Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36542
OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18 (https://dejure.org/2018,36542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2018 - 6 U 49/18 (https://dejure.org/2018,36542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2018 - 6 U 49/18 (https://dejure.org/2018,36542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 513 Abs. 2 ZPO, § 4 Nr. 3 UWG
    Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung; Voraussetzung für wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ("Steckdübel III")

  • IWW

    Nr. 3100 VV RVG, ZPO § 513 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 3
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung; Voraussetzung für wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ("Steckdübel III")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513 Abs. 2 ; UWG § 4 Nr. 3
    Berufung; Funktionelle Zuständigkeit; Objektive Willkür; Wettbewerb; Nachahmung; Leistungsschutz; Wettbewerbliche Eigenart; Steckdübel; Exenterzähne

  • rechtsportal.de

    ZPO § 513 Abs. 2 ; UWG § 4 Nr. 3
    Überprüfung der funktionellen Zuständigkeit der Zivilkammer für Ansprüche aus ergänzendem Leistungsschutz in der Berufungsinstanz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung und Voraussetzung für wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei Erlaubnis zur Verwendung des Originals

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbliche Eigenart kann herkunftshinweisende Funktion verlieren!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    In einem vorausgegangenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt (2-06 O 591/10), dem Senat ( 6 U 204/11 ) und dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne) stritten die Parteien um die erste und zweite Generation der Stecktechnikprodukte der Antragsgegnerin.

    Die Übernahme solcher - nicht oder nicht mehr unter Sonderrechtsschutz stehender - Gestaltungsmerkmale ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des freien Stands der Technik wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH GRUR 2015, 909 Rnr. 18 - Exzenterzähne).

    Eine wettbewerbliche Eigenart ist allerdings zu verneinen, wenn der angesprochene Verkehr die prägenden Gestaltungsmerkmale des Erzeugnisses nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH, GRUR 2015, 909 Rnr. 11 - Exzenterzähne).

    Verschiedene Kennzeichen stehen einer solchen Herkunftsvorstellung allerdings nur dann entgegen, wenn sie vom Verkehr als Herstellermarke und nicht nur als Handelsmarke angesehen werden (Senat, WRP 2018, 237 Rnr. 35 - Wecker; BGH, GRUR 2017, 734 Rnr. 41 - Bodendübel; GRUR 2015, 909 Rnr. 14 - Exzenterzähne).

    Bei der Frage nach einer Herkunftstäuschung kann sich nämlich der Nachahmer nur bei einer (nahezu) identischen Übernahme grundsätzlich nicht darauf berufen, er habe lediglich eine nicht unter Sonderrechtsschutz stehende angemessene technische Lösung übernommen (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 , Rnr. 41 - Exzenterzähne).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Verschiedene Kennzeichen stehen einer solchen Herkunftsvorstellung allerdings nur dann entgegen, wenn sie vom Verkehr als Herstellermarke und nicht nur als Handelsmarke angesehen werden (Senat, WRP 2018, 237 Rnr. 35 - Wecker; BGH, GRUR 2017, 734 Rnr. 41 - Bodendübel; GRUR 2015, 909 Rnr. 14 - Exzenterzähne).

    Dabei müssen gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH GRUR 2017, 734 , Rnr. 45 - Bodendübel).

    Anlass, diese - im Folgenden bestätigte (GRUR 2017, 734 - Bodendübel) Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs über eine höhere Unlauterkeitsschwelle wieder zu neutralisieren, besteht nicht.

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Die Dringlichkeitsfrist beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2018, 251) erst dann, wenn der Antragsteller oder einer seiner Wissensvertreter positive Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hat oder sich der Kenntnisnahme bewusst verschlossen hat.

    Wissensvertreter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2018, 251) jeder, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, das "Störende" des beanstandeten Verhaltens zu erkennen und seine Kenntnis denjenigen Personen im Unternehmen weiterzugeben, die zur Einleitung entsprechender Reaktionen befugt sind.

    Die Antragstellerin kann sich darauf verlassen, dass sich Wettbewerber rechtstreu verhalten; sie muss nicht dauerhaft den Markt beobachten, um sich nicht des Eilbedürfnisses zu begeben (Senat, GRUR-RR 2018, 251; Senat, GRUR-RR 2013, 393, 394; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 36. Aufl. 2018, UWG § 12 Rnr. 3.15a).

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Dabei kommt es auf den Gesamteindruck einer Gestaltung an, wobei auf die Verkehrsanschauung abzustellen ist (BGH, GRUR 2017, 79 , Rnr. 52, 59 - Segmentstruktur).

    aa) Eine Nachahmung setzt voraus, dass das angegriffene Produkt dem Originalprodukt so ähnlich ist, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt (vgl. BGH, GRUR 2015, 1214 Rnr. 78 - Goldbären; GRUR 2017, 79 Rnr. 64 - Segmentstruktur).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Eine nahezu identische Nachahmung liegt vor, wenn die Nachahmung nur geringfügige, im Gesamteindruck unerhebliche Abweichungen vom Original aufweist (vgl. BGH GRUR 2000, 521 (524) - Modulgerüst I; BGH GRUR 2010, 1125 Rnr. 25 - Femur-Teil).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH GRUR 2007, 795 Rnr. 32 - Handtaschen; BGH GRUR 2010, 1125 Rnr. 25 - Femur-Teil; OLG Köln GRUR-RR 2015, 441 (444)).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses kann entfallen, wenn der Verkehr dessen prägende Gestaltungsmerkmale aufgrund der Marktverhältnisse nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem durch einen Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. BGH GRUR 2018, 311 Rnr. 20 - Handfugenpistole; BGH, GRUR 2007, 984 Rnr. 23, 25 und 32 - Gartenliege).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 224/16

    Ergänzender Leistungsschutz bei Vertrieb des Originalerzeugnisses unter mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Verschiedene Kennzeichen stehen einer solchen Herkunftsvorstellung allerdings nur dann entgegen, wenn sie vom Verkehr als Herstellermarke und nicht nur als Handelsmarke angesehen werden (Senat, WRP 2018, 237 Rnr. 35 - Wecker; BGH, GRUR 2017, 734 Rnr. 41 - Bodendübel; GRUR 2015, 909 Rnr. 14 - Exzenterzähne).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Der Verkehr - der den Vergleich der Produkte nicht durch Nebeneinanderlegen vornimmt, sondern vielmehr lediglich aufgrund des Erinnerungseindrucks zu seiner Auffassung kommt, bei der die Gemeinsamkeiten stärker hervortreten als die Unterschiede (BGH WRP 2017, 1332 Rnr. 29 - Leuchtballon) - wird die deutlich prägenden Elemente der Exzenterzähne und des Befestigungselemente daher nahezu unverändert wiedererkennen und die Abweichungen als unerheblich wahrnehmen.
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    Hinzu kommt, dass der Antragstellervertreter in der mündlichen Verhandlung anwaltlich (und damit mit gleicher Wirkung wie eidesstattlich, vgl. BGH NJW-RR 2017, 1266 ) versichert hat, der Prozessbevollmächtigte der Fa. B habe ihm telefonisch mitgeteilt, der Anteil der hier streitgegenständlichen Stecktechnikprodukte am Gesamtumsatz der Fa. B liege bei ca. 0,6 %.
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14

    Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
    a) Die für den Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG erforderliche wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2013, 1052 Rnr. 18 - Einkaufswagen III; BGH GRUR 2016, 725 Rnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")

  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 6 U 266/12

    Aufklärungserfordernisse bei Werbung mit Testergebnis; irreführende

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach

  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90

    Anberaumung außerordentlicher Sitzung

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht, auch wenn sich die Parteien bereits in der Vergangenheit in rechtlichen Auseinandersetzung befanden, besteht hingegen nicht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2019, 70 Rn. 23 - Exzenterzähne II).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2020 - 6 U 136/20

    Wettbewerbliche Eigenart einer Wasserspielbahn trotz Vertriebs unter zwei

    Unschädlich ist es, wenn ein anderer Anbieter mit Zustimmung des Originalherstellers das Produkt oder ein dessen Eigenart mitbestimmendes Merkmal verwendet, es sei denn, dass damit die herkunftshinweise Funktion verloren geht, weil das Konkurrenzprodukt sich bereits in großem Umfang auf dem Markt befindet (BGH WRP 2019, 99 Rn 39 - Exzenterzähne II).

    Verschiedene Kennzeichen sprechen deutlich dafür, wenn sie nicht vom Verkehr als Handelsmarke statt als Herstellermarke erkannt werden (BGH GRUR 2017, 734, Rn 41 - Bodendübel; BGH GRUR 2015, 909, Rn 14 - Exzenterzähne; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 70 - Exzenterzähne II).

  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2023 - 6 O 13/23

    Gaspreise: vzbv stoppt überhöhte Abschläge

    Zwar ist in Bezug auf eine frühere Kenntniserlangung auch auf die Kenntnis von Wissensvertretern abzustellen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2019, 70 Rn. 21), zu denen die Mitarbeiter des Teams Markbeobachtung zählen.
  • OLG Brandenburg, 02.05.2019 - 6 U 23/19

    Hinweisbeschluss zur Entscheidung des OLG Brandenburg 6 U 23/19 v. 11.07.2019

    § 513 Abs. 2 ZPO gilt auch für die Abgrenzung der funktionalen Zuständigkeit von Zivilkammer und Kammer für Handelssachen (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2018 - 6 U 49/18; OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 7 U 800/15; Münchner Komm./Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl., § 513 Rn 15; Ball, in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 513 Rn 7, jew. m. w. Hinw.).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 6 U 90/18

    Darlegung der entstandenen Rechtsanwaltskosten für eine wettbewerbsrechtliche

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Bejahung der Zuständigkeit objektiv willkürlich war (vgl. Senat WRP 2019, 99 - Steckdübel III, Rn. 9 ff.).
  • LG Darmstadt, 01.03.2024 - 18 O 34/23

    Zur funktionalen Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen

    Eine Zuständigkeit der Kammer für Handelssache ist nur gegeben, wenn die gesamte Streitsache eine Handelssache ist, also insbesondere hinsichtlich aller Ansprüche und Anspruchsgrundlagen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6.5.1992 - 20 AR 92/92; Urteil vom 26.9.2018 - 6 U 49/18).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2020 - 6 O 67/19
    Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht der Verfügungsklägerin besteht insoweit nicht (OLG Frankfurt GRUR-RR 2019, 70 Rn. 23 - Exzenterzähne II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht