Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 6 U 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3456
OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,3456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,3456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,3456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    Ersatz von Abmahnkosten - Zur Umwandlung vom Freistellungs- zum Zahlungsanspruch

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 250 BGB, § 12 UWG
    Anspruch auf Zahlung statt Freistellung bei Abmahnkostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Abmahnkosten durch den Unterlassungsschuldner; Abgrenzung von Freistellungs- und Zahlungsanspruch

  • kanzlei.biz

    Freistellung oder Zahlung von Abmahnkosten

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Zahlung statt Freistellung bei Abmahnkostenerstattung

  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 250; UWG § 12
    Erstattung von Abmahnkosten durch den Unterlassungsschuldner; Abgrenzung von Freistellungs- und Zahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung des Freistellungsanspruchs nach berechtigter Abmahnung bewirkt Zahlungsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung statt Freistellung bei Abmahnkostenerstattung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahn-Freistellungsanspruch wandelt sich in Zahlungsanspruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Erstattung der Anwaltskosten kann eingeklagt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung: Anwaltskosten können eingeklagt werden!

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 76/07

    "Werbung über Suchmaschine" - Keyword-Advertising als markenmäßige Benutzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 6 U 49/11
    Dies ergibt sich für den auf § 12 Abs. 1 S. 2 UWG bzw. §§ 683, 670 BGB gestützten Aufwendungsersatzanspruch aus § 257 BGB; sofern der Anspruch auf § 249 BGB gestützt wird, ergibt sich diese aus dem Prinzip der Naturalherstellung (vgl. OLG Köln MarkenR 2008, 216 m. w. N.).

    Dem steht es gleich, wenn der Ersatzpflichtige die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Ersatz ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, NJW 2004, 1868 f. m.w.N.; OLG Köln MarkenR 2008, 216 ff. m. w. N.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 6 U 49/11
    Dem steht es gleich, wenn der Ersatzpflichtige die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Ersatz ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, NJW 2004, 1868 f. m.w.N.; OLG Köln MarkenR 2008, 216 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Eine solche Lücke kann man in Anbetracht der Regelung des § 257 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht ohne weiteres annehmen (so auch Hess, jurisPR-WettbR 10/2011 Anm. 3 zur wohl a.A. des OLG Frankfurt BeckRS 2011, 24257).
  • LG Darmstadt, 18.05.2018 - 28 O 250/17
    Denn ein Befreiungsgläubiger kann u.a. dann unmittelbar Zahlung des erforderlichen Geldbetrages an sich verlangen, wenn der Ersatzpflichtige die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Ersatz ernsthaft und endgültig verweigert (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2011, 6 U 49/11 Rn. 24), was die Beklagte mit dem angekündigten Klageabweisungsantrag in der Klageerwiderung vom 31.01.2018 getan hat.
  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2021 - 1 S 78/21
    Ob die Inkassokosten bereits an die A GmbH bezahlt worden sind, kann dahinstehen, da die Klägerin selbst in diesem Falle auf Zahlung klagen kann, da die Beklagte die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.08.2011 - 6 U 49/11 ).
  • AG Ludwigsburg, 09.11.2023 - 8 C 1219/23
    Dieser Befreiungsanspruch wandelt sich jedoch entweder mit fruchtlosem Verstreichen einer gesetzten Frist gemäß § 250 Satz 2 BGB oder -wie im vorliegenden Fall- auf Grund ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung in einen Zahlungsanspruch (BGH NJW 2004, 1868; OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 6 U 49/11; LG Hagen, Urteil vom 02.07.2009, Az.: 10 0 24/09).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Eine analoge Anwendung des § 250 2 BGB kommt nicht in Betracht (so aber wohl, ohne nähere Erläuterung der Anwendbarkeit des § 250 BGB, OLG Frankfurt, 23.08.2011, 6 U 49/11, BeckRS 2011, 24257 - juris, dort Rn. 23 f.).
  • AG Darmstadt, 23.01.2016 - 306 C 387/15
    Der einstige Freistellungsanspruch i.S.d. § 257 BGB ist durch diese ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung der Beklagten gem. § 250 BGB auch ohne Zahlung der Klägerin in einen Zahlungsanspruch umgewandelt worden (vgl. z.B. schon BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.08.11, 6 U 49/11; OLG Hamm, Urt. v. 23.10.12, I-4 U 134/12, 4 U 134/12; alles abrufbar in juris).
  • AG Dieburg, 02.03.2017 - 20 C 100/17
    Wenn der Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert wird und der Geschädigte Geldersatz fordert, wie es im Vorliegenden der Fall ist, ginge eine Freistellungsanspruch gem. § 249 Abs. 2, 251, 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über (vgl. BGH, NJW 2004 1868 ff.; OLG Ffm. Urt. v. 23.8.2011, Az.: 6 U 49/11).
  • AG Dieburg, 24.08.2015 - 20 C 301/15
    Wenn der Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigert wird und der Geschädigte Geldersatz fordert, wie es vorliegend der Fall ist, ginge ein Freistellungsanspruch gem. § 249 II, 251, 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über (vgl. BGH, NJW 2004, 1868 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urt. 23.08.2001 (Az.: 6 U 49/11).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47949
LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11 (https://dejure.org/2014,47949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.09.2014 - L 6 U 49/11 (https://dejure.org/2014,47949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 (https://dejure.org/2014,47949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 136 Abs 3 Nr 1 SGB 7, § 123 Abs 1 SGB 7, § 150 Abs 1 SGB 7, § 182 Abs 2 SGB 7, § 34 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftlicher Unternehmer - Beantragung und Entgegennahme von Subventionsleistungen zur Förderung der Landwirtschaft - Satzungsbestimmung - Meldefrist - Stichtagsregelung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Verrichtung einer bodenbewirtschaftenden Tätigkeit durch Beantragung und Entgegennahme von Subventionsleistungen; Rechtmäßigkeit von Satzungsbestimmungen zur Meldefrist; ...

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Satzung; Satzungsautonomie; Landwirt; Landwirtschftlicher Unternehmer; Versicherter; Präklusion; versicherter Unternehmer; bodenbewirtschaftende Tätigkeit; Verpachtung; Stichtag; Meldung; Nachweisführung; Kostenprivileg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Der Kläger ist Unternehmer im Sinne des § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII als derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht (vgl. BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R, juris; Köhler in: SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Aufl. 2011, § 136 Rn. 11).

    "Die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird, soweit kein Betrieb, keine Einrichtung und keine Verwaltung geführt wird, erst durch die Verrichtung einer bodenbewirtschaftenden Tätigkeit begründet, die ihrer Art nach eine unfallversicherte Tätigkeit sein kann." (BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R, juris).

    Bereits dies kann der Senat nicht feststellen; im Gegenteil sind angesichts der nicht notwendigen Gewinnerzielungsabsicht (vgl. § 180 SGB VII; ausführlich BSG, 15.5.2012, B 2 U 4/11 R, SozR 4-2700 § 180 Nr. 1, BSGE 111, 24-37) und auch der manchmal sehr kleinen Betriebe (z.B. Eigentum an einem Wiesengrundstück von 0, 4163 ha, das zwei Mal jährlich gemäht wurde; vgl. BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R, SozR 4-2700 § 123 Nr. 2) Unterschiede möglich.

    Eine Differenzierung zwischen leistungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Angelegenheiten des Versicherten hat der Gesetzgeber nicht getroffen (vgl. Hk-SGG/Groß, § 183, Rn. 4 m.w.N.; a.A. ohne nähere Begründung BSG, 5.3.2008, B 2 U 353/07 B; BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R; LSG Niedersachsen, 4.8.2010, L 3 B 32/08 U; LSG Berlin-Brandenburg 24.3.2006, L 3 B 1099/05 U; im Ergebnis ebenso: LSG Hessen, 17.12.2004, L 3 U 78/04; LSG Brandenburg, 29.12.2004, L 7 B 124/04 U ER; alles zit. nach juris; Knittel in Hennig, SGG, § 183 Rn. 14; differenzierend Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 183 Rn. 5a; ausführlich Köhler, Das Kostenprivileg des § 183 SGG im Falle eines unfallversicherten Unternehmers, SGb 2008, 76, 79 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11

    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Der Senat sah bezüglich der Beigeladenen keine Aufklärungsmöglichkeiten, da sich der Kläger mehrfach geweigert hatte, diese von ihrer Schweigepflicht zu entbinden (vgl. Bl. 139 Gerichtsakte L 6 U 55/11); hiervon ist der Kläger in der mündlichen Verhandlung auch nicht abgerückt.

    Die vom Gericht angeregte Beiziehung weiterer Unterlagen der Beigeladenen hinsichtlich der Fragen einer rückwirkenden Umcodierung der Flächen ab dem Jahre 2005 war nicht möglich, da der Kläger keine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt hat (Bl. 139 Gerichtsakte L 6 U 55/11).

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Satzungen der Berufsgenossenschaften sind autonomes Recht (§ 34 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV), wobei der Grund für die Übertragung dieser Regelungsgegenstände auf die Selbstverwaltung in ihrer besonderen Sachkunde und Sachnähe zu sehen ist (vgl. BSG, 16.11.2005, B 2 U 15/04 R, Juris Rn. 17).

    Aufgrund dieser der Beklagten nach § 183 Abs. 2 SGB VII eingeräumten Satzungsautonomie ist von den Gerichten nicht zu entscheiden, ob die Vertreterversammlung im gesetzlichen Rahmen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung beschlossen hat (vgl. BSG vom 16.11.2005, B 2 U 15/04 R, Juris Rn. 18 m.w.N).

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Ohne eine zeitliche Eingrenzung, wann Herr P. tätig gewesen sein soll, handelt es sich zugleich um eine Beweisanregung "ins Blaue" hinein, der der Senat nicht nachgehen muss (vgl. BSG, 8.9.2010, B 11 AL 4/09 R, juris; zum Unterschied zwischen Beweisanregungen und Beweisanträgen BSG, 24.5.1993, 9 BV 26/93, juris).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 23/95

    Vereinbarkeit einer Satzungsregelung mit höherrangigem Recht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    § 47 Abs. 3 der Satzung der Beklagten in der damals anwendbaren Fassung dient einerseits der Überschaubarkeit der im Jahresverlauf möglicherweise schwankenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitglieder und damit der Verwaltungspraxis der Beklagten, die ein bestimmtes Beitragsaufkommen ihrer nachträglichen Bedarfsdeckung zugrunde legen muss (vgl. BSG, 31.5.1996, 2 RU 23/95, BSGE 78, 255-261 zur Stichtagsregelung).
  • BSG, 05.03.2008 - B 2 U 353/07 B

    Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Beitragsstreitigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Eine Differenzierung zwischen leistungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Angelegenheiten des Versicherten hat der Gesetzgeber nicht getroffen (vgl. Hk-SGG/Groß, § 183, Rn. 4 m.w.N.; a.A. ohne nähere Begründung BSG, 5.3.2008, B 2 U 353/07 B; BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R; LSG Niedersachsen, 4.8.2010, L 3 B 32/08 U; LSG Berlin-Brandenburg 24.3.2006, L 3 B 1099/05 U; im Ergebnis ebenso: LSG Hessen, 17.12.2004, L 3 U 78/04; LSG Brandenburg, 29.12.2004, L 7 B 124/04 U ER; alles zit. nach juris; Knittel in Hennig, SGG, § 183 Rn. 14; differenzierend Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 183 Rn. 5a; ausführlich Köhler, Das Kostenprivileg des § 183 SGG im Falle eines unfallversicherten Unternehmers, SGb 2008, 76, 79 m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Ohne eine zeitliche Eingrenzung, wann Herr P. tätig gewesen sein soll, handelt es sich zugleich um eine Beweisanregung "ins Blaue" hinein, der der Senat nicht nachgehen muss (vgl. BSG, 8.9.2010, B 11 AL 4/09 R, juris; zum Unterschied zwischen Beweisanregungen und Beweisanträgen BSG, 24.5.1993, 9 BV 26/93, juris).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Die Satzungsregelungen unterliegen aber der gerichtlichen Nachprüfung im Hinblick darauf, ob sie mit der Ermächtigungsnorm und sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSG, 17.5.2011, B 2 U 18/10 R, BSGE 108, 194-206).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 4/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Bereits dies kann der Senat nicht feststellen; im Gegenteil sind angesichts der nicht notwendigen Gewinnerzielungsabsicht (vgl. § 180 SGB VII; ausführlich BSG, 15.5.2012, B 2 U 4/11 R, SozR 4-2700 § 180 Nr. 1, BSGE 111, 24-37) und auch der manchmal sehr kleinen Betriebe (z.B. Eigentum an einem Wiesengrundstück von 0, 4163 ha, das zwei Mal jährlich gemäht wurde; vgl. BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R, SozR 4-2700 § 123 Nr. 2) Unterschiede möglich.
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11
    Auch bei ihnen ist nach allgemeiner Meinung die Eigenschaft als beitragszahlender Unternehmer und als Versicherter untrennbar miteinander verbunden (wie hier auch zu einer selbstständigen Lehrerin im Rahmen eines Beitragsverfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung BSG, 5.7.2006, B 12 RK 4/05 R, Juris; zur einer hauptberuflich selbständigen Kauffrau im Recht der Arbeitsförderung auch BSG, 4.9.2013, B 12 AL 2/12 R, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 17/11 R

    (Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Vollendung des 58.

  • BVerwG, 15.06.2005 - 7 B 124.04

    Rechtsverletzung des Eigentümers eines Grundstücks im Einwirkungsbereich

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2005 - L 2 U 5059/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenrecht - Kostenpflicht - Kostenfreiheit -

  • LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04

    Bestehen einer Beitragspflicht zu einem Träger der getzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - L 3 B 1099/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeits- und Beitragsbescheid des

  • LSG Hamburg, 28.06.2005 - L 3 B 138/05

    Kostenerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenfreiheit bei nicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2010 - L 3 B 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Statthaftigkeit der

  • LSG Sachsen, 22.11.2005 - L 2 B 206/05

    Gerichtkostenfreiheit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 6 U 99/10

    Gerichtskostenfreiheit für das Verfahren eines selbständigen Unternehmers über

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2014 - L 6 U 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

  • OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 78/04

    Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkaufvertrag: Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  • SG Dresden, 15.07.2004 - S 5 U 114/04

    Erstattung der Kosten eines erfolgreich durchgeführten Widerspruchsverfahrens;

  • SG Halle, 10.11.2016 - S 23 U 84/12

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur

    Im nachfolgenden Berufungsverfahren vor dem LSG Sachsen-Anhalt (L 6 U 49/11) wies das LSG mit Urteil vom 18.09.2014 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG Halle vom 05.04.2011 (S 19 U 53/09) zurück und stellt fest, dass die Beitragsbescheide der Beklagten betreffend das Geschäftsjahr 2008 rechtmäßig sind (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 -, juris Rn. 90 bis 102).

    Im nachfolgenden Berufungsverfahren vor dem LSG Sachsen-Anhalt (L 6 U 49/11) hat das LSG mit Urteil vom 18.09.2014 das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 5. April 2011 mit dem Aktenzeichen S 19 U 141/10 abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat und das Urteil insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Widerspruchsbescheid vom 7. September 2010 wird insoweit aufgehoben, als die Entscheidung den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht und Beitragspflicht betrifft.

    Die Klage gegen den Beitragsbescheid für das Geschäftsjahr 2009 war danach nur teilweise erfolgreich: Das LSG stellte fest, dass die Beklagte rechtmäßig mit Bescheid vom 16. Februar 2010 abzüglich Bundesmitteln zunächst einen Zahlbetrag i.H.v. 1.146,79 EUR für das Geschäftsjahr 2009 festgesetzt hat (54,56 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 0, 37 ha Landschaftspflege), vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 -, juris Rn. 104. Dagegen war der Bescheid vom 5. Mai 2010 i.d.F. der Änderungsbescheide vom 28. Oktober 2010 und vom 27.07.2011, der von einer Fläche von 62, 21 ha (statt von 54, 56 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 0, 37 ha Landschaftspflege) ausgeht, nicht rechtmäßig und aufzuheben (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 -, Rn. 108, juris).

    Wie bereits das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - festgestellt hat, ist der Kläger Unternehmer im Sinne des § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII als derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht (vgl. BSG, 18.1.2011, B 2 U 16/10 R, juris; Köhler in: SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Aufl. 2011, § 136 Rn. 11).

    Dazu zählen schon nach dem Wortlaut des § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII auch "Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich [ ] der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege" (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - juris Rn. 66).

    Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - ausgeführt hat, entbindet die routinemäßige Übermittlung der Daten in § 197 Abs. 4 Sätze 1, 5 SGB VII die Beklagte nicht von ihrer Pflicht, jene mitgeteilten Daten in eigener Verantwortung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

    Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt auch bereits im Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - festgestellt hat, sind die Vorschriften des ALG sowie des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte bei einem Rechtsstreit gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht einschlägig.

    Zumindest würde bereits eine Stunde pro Tag ausreichen, insbesondere da Arbeiten umfangreich auf Dritte delegiert werden können (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - juris Rn. 70).

    Insoweit wird auf das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. September 2014 - L 6 U 49/11 - und insbesondere betreffend die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides für das Jahr 2009 verwiesen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2021 - L 6 KR 60/19

    Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur landwirtschaftlichen

    Aus dem im Verfahren L 6 U 49/11 vorgelegten Vertrag mit Herrn R ergebe sich eine Verpachtung von ca. 47 ha.

    Die Verpachtung von ca. 47 ha laut Vertrag vom 17. Januar 2008 sei bereits aktenkundig und Gegenstand des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) vom 18. September 2014 (L 6 U 49/11) gewesen.

    Die Beklagte hat wiederholt, die Verpachtung an Herrn R. gehe bereits aus dem Urteil des LSG vom 18. September 2014 (L 6 U 49/11) hervor.

    Mit Gerichtsbescheid vom 18. Juli 2019 hat das SG die Klage abgewiesen und hierzu in den Gründen ausgeführt: Die Beklagte sei zutreffend von der Unternehmereigenschaft des Klägers nach § 1 Abs. 2 und 5 ALG ausgegangen und habe dem Bescheid vom 12. Mai 2015 hierbei zu Recht den bereits im Verfahren L 6 U 49/11 bekannten Sachverhalt zugrunde gelegt.

    Denn völlig unabhängig von dem bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geführten gemeinsamen Kataster, dem Vorbringen im Verfahren L 6 U 49/11 oder aber der im Zuge des Überprüfungsantrags vom 26. Oktober 2017 nochmals vorgelegten Vereinbarung mit Herrn R. verwies er selbst lange vor Erlass des Bescheides vom 12. Mai 2015 insbesondere auch im Verfahren L 6 KR 54/14 (vormals L 4 KR 70/10) auf die Verpachtung an diesen, so dass die Beklagte im besagten Bescheid zutreffend von einer Fläche von 7, 56 ha ausgegangen ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2021 - L 6 U 146/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftlicher

    Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Sozialgerichts blieb weitgehend erfolglos (Urteil des Senats vom 18. September 2014, L 6 U 49/11).

    Mit Urteil vom 10. November 2016 hat das Sozialgericht Halle die Klage abgewiesen und sich zur Begründung weitgehend dem erwähnten Urteil des Senats vom 18. September 2014, L 6 U 49/11 angeschlossen.

    Insbesondere ist der Kläger als landwirtschaftlicher Unternehmer beitragspflichtig, wie der Senat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 18. September 2014 (L 6 U 49/11) bereits ausgeführt hat.

    Der Teilerfolg des Klägers für dieses Geschäftsjahr (Urteil des Senats vom 18. September 2014, L 6 U 49/11) beruhte ausschließlich darauf, dass der Senat eine rückwirkende Beitragsfestsetzung verfahrensrechtlich nicht für zulässig hielt.

  • SG Halle, 18.07.2019 - S 16 KR 204/18

    Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft

    Aus dem in der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren L 6 U 49/11 mit denselben Beteiligten vorgelegten Pachtvertrag mit Herrn ... gehe die Verpachtung von lediglich rund 46 ha hervor.

    Die Vereinbarung betreffend die Überlassung von ca. 47 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche sei bereits aktenkundig gewesen, was das LSG im Urteil vom 18.9.2014 (L 6 U 49/11) bestätigt habe.

    Sie verweist auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und trägt ergänzend vor, dass sich die Verpachtung der Nutzflächen an Herrn ... aus dem Urteil des LSG (L 6 U 49/11) ergebe.

    Der Inhalt der Vereinbarung der Beklagten sei bereits aufgrund der Entscheidung des LSG (L 6 U 49/11) bekannt gewesen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Gemäß § 183 Satz 1 SGG ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Versicherte kostenfrei, soweit sie in dieser Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind (ständige Rspr. des Senats, vgl. 18.9.2014, L 6 U 49/11, juris Rn. 127).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 170/15
    Diese Vorgehensweise sei gerichtlich bestätigt worden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - Az.: L 6 U 49/11).

    Dass die Beklagte dabei u.a. auch die Feststellungen der Flächenwerte der LWK übernommen hat, ist nicht zu beanstanden (siehe hierzu Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2014 - Az.: L 6 U 49/11 - zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 54/14

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - Nebeneinander der Versicherungs-

    Aus dem in der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren L 6 U 49/11 mit denselben Beteiligten vorgelegten Pachtvertrag geht lediglich die Verpachtung von rund 46 ha hervor.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.11.2011 - 6 U 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20373
OLG Koblenz, 03.11.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,20373)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,20373)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,20373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 37 Abs 1 Nr 2 GWB, § 161 Abs 2 HGB, § 29 Abs 2 WpÜG
    Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG: Auslegung einer Kontrollwechselklausel

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Kontrollwechselklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Kontrollwechselklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB § 119
    Aktionär, Allgemeine Feststellungsklage, Anteilsübertragung, Geschäftsanteil, Gesellschafter, Mitgesellschafter, Personengesellschaft, Vinkulierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2011 - 6 U 49/11
    In der handelsrechtlichen Personengesellschaft ist der Streit, ob jemand der Gesellschaft angehört, grundsätzlich nicht mit der Gesellschaft, sondern nur im Prozess mit den Mitgesellschaftern auszutragen (BGHZ 91, 132, 133).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2011 - 6 U 49/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGHZ 184, 128, Tz. 33 m.w.Nachw., zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 22.01.2004 - 7 U 133/03

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Umgehung von Vinkulierungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2011 - 6 U 49/11
    Da sich die Vinkulierungsklausel grundsätzlich nur den übertragenden Gesellschafter binden kann und sie deshalb der Gefahr von Umgehungen ausgesetzt ist (Liebscher, ZIP 2003, 825; Loritz, NZG 2007, 361), kommt der Kontrollwechselklausel eine die Vinkulierungsklausel ergänzende Funktion zu (vgl. OLG Naumburg, NZG 2004, 775, 778).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49721
OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,49721)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,49721)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 6 U 49/11 (https://dejure.org/2011,49721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 08.02.2011 - 81 O 14/09

    Niedriger Kaufpreis als Indiz für den Nichtabschluss einer Markenübernahme

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 49/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.02.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 14/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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