Rechtsprechung
OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JurPC
BGB § 12
Unbefugte Nutzung eines fremden Namens in einer Gesetzessammlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur Benutzung eines fremden Namens für ein geändertes Werk ; Auslegung einer Regelung in einem Vergleich über die Übertragung eines Nutzungsrechts; Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung eines Namensrechts ; Zulässigkeit einer Schadensberechnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 12 823 Abs. 1 § 847
Lizenzanalogie bei Namensverwendung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 26.08.1999 - 7 O 19965/98
- OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Papierfundstellen
- GRUR 2002, 453
- GRUR-RR 2002, 260 (Ls.)
- ZUM 2002, 231
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken
Auszug aus OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Der Kläger bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des BGH, NJW 1992, 2084 Talkmaster-Foto.In diesem Fall erspart der Verletzer in sonstiger Weise auf Kosten des Rechtsinhabers das für die werbliche Nutzung sonst zu entrichtende Honorar und erreicht einen rechtsgrundlosen Vermögenszuwachs, der auszugleichen ist (vgl. BGH, GRUR 1992, 557 - Talkmaster-Foto).
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86
Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf …
Auszug aus OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Voraussetzung ist allerdings die Usurpation einer Nutzungsmöglichkeit eines Gutes oder Wertes, die ausschließlich einem anderen gebührt, der die Möglichkeit hat, einem Dritten die Nutzung eines solchen Gutes für dessen Zwecke zu gestatten, ihm also die Teilhabe an diesem Gut zu ermöglichen (…GK-Köhler, UWG , vor § 13 UWG , Rdn. 356, 357; vgl. BGHZ 107, 117 (121) - Forschungskosten). - BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
Auszug aus OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Es handelt sich nicht um ein ohne Vergütung genutztes Leistungsergebnis des Klägers, das einen Vermögenswert hat, der es zur Lizenzierung geeignet erscheinen lässt (BGH, GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden, sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1 ). - BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
Miss Petite
Auszug aus OLG München, 08.11.2001 - 6 U 5070/99
Allerdings ist ein derartig begründeter Schaden bei Namens- wie bei Firmenrechten möglich, ähnlich wie bei Eingriffen in fremde Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte (BGH, GRUR 1973, 375 - Miss Petite).
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02
Catwalk
Für die Annahme der Verkehrsüblichkeit einer Überlassung genügt es daher regelmäßig, daß ein solches Recht seiner Art nach überhaupt durch die Einräumung von Nutzungsrechten genutzt werden kann und genutzt wird (BGHZ 60, 206, 211 - Miss Petite; 143, 214, 220, 232 - Marlene Dietrich; OLG München GRUR 2002, 453, 454; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 139, 141; OLG Hamburg OLG-Rep 2004, 335, 337).