Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Nr 11 HeilMWerbG, § 11 Nr 13 HeilMWerbG, § 12 Abs 1 HeilMWerbG, § 1 UWG, EWGRL 28/92
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der Öffentlichkeitswerbung mit Gemeinschaftsrecht; Werbung für ein Ginsengpräparat mit einer Konsumentenbefragung, einer Verlosung und krankheitsbezogenen Aussagen - webshoprecht.de
Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel
- webshoprecht.de
Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichweite der Richtlinie 92/28/EWG über die Werbung für Humanarzneimittel; Zulässigkeit von Werbebeschränkungen im HWG; Wettbewerbsbeeinflussung durch Auswertung einer "Konsumentenbefragung"; Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung durch positive Äußerungen Dritter über ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 11 Nr. 11; HWG § 13
Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz - Beeinflussung des Wettbewerbs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unzulässige Werbung für Ginseng-Präparate - Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2002, 931
- GRUR-RR 2002, 363 (Ls.)
- GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 92/28/EWG keine abschließende Vollharmonisierung herbeiführt, sondern lediglich den Mindeststandard der Werbebeschränkungen für Arzneimittel harmonisiert (NJW-RR 96, 750, 751; gleicher Ansicht: OLG Düsseldorf WRP 98, 806, 808;… Bülow/Ring, HWG, 2. Auflage, Rdz. 5 a Einführung). - BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte das Landgericht daher auch bei Stellung (nur) des Hauptantrages das Verbot der konkreten Verletzungsform als minus gegenüber dem zu unbestimmt gefassten Klageantrag zu c) aussprechen können (vgl. BGH WRP 99, 421, 424 Vorratslücken mit weiteren Nachweisen). - KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94
Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
An dieser Auffassung hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung und mit Rücksicht auf die hierzu vertretene Gegenmeinung (vgl. KG GRUR 95, 684, 688;… Gröning, Heilmittelwerberecht, Einleitung RL Rdz. 21 ff.;… Doepner a.a.O., Einleitung Rdz. 30) fest. - BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90
Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
Dass die Äußerungen keinen einzelnen, identifizierbaren Personen zugeschrieben werden, ist unerheblich (vgl. BGH GRUR 92, 874 Hyanit).
- BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02
Konsumentenbefragung
Der Beklagten ist es nach der Entscheidung des Berufungsgerichts (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730) verboten,. - BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
Konsumentenbefragung II
Das Berufungsgericht hat die Berufung insoweit zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730). - OLG Frankfurt, 08.06.2004 - 6 U 79/03
Arzneimittelwerbung: Verfassungsmäßigkeit und Richtlinienkonformität des …
Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 07.03.2002 6 U 43/01 (GRUR Int. 02, 931 = WRP 02, 730 Werbung für Roten Ginseng) dargelegten Auffassung fest.
- BGH, 21.04.2005 - I ZR 94/02
Irreführende Werbung für Ginseng-Arzneimittel
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730). - OVG Niedersachsen, 04.07.2006 - 11 LA 138/05
Umfang des heilmittelrechtlichen Werbeverbots aus § 10 Abs. 1 HWG bezüglich eines …
Es muss deshalb an dieser Stelle nicht vertieft werden, ob die Richtlinie 92/28/EWG lediglich einen Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel festlegt, durch den die Bundesrepublik nicht gehindert ist, bereits bestehende, im Heilmittelwerbegesetz nominierte weitergehende Werbebeschränkungen auf diesem Gebiet beizubehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.3.2002 - 6 U 43/01 -, Pharma Recht 2002, 222; vgl. auch BGH, Teilurt. - BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02 Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
- LG Hagen, 08.08.2012 - 22 O 17/12
Werbung mit einer Konsumentenbefragung ohne Angabe der Fundstelle der …
Ähnliche Erwägungen liegen im Übrigen offenbar auch dem Werbeverbot des § 11 Nr. 11 HWG zugrunde, dass nämlich von positiven Äußerungen Dritter über ein Arzneimittel die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung ausgeht, weil "derartige Stellungnahmen einerseits den Eindruck der Neutralität erwecken, andererseits jedoch nicht nachprüfbar sind" (vgl. OLG G, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2002 - 6 U 43/01 - Fundstelle: Juris zu der Frage der Zulässigkeit einer Werbung für ein bestimmtes Präparat mit einer Konsumentenbefragung ).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GemO BW § 102; ; GemO BW § 102 Abs. 1; ; GemO BW § 102 Abs. 1 Nr. 3; ; GemO BW § 102 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch ; Unlauteres Verhalten; Drittschutz; Subsidiaritätsklausel ; Wettbewerbswidrigkeit; Privatwirtschaftliche Betätigung; Öffentliche Hand; Öffentlicher Zweck; Kommunale Erwerbswirtschaft
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
Diese Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 79, 127, 143 f.) umfasst auch die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden. - OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99
Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
Dass die genannte Vorschrift ihrer Struktur nach weder den Schutz individueller Mitbewerber noch der Privatwirtschaft als solcher bezweckt, hat das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16.11.2000 (AZ. 4 U 171/99) festgestellt. - BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93
"Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 213, 216 - Sterbegeldversicherung) ist bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der privatwirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand zwischen der generellen Zulässigkeit dieser Betätigung und deren wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden. - VGH Baden-Württemberg, 15.08.1994 - 1 S 1613/93
Privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
Wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, sind der Neuregelung des § 102 GemO BW zwei Urteile des VGH Mannheim zu dieser Bestimmung vorausgegangen (NJW 1984, 251; NJW 1995, 274), in denen festgestellt wurde, dass die Vorschriftkonkurrenten einer Gemeinde, die sich wirtschaftlich betätigt, nicht schützt. - VGH Baden-Württemberg, 21.07.1982 - 1 S 746/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
Wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, sind der Neuregelung des § 102 GemO BW zwei Urteile des VGH Mannheim zu dieser Bestimmung vorausgegangen (NJW 1984, 251; NJW 1995, 274), in denen festgestellt wurde, dass die Vorschriftkonkurrenten einer Gemeinde, die sich wirtschaftlich betätigt, nicht schützt.
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05
Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im …
Soweit dieser Funktionssperre überhaupt ein eigenständiger Gehalt neben dem Erfordernis des öffentlichen Zwecks zuerkannt wurde (…siehe hierzu Uechtritz/Otting, a.a.O., § 6 Rz. 56), wurde darin nur eine allgemeine wirtschaftspolitische Vorgabe gesehen, die - auch wegen des Fehlens eindeutiger Willensbekundungen des Gesetzgebers - einen als Mitbewerber betroffenen Dritten nur reflexhaft zu begünstigen geeignet war, ihm jedoch keine eigenständige wehrfähige Rechtsposition einräumte (vgl. aus der Rspr. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.11.2000 - 4 U 171/99 -, NVwZ 2001, 712 und hierzu Stehlin, NVwZ 2001, 645 sowie Werner, VBlBW 2001, 206 ; Urteil vom 14.11.2001 - 6 U 43/01 -, OLGR Karlsruhe 2002, 131;… Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Auflage 2005, Randnr. 390 m.w.N.; siehe auch Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 102 Randnr. 11, 41, 60). - OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08
Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob mit der Teilnahme eines unter Verstoß gegen § 108 NGO gegründeten öffentlichen Unternehmens am Vergabeverfahren überhaupt eine Verletzung des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A vorliegt, auf die sich ein anderer Bieter berufen kann (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07. Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 2 Rz. 29. Roth in: MüllerWrede, a.a.O., § 2 Rz. 31. das niedersächsische OVG stellt eine drittschützende Wirkung von § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO in Frage, Beschluss v. 14. August 2008 - 10 ME 280/08. für den entsprechenden § 102 GemO BW: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. November 2001 - 6 U 43/01. offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).