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   OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48880
OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12 (https://dejure.org/2012,48880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2012 - 6 U 43/12 (https://dejure.org/2012,48880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 6 U 43/12 (https://dejure.org/2012,48880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 824 BGB, § 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverhältnis zwischen Versicherung und Sachverständigem; Behauptung des Bestehens eines "Überprüfungsverbots" als kreditschädigende Äußerung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwischen einer Versicherung und einem Sachverständigen besteht kein Wettbewerbsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Versicherung und Sachverständigem; Behauptung des Bestehens eines "Überprüfungsverbots" als kreditschädigende Äußerung

  • captain-huk.de

    Kfz-Haftpflichtversicherer zur Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen gegenüber Kunden des Kfz-Sachverständigen verurteilt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 824; UWG § 2 Nr. 3
    Wettbewerbsverhältnis zwischen Versicherung und Sachverständigem; Behauptung des Bestehens eines "Überprüfungsverbots" als kreditschädigende Äußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger und Versicherung sind keine Mitbewerber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis mit Versicherung bei angeblichem "Überprüfungsverbot" eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12
    Sie ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen, mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2007, 978 Tz. 16 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer, BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12
    15 Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes sind an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen; insbesondere ist keine Branchengleichheit erforderlich (BGH GRUR 2006, 1042 - Kontaktanzeigen).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12
    Sie ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen, mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2007, 978 Tz. 16 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer, BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2012 - 6 U 43/12
    Soweit die Klägerin auf den Hinweis des Senats ihren Unterlassungsantrag auf die konkreten Verletzungshandlungen bezogen hat, liegt darin nur eine Klarstellung ihres Klagebegehren und keine Teilrücknahme der Klage (vgl. dazu BGH GRUR 2012, 943, Tz. 18 - Call-by-Call).
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