Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 11.07.2006 | OLG Köln, 01.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5225
OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5225)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5225)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerische Haftung von Schülern wegen psychischer Beihilfe zur Misshandlung eines Mitschülers; Schmerzensgeld für wochenlange Misshandlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer Beteiligung in Form einer Beihilfe durch bloße psychische Unterstützungshandlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer Beteiligung in Form einer Beihilfe durch bloße psychische Unterstützungshandlungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schulhofgewalt - Haftung der schlagenden Schüler

  • Judicialis

    BGB § 830

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 830
    Gesamtschuldnerische Haftung wegen psychischer Beihilfe zur Misshandlung eines Mitschülers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830
    Zur Beteiligung durch psychische Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewalt auf Schulhof: Schüler erhält Schmerzensgeld für wochenlange Misshandlungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gewalt auf Schulhof mit juristischem Nachspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewalt auf Schulhof - nicht nur aktive Schläger haften für die Verletzungen - Auch Schüler, die die Haupttäter psychisch unterstützen sind verantwortlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Oldenburg, 20.02.2006 - 4 O 3620/04

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Annahme einer erheblichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 6 U 51/06
    4 O 3620/04 Landgericht Oldenburg.
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   OLG Oldenburg, 11.07.2006 - 6 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18074
OLG Oldenburg, 11.07.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,18074)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,18074)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,18074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerische Haftung von Schülern wegen psychischer Beihilfe zur Misshandlung eines Mitschülers; Schmerzensgeld für wochenlange Misshandlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen Beschimpfungen und handgreiflichen Übergriffen; Beteiligung durch eine psychische Unterstützungshandlung; Schubsen eines von mehreren Schülern umringten Mitschülers

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen Beschimpfungen und handgreiflichen Übergriffen; Beteiligung durch eine psychische Unterstützungshandlung; Schubsen eines von mehreren Schülern umringten Mitschülers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1115
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5689
OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 26 Abs. 3 S. 1; UWG § 4 Nr. 9 a

  • Wolters Kluwer

    Verwechselungsgefahr der Flaschenetiketten mit dem Aufdruck "RUSSISCHER WODKA" und "UKRAINIAN VODKA" ; Markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei einander gegenüberstehenden Marken; Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils "T. wodka" ; Wettbewerbsrechtliche Ansprüche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Dabei dürfen jedoch die übrigen Zeichenbestandteile nicht völlig außer Acht gelassen bzw. "abgespalten" und die Prüfung allein auf das prägende Element reduziert werden; denn es besteht kein Erfahrungssatz, der die Annahme rechtfertigte, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f -"falke-run/LE RUN"-).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • LG Köln, 27.01.2006 - 81 O 185/05

    Unlautere Nachahmungen durch die Ausstattungen von Wodka im wettbewerblichen

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 13.02.2023 - 25 W (pat) 576/20
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Wortbestandteil schlecht les- oder merkbar ist, was insbesondere bei fremdsprachigen Wörtern der Fall sein kann (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9, Rn. 460 unter Verweis auf OLG Köln MarkenR 2007, 157 - Moskovskaya).
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