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   OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86   

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OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86 (https://dejure.org/1989,3301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1989 - 6 U 451/86 (https://dejure.org/1989,3301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 6 U 451/86 (https://dejure.org/1989,3301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf Schmerzensgeld; Anspruch auf Schmerzensgeldrente; Schmerzensgeld i.R. von Störungen der Konzentrationsfähigkeit und Merkfähigkeit; Gesundheitsstörungen wegen übermäßigen Alkoholkonsums; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 865
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Eine solche Rente ist auch neben einem Kapitalbetrag möglich, wenn einerseits die Schadensentwicklung ihren Abschluß erreicht hat und andererseits über diesen Zeitpunkt hinaus schwerte, lebenslange Dauerschäden vorliegen, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewußt wird (vgl. BGH, VersR 1967, 967, 968; BGH, NJW 1982, 2123; OLG Karlsruhe, DAR 1975, 158 ff; OLG Celle, VersR 1977, 1009, 1010; KG, NJW-RR 1987, 409 ff).

    Durch Kapital und Rente wird nicht die Größenordnung eines Schmerzensgeldes überschritten, wenn dieses nur in einer Kapitalentschädigung für die Verletzungen und Beeinträchtigungen des Klägers insgesamt gewährt würde (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, VersR 1976, 967, 968; OLG Karlsruhe, DAR 1975, 158 ff; KG, NJW-RR 1987, 409 ff).

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 247/80

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    In einem solchen Fall muß es den Betrag unterschreiten, der einem Verletzten zukommen würde, der seinen Zustand in seiner Tragfähigkeit bewußt empfindet, darunter leidet und der die Entschädigung auch wirklich in einer Weise einsetzen kann, daß er die dadurch möglichen Annehmlichkeiten als eine gewisse Erleichterung seines tragischen Zustandes wahrnimmt (vgl. BGH, NJW 1976, 1147 ff; BGH, NJW 1982, 2123 ff; BGH, VRS 69, 340, 341; OLG Düsseldorf in VersR 1975, 1152 und in VersR 1977, 60).

    Eine solche Rente ist auch neben einem Kapitalbetrag möglich, wenn einerseits die Schadensentwicklung ihren Abschluß erreicht hat und andererseits über diesen Zeitpunkt hinaus schwerte, lebenslange Dauerschäden vorliegen, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewußt wird (vgl. BGH, VersR 1967, 967, 968; BGH, NJW 1982, 2123; OLG Karlsruhe, DAR 1975, 158 ff; OLG Celle, VersR 1977, 1009, 1010; KG, NJW-RR 1987, 409 ff).

  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74

    Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    In einem solchen Fall muß es den Betrag unterschreiten, der einem Verletzten zukommen würde, der seinen Zustand in seiner Tragfähigkeit bewußt empfindet, darunter leidet und der die Entschädigung auch wirklich in einer Weise einsetzen kann, daß er die dadurch möglichen Annehmlichkeiten als eine gewisse Erleichterung seines tragischen Zustandes wahrnimmt (vgl. BGH, NJW 1976, 1147 ff; BGH, NJW 1982, 2123 ff; BGH, VRS 69, 340, 341; OLG Düsseldorf in VersR 1975, 1152 und in VersR 1977, 60).
  • OLG Celle, 17.03.1977 - 5 U 120/76

    Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Eine solche Rente ist auch neben einem Kapitalbetrag möglich, wenn einerseits die Schadensentwicklung ihren Abschluß erreicht hat und andererseits über diesen Zeitpunkt hinaus schwerte, lebenslange Dauerschäden vorliegen, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewußt wird (vgl. BGH, VersR 1967, 967, 968; BGH, NJW 1982, 2123; OLG Karlsruhe, DAR 1975, 158 ff; OLG Celle, VersR 1977, 1009, 1010; KG, NJW-RR 1987, 409 ff).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Durch Kapital und Rente wird nicht die Größenordnung eines Schmerzensgeldes überschritten, wenn dieses nur in einer Kapitalentschädigung für die Verletzungen und Beeinträchtigungen des Klägers insgesamt gewährt würde (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, VersR 1976, 967, 968; OLG Karlsruhe, DAR 1975, 158 ff; KG, NJW-RR 1987, 409 ff).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1974 - 12 U 121/72
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    In einem solchen Fall muß es den Betrag unterschreiten, der einem Verletzten zukommen würde, der seinen Zustand in seiner Tragfähigkeit bewußt empfindet, darunter leidet und der die Entschädigung auch wirklich in einer Weise einsetzen kann, daß er die dadurch möglichen Annehmlichkeiten als eine gewisse Erleichterung seines tragischen Zustandes wahrnimmt (vgl. BGH, NJW 1976, 1147 ff; BGH, NJW 1982, 2123 ff; BGH, VRS 69, 340, 341; OLG Düsseldorf in VersR 1975, 1152 und in VersR 1977, 60).
  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Durch die Rente soll der Verletzte in die Lage versetzt werden, seinen Beeinträchtigungen durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten ihre Schwere zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, JZ 1978, 526).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1976 - 12 U 116/75

    Schmerzensgeld; Unfallbedingter Tod; Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    In einem solchen Fall muß es den Betrag unterschreiten, der einem Verletzten zukommen würde, der seinen Zustand in seiner Tragfähigkeit bewußt empfindet, darunter leidet und der die Entschädigung auch wirklich in einer Weise einsetzen kann, daß er die dadurch möglichen Annehmlichkeiten als eine gewisse Erleichterung seines tragischen Zustandes wahrnimmt (vgl. BGH, NJW 1976, 1147 ff; BGH, NJW 1982, 2123 ff; BGH, VRS 69, 340, 341; OLG Düsseldorf in VersR 1975, 1152 und in VersR 1977, 60).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Dann dürfen weniger wahrscheinliche Zusammenhänge außer Betracht bleiben, ohne daß feststehen muß, daß sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (vgl. BGH, LM Nr. 43 zu § 287 ZPO; BGH, NJW 1976, 1145, 1146 ff; BGH, VersR 1978, 281, 283; BGH, VersR 1983, 984, 985).
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
    Dann dürfen weniger wahrscheinliche Zusammenhänge außer Betracht bleiben, ohne daß feststehen muß, daß sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (vgl. BGH, LM Nr. 43 zu § 287 ZPO; BGH, NJW 1976, 1145, 1146 ff; BGH, VersR 1978, 281, 283; BGH, VersR 1983, 984, 985).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Eine Rente ist nur dann zu gewähren, wenn das haftungsbegründende Ereignis zu lebenslangen schweren Dauerschäden geführt hat, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (BGH VersR 1968, 475; OLG Hamm VersR 1990, 865; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65 f.; Geigel/Kolb, 23. Aufl., 2001, 7/15 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und -rente der monatliche Rentenbetrag so bemessen sein muss, dass er - kapitalisiert - zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm VersR 1990, 865; OLG.

  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Eine Schmerzensgeldrente kommt neben einem Kapitalbetrag in der Regel nur bei schwersten Dauerschäden in Betracht, unter denen der Verletzte immer wieder neu leidet (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1990, 865 [OLG Hamm 09.02.1989 - 6 U 451/86]; OLG Frankfurt, VersR 1992, 621 f.; s. dazu auch Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 968).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Der Geschädigte soll im Ergebnis nicht mehr erhalten als bei einer Kapitalisierung (BGH VersR 1976, 967, 979; OLG Hamm, VersR 1990, 865).
  • OLG Hamm, 25.09.2002 - 13 U 62/02

    Zu den Vorausetzungen einer Rente wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB

    Eine Rente wird nur ausnahmsweise und bei schwersten lebenslangen Dauerschäden zuerkannt, denen sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewußt wird und die auch in Zukunft das körperliche und seelische Wohlbefinden oder die Lebensfreude beeinträchtigen (BGH NJWE-VHR 96, 141; NJW 94, 1592; OLG Hamm OLGR 96, 6; OLG Hamm VersR 90, 865).
  • OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89

    Arzthaftung: Anforderungen an Kenntnisstand und Fähigkeit eines

    Dem Grunde nach erachtet der Senat die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben der Entschädigung in Kapital deshalb für angemessen, weil gerade bei einem jungen Menschen - auf die Ausführungen zu Ziff. 5 wird verwiesen - die Unfähigkeit, sich frei auf eigenen Beinen zu bewegen, sich täglich neu als ganz besonders schmerzlich, als unverständlich empfunden vor Augen stellen wird und deshalb nicht damit zu rechnen ist, daß der Kläger sich in absehbarer Zeit an seine ganz schwere Behinderung wird gewöhnen können (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 8. März 1990 - 1 U 263/87, Urteilsumdruck Bl. 25; KG NJW-RR 1987, 409; OLG Hamm VersR 1990, 865).
  • KG, 27.02.2006 - 12 U 262/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver

    Eine solche Rente kommt in der Regel nur in Betracht, wenn schwerste Dauerschäden eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und ständige Schmerzen zur Folge haben, so dass sich der Verletzte dieser immer wieder neu bewusst wird ( BGH, Urteil vom 15. März 1994 - VI ZR 44/93 -, NJW 1994, 1592; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Februar 1991 - 12 U 42/90 -, VersR 1992, 621; OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 U 451/86 -,VersR 1990, 865).
  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

    Eine Schmerzensgeldrente wird insoweit etwa dann als notwendiger Ausgleich angesehen, wenn schwerste Kopfverletzungen vorliegen (vgl. OLG Hamm, OLG Hamm, Urteil vom 09. Februar 1989 - 6 U 451/86 -, VersR 1990, 865), ein Verlust einer der fünf Sinne (vgl. OLG Frankfurt, OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Februar 1996 - 23 U 171/95 -, VersR 1996, 1509), Querschnittslähmung (OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 1992 - 1 U 218/90 -, NJW-RR 1993, 156) oder ein schwerer Hirnschaden mit Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91 -, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781).
  • OLG Frankfurt, 10.02.1994 - 1 U 114/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Eine solche Rente kann neben Kapital nur ausnahmsweise zugesprochen werden, dann nämlich, wenn die Verletzungsfolgen sich dem Geschädigten ihrer Art und ihrem Ausmaß nach lebenslang als ganz besonders schmerzlich ständig vor Augen stellen werden und nicht damit zu rechnen ist, daß sie irgendwann abklingen oder der Geschädigte sich an sie gewöhnen können wird (vgl. Senat, OLG-Report Frankfurt 1993, 283 ; KG NJW-RR 1987, 409 ; OLG Hamm, VersR 1990, 865 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Dabei ist eine Schmerzensgeldrente nach herrschender Rechtsprechung auf solche Fälle zu beschränken, in denen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, die er immer wieder schmerzlich empfindet, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen (vgl. BGH 120, 1/9; OLG Düsseldorf VersR 1993, 113-114; VRS 89, 256-259; VersR 1997, 65-66; Schaden-Praxis 2008, 255-257; KG Berlin NJW-RR 87, 409 und OLG Hamm NZV 03, 192; OLG Hamm VersR 90, 865).
  • OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Mit der Erblindung auf einem Auge - nicht dem Verlust des Auges - hat der Kläger zwar einen schweren nicht aber einen solchen Schwerstschaden erlitten, der es nach der Rechtsprechung rechtfertigt, einen zusätzlichen Ausgleich durch Zubilligung einer Rente vorzusehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 865 und Slizyk, bei: "Totalerblindung und Gehirnschädigungen"), so dass es mit der Zuerkennung des Kapitalbetrags sein Bewenden hat.
  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

  • LG Bonn, 02.05.1994 - 9 O 323/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer HIV-Infizierung des Klägers durch

  • OLG Celle, 17.11.1994 - 9 U 91/93

    Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung;

  • OLG Hamm, 11.01.1993 - 3 U 99/92
  • OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Celle, 23.02.1998 - 1 U 1/97

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen Zerstörung der Persönlichkeit des Patienten als

  • OLG Frankfurt, 29.10.1998 - 15 U 5/98
  • OLG Braunschweig, 25.03.1998 - 3 U 166/97
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