrhG) für die Inhaltskontrolle von Vergütungsregelungen vor der ...

  • djv.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle der Regelung der Vergütung freiberuflicher Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Buy-out-Vereinbarungen (also vollständige Rechteübertragung) für journalistische Beiträge sind als AGB zu werten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UKlaG, § 12 Abs. 2 UWG
    Dringlichkeitsfrist für einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht beträgt 1 Monat ohne Spielraum

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG München entscheidet über Buy-out-Vereinbarungen im Journalismus

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buy-Out-Verträge im Bereich des Journalismus rechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    AGB Buy-Out Vereinbarung für journalistische Werke wirksam?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln der Süddeutschen Zeitung für freie Mitarbeiter unwirksam

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Buy-out-Vereinbarungen mit Journalisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    München: Buy-Out-Klausel ist unangemessene Benachteiligung freier Journalisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Buy-out-Verträge im Bereich des Journalismus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 401
  • ZUM 2011, 576
  • afp 2011, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 456/09
    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Es erscheint fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels, angesichts der umfassenden Rechteeinräumung im Streitfall gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, nachgewiesen in juris, Tz. 37 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14), vgl. Anlagenkonvolut K 2, entsprechende Klauseln für AGB-rechtswidrig).

    Ob die Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 UrhG formularmäßig abbedungen werden kann, ist allerdings umstritten (hiergegen äußern Bedenken Schricker/Loewenheim aaO., § 34 Rn. 28 mwN.; Dreier/ Schulze aaO., § 34 Rn. 51; für die Zulässigkeit einer entsprechenden Klausel sprechen sich aus Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. 2009, § 34 Rn. 9; Jan Bernd Nordemann in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 34 Rn. 41; so auch LG Berlin ZUM-RD 2008, 18, 23; LG Hamburg, Urteil vom 22.09.2009 -312 O 456/09, S. 26 - Anl. K 2).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil " Talking to Addison " (BGH GRUR 2009, 1148 ff.) klargestellt, dass Pauschalvergütungen nicht generell gesetzeswidrig seien.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil " Talking to Addison " (GRUR 2009, 1148 ff.) ausgeführt, die Interessen eines Urhebers seien grundsätzlich nur dann ausreichend gewahrt, wenn er an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen beteiligt sei (BGH aaO., Tz. 23).

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2010, 150 Tz. 22; BGH NJW 2010, 2789 Tz. 19; Palandt/ Grüneberg , BGB, 70. Aufl. 2011, § 307 Rn. 46; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 11 Rn. 8).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2010, 150 Tz. 22; BGH NJW 2010, 2789 Tz. 19; Palandt/ Grüneberg , BGB, 70. Aufl. 2011, § 307 Rn. 46; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 11 Rn. 8).
  • LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10

    Inhaltskontrolle von Honorarvereinbarungen eines Zeitungsverlages mit freien

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2010, Az. 7 O 10769/10, dahingehend abgeändert, dass es in Ziffern 1. und 2. nunmehr lautet wie folgt:.
  • KG, 26.03.2010 - 5 U 90/07

    Springer-Honorarbedingungen für Zeitungen und Zeitschriften // Mehrere Klauseln

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Soweit das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 90/07 (= Anl. K 2) eine Klausel, wonach "... eine Nutzung in Kooperation mit Dritten oder durch Dritte unter zustimmungsfreier Übertragung von Nutzungsrechten oder -befugnissen einschließlich der zustimmungsfreien Weiterübertragung" für unzulässig erachtet hat, da die zustimmungsfreie Weiterübertragung von Nutzungsrechten auf Dritte gegen den Grundgedanken des § 34 Abs. 1 UrhG verstoße (vgl. KG aaO., S. 2/3, 26), trifft diese Erwägung auf die im Streitfall zu überprüfende Klausel, die nicht von der Zustimmungsfreiheit ausgeht, sondern nach deren Wortlaut in der Klausel die Zustimmung zur Drittverwertung zu sehen ist, nicht zu.
  • LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Deutschen Journalistenverbandes:

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Ob die Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 UrhG formularmäßig abbedungen werden kann, ist allerdings umstritten (hiergegen äußern Bedenken Schricker/Loewenheim aaO., § 34 Rn. 28 mwN.; Dreier/ Schulze aaO., § 34 Rn. 51; für die Zulässigkeit einer entsprechenden Klausel sprechen sich aus Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. 2009, § 34 Rn. 9; Jan Bernd Nordemann in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 34 Rn. 41; so auch LG Berlin ZUM-RD 2008, 18, 23; LG Hamburg, Urteil vom 22.09.2009 -312 O 456/09, S. 26 - Anl. K 2).
  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Es erscheint fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels, angesichts der umfassenden Rechteeinräumung im Streitfall gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, nachgewiesen in juris, Tz. 37 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14), vgl. Anlagenkonvolut K 2, entsprechende Klauseln für AGB-rechtswidrig).
  • LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09

    Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Es erscheint fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels, angesichts der umfassenden Rechteeinräumung im Streitfall gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, nachgewiesen in juris, Tz. 37 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14), vgl. Anlagenkonvolut K 2, entsprechende Klauseln für AGB-rechtswidrig).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
    Soweit die vermeintliche Unzulässigkeit entsprechender Absprachen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs "Honorarbedingungen: Sendevertrag" (GRUR 1984, 45 ff.), wonach derartige Klauseln, da vom gesetzlichen Leitbild der Weiterübertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers abweichend, gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verstießen, begründet wird (vgl. Dreier/ Schulze aaO., § 34 Rn. 51), ist dem entgegenzuhalten, dass der Bundesgerichtshof die Klausel "Der SFB ist berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte einzuräumen " für sich genommen nicht beanstandet hat.
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht-

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

  • LG Rostock, 31.07.2009 - 3 O 166/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Presseverlags für freie Mitarbeiter: Freie

  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Ferner sei das Leitbild des § 11 Satz 2 UrhG heranzuziehen entsprechend der Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts in AfP 2011, 388 ff. und des Oberlandesgerichts München vom 21.04.2011 - 6 U 4127/10.

    Ebenso wenig stützt das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21.04.2011 - 6 U 4127/10 - die Bewertung der Klausel als unangemessene Benachteiligung.

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Es würden dann hinsichtlich des Umfangs der Übertragung von Nutzungsrechten die gesetzlichen Regelungen in § 31 Abs. 5 und insbesondere § 38 Abs. 3 UrhG gelten (so für insoweit vergleichbare Klauseln auch OLG München v. 21.04.2011, GRUR-RR 2011, 401 ff., Tz. 46 f.; LG Hamburg v. 06.09.2011, Az.: 312 O 316/11, Tz. 168 - 170, beide zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Im Hinblick auf das Vorliegen einer solchen Vereinbarung, insbesondere ihre Feststellung im Wege der Auslegung konkludenter Erklärungen, ist der Schutzzweck des § 38 Abs. 3 S. 2 UrhG zu berücksichtigen: Mit der Vorschrift soll der besonderen Interessenlage von Zeitungsredakteuren Rechnung getragen werden, die durch die Tagesaktualität von Zeitungsberichten entsteht (OLG München, ZUM 2011, 576, 581; LG Erfurt, ZUM 2012, 261, 264).
  • LG München I, 29.07.2019 - 39 O 9810/19

    Notwendige Dringlichkeit für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Nach der Rechtsprechung beider mit Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes befasster Senate des Oberlandesgerichts München ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mehr als dringlich anzusehen, wenn nach Kenntnis des zu beanstandenden und aus objektiver Sicht erfolgversprechend mit gerichtlicher Hilfe zu verfolgenden Verhaltens bzw. sich diesbezüglich aufdrängender Umstände in Kenntnis des dafür Verantwortlichen bis zur Antragstellung bei Gericht ein Zeitraum von mehr als einem Monat vergangen ist ( OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 6 U 4127/10 -, Rn. 41, juris mit weiteren Nachweisen).
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