Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09   

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https://dejure.org/2009,28344
OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,28344)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.10.2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,28344)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,28344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarktes hinsichtlich eines Rollwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarktes hinsichtlich eines Rollwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Augen auf im Supermarkt: In der Regel keine Haftung für Sturz über Rollcontainer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08

    Schutz- und Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines SB-Supermarktes zum Schutz

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Der Umfang von Verkehrssicherungspflichten richtet sich deshalb nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den möglichen Gefahren und deren Erkennbarkeit (OLG Brandenburg MDR 2009, 807 f.).

    Denn bei der Anwendung der bei einem Einkauf im Supermarkt zu erwartenden Sorgfalt hätte der Kunde in diesem Fall die von dem Hindernis ausgehende Gefahr erkennen und vermeiden können (OLG Brandenburg MDR 2009, 807 f.).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betreffenden Verkehrskreise als notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 2006, 2326).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Zwar muss derjenige, der für den Bereich einer Gefahrenquelle verantwortlich ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen treffen (BGH VersR 2006, 803).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.10.2009 - I-6 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5386
OLG Köln, 14.10.2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,5386)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,5386)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,5386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Die Wort-Bildmarke (B in einem Kreis) des Modeherstellers Bogner ist nicht freihaltebedürftig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr des Bogner-Zeichens "B" in anderem Großbuchstaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenrechtlich geschütztes Bogner-Zeichen "B" darf nicht von anderer Modefirma genutzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").

    Eingetragenen Registermarken kommt auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (GRUR 04, 600 - "D-C-Fix"; GRUR 02, 1067 - "DKV/OKV") von Hause aus mittlere Kennzeichnungskraft zu.

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Eingetragenen Registermarken kommt auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (GRUR 04, 600 - "D-C-Fix"; GRUR 02, 1067 - "DKV/OKV") von Hause aus mittlere Kennzeichnungskraft zu.
  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Dieser Angriff geht fehl: Die Verwechslungsfähigkeit der Marke ist - jedenfalls außerhalb des hier nicht betroffenen Bereichs der vergleichenden Werbung (vgl. dazu EuGH GRUR 08, 698 - "O2") - ausschließlich aus dieser selbst und ohne Berücksichtigung des bildlichen Zusammenhanges, in dem sie verwendet wird, zu beurteilen.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Es ist anerkannt, dass die Kostenbestimmung des § 140 Abs. 3 MarkenG, die die Erstattungsfähigkeit von gerichtlich angefallenen Patentanwaltskosten betrifft, auf die hier in Rede stehenden Abmahnkosten analog anzuwenden ist (vgl. Hacker, § 140, Rz. 53; im Ergebnis auch BGH GRUR 09, 888 - "Thermoroll").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 09, 766, 768 - "Stofffähnchen"; GRUR 08, 258 - "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755, 757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09
    Hierzu hat der BGH in dem Eintragungsverfahren "Buchstabe K" (GRUR 01, 161 f) für Einzelbuchstaben ausdrücklich dargelegt, dass die Verneinung der Unterscheidungskraft - wie allgemein bei Wortmarken - Feststellungen darüber voraussetze, dass der Verkehr den Buchstaben für bestimmte Waren- oder Dienstleistungen nicht als Herkunftshinweis verstehe.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05

    Buchstabe als Reißverschlussanhänger

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten

    Jedenfalls bietet das Berufungsvorbringen keinen Anhaltspunkt für eine weniger als durchschnittliche Kennzeichnungskraft, die der Senat mit Urteil vom 14.10.2009 - 6 U 44/09 (GRUR-RR 2010, 388 Ls.; rechtskräftig seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010 - I ZR 159/09) auch für das "B im Kreis" angenommen hat.
  • LG Köln, 04.02.2010 - 31 O 512/09
    Daher kann ein Buchstabe als solcher auch als Wortmarke eingetragen werden (vgl. OLG Köln, Urteil v. 14.10.2009, Az. 6 U 44/09).
  • LG Köln, 16.12.2009 - 84 O 163/09

    Untersagung der Nutzung des Kennzeichens "B" bzw. "Brezel-B" aufgrund einer

    Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 14.10.2009 - 6 U 44/09) zur Schutzfähigkeit von Buchstaben als Marke ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.2009 - I-6 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,52746
OLG Hamm, 30.04.2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,52746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,52746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2009 - I-6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,52746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschleppkosten - Von Unfallstelle zum Abschlepper, von dort zur Werkstatt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Geschädigter entscheidet nachträglich anders - Reparaturauftrag erteilt, Auto abgeschafft

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.11.2009 - 6 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30580
OLG Bamberg, 03.11.2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,30580)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,30580)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 6 U 44/09 (https://dejure.org/2009,30580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - L 6 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27010
LSG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2010,27010)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.10.2010 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2010,27010)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2010,27010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2012 - L 6 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,123979
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2012 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2012,123979)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2012 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2012,123979)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - L 6 U 44/09 (https://dejure.org/2012,123979)
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Volltextveröffentlichung

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