Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.05.2017 - I-6 U 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Privat-Haftpflichtversicherung, Beschädigung von Wohnräumen, übermäßige Beanspruchung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Privathaftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftpflichtversicherung: Ausschluss von Ansprüchen wegen "übermäßiger Benutzung" der Wohnräume trotz behaupteter normaler Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Privat-Haftpflichtversicherung; Beschädigung von Wohnräumen; übermäßige Beanspruchung
- rechtsportal.de
BBR PHV Nr. V.1.a)
Eintrittspflicht einer privaten Haftpflichtversicherung für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer als Mieter einer Wohnung wegen übermäßiger Beanspruchung - rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsausschluss für falsche Behandlung der Mietsache möglich
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 2 O 16/16
- OLG Hamm, 18.05.2017 - 6 U 51/17
- OLG Hamm, 22.05.2017 - I-6 U 51/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1248
- MDR 2017, 1124
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 20 U 106/14
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Beschädigung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17
Dieser Ausschlussregelung unterfällt ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache (OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015, Az. 20 U 106/14, NJW-RR 2015, 805, Tz.18). - OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17
Da der Mieter für die Abnutzung und den Verschleiß der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch gem. § 538 BGB ohnehin nicht haftet, dienen diese ersten beiden Ausschlusstatbestände gerade dem Ausschluss des Versicherungsschutzes für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche des Vermieters (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013, 5 W 72/13, BeckRS 2013, 56207, II.1.a)).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 VI MarkenG
Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke - IWW
§ 14 MarkenG
- Wolters Kluwer
Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 VI
Kennzeichen; Kollektivmarke; Abmahnkosten; Anwaltsabmahnung; Schadensersatzanspruch; Markenverletzung - rechtsportal.de
MarkenG § 14 VI
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Markenverletzung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Abmahnkosten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2017 - 6 O 260/16
- OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 41/17
- OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 41/17
Streitwert nach unzureichender Unterlassungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17
Der vom Klägervertreter der Abmahnung zugrunde gelegte Streitwert von 100.000,- EUR ist angesichts des erheblichen Werts der Klagemarke und des als hoch einzustufenden Angriffsfaktors zum Zeitpunkt der Abmahnung ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. hierzu den in der vorliegenden Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 18.5.2017 - 6 W 41/17).Insbesondere hatte die vom Beklagten vorprozessual abgegebene Unterlassungserklärung vom 3.2.2016 die Wiederholungsgefahr noch nicht (vollständig) beseitigt (vgl. auch hierzu den Senatsbeschluss vom 18.5.2017 - 6 W 41/17).
- OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung
Der Senat verkennt nicht, dass die vom Kläger in der Berufungsbegründung dargelegte "abgestufte" Verfahrensweise, den Verletzer zunächst selbst kostenfrei abzumahnen und erst bei Erfolglosigkeit dieser ersten Abmahnung einen Anwalt für eine weitere Abmahnung einzuschalten, für den Verletzer vorteilhafter sein kann, als wenn der Kläger - was ihm nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 22.6.2017 - 6 U 51/17; zur Veröffentlichung in juris bestimmt) unbenommen ist - bereits für die erste Abmahnung einen Anwalt beauftragt oder nach einer Eigenabmahnung unmittelbar Klage erhebt.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.05.2017 - I-6 U 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 100; BBR PHV Abschn. V Nr. 1 a
Ausschluss des Versicherungsschutzes für Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung und Verschleißes der Mietsache - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 2 O 16/16
- OLG Hamm, 18.05.2017 - I-6 U 51/17
- OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17
Papierfundstellen
- VersR 2017, 1197