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   OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00   

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https://dejure.org/2001,14817
OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00 (https://dejure.org/2001,14817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2001 - 6 U 42/00 (https://dejure.org/2001,14817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 6 U 42/00 (https://dejure.org/2001,14817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes für den Verlust einer wertvollen Ladung beim unbewachten Abstellen auf offener Straße; Voraussetzungen für die Haftungsbegrenzungen nach der CMR; Begriff der Leichtfertigkeit im Sinne von § 435 Handelsgesetzbuch (HGB); Sicherheitsanforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 29
    Haftung des Frachtführers für den Verlust der Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00
    Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Schadensrisiko besteht und bei dem vom Frachtführer an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00
    Da das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als innere Tatsache einem unmittelbaren Beweis kaum je zugänglich ist, kommt es insoweit auf die tatrichterliche Würdigung an, ob das Handeln nach dem äußeren Ablauf des zu beurteilenden Geschehens von diesem Bewusstsein getragen wurde (vgl. BGH in TranspR 2001, 29 ff., 31 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    In diesem Sinn setzt das objektive Merkmal der Leichtfertigkeit mithin eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 74, 162 ff / 168; BGH, NJW 1982, 1218; BGHZ 145, S. 170 ff; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 351 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, OLGR 2003, 4365 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 238; so auch Fremuth in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 435 Rz. 13, 14; Dubischar in MünchKomm/HGB, Bd. 7a, § 435 Rz. 5).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02

    Haftung eines Paketdienstunternehmens: Kurze Verjährungsfrist bei Paketdiebstahl

    Es kann z. B. angenommen werden, wenn Schutzvorschriften missachtet werden (BGHZ 74, aa0; Kronke Rdnr. 33), oder sich ein Frachtführer in besonders krasser Weise über Sorgfaltsanforderungen hinwegsetzt (HansOLG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2001 - 6 U 42/00 - bei Juris; Konka aa0 Rdnr. 28).
  • OLG Nürnberg, 24.03.2021 - 12 U 1833/18

    Schadensersatz wegen behaupteten Verlusts von Transportgut

    Soweit das OLG Hamburg beim Brand eines unbewacht abgestellten Planensattel-Lkw mit wertvoller Ladung (Wert mehr als 1 Mio. DM) ein qualifiziertes Verschulden nach Art. 29 CMR bejaht hat (TranspR 2002, 238), wurde dies mit dem hohen Wert der transportierten Ware, deren unzureichender Sicherung vor Beschädigung nur durch eine Plane und dem unbewachten Abstellen des Lkw über das Wochenende begründet; die sekundäre Darlegungslast hat hier keine Rolle gespielt.
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2002 - 6 U 98/01

    Wettbewerbsverstoß: Abgrenzung von Lockvogelwerbung und irreführender Werbung;

    Der Senat hat der Beklagten unter Abänderung des klagabweisenden Urteils des Landgerichts mit Urteil vom 24.01.01 (6 U 42/00) im Hauptsacheverfahren verboten, für die Sonntagszeitung "B. B." mit unterschiedlichen Anzeigenpreisen für verschiedene Ausgaben, nämlich die Gesamtausgabe, die Ausgabe K., die Ausgabe D. und die Ausgabe E. zu werben und unterschiedliche Anzeigenpreise den Kunden zu berechnen, solange "B. B." nicht auch in den vorgenannten vier Ausgaben herausgegeben und vertrieben wird.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 29/03
    Das objektive Merkmal der Leichtfertigkeit setzt damit eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus, das heißt der Handelnde muss sich in besonders krasser Weise über das Sicherheitsinteresse in Bezug auf die ihm anvertrauten Güter hinweggesetzt haben (Fremuth/Thume, Transportrecht, § 435 adn. 13, 14; OLG Hamburg, TranspR 2002, 238).
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