Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3831
OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachlasssache: Auskunftspflicht des Erben über den Nachlass gegenüber dem pflichtteilsergänzungsberechtigten Nichtmehr-Erben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 1953 BGB; § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB
    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1953; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Auskunftspflicht des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1953; BGB § 242
    Auskunftsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausschlagung - Auskunftsansprüche des Nicht-mehr-Erben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Pflichtteil - Wer ist auskunftsberechtigt i.S. von § 2314 BGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1877
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06
    Sie steht auch hier trotz der Ausschlagung nicht anders da als ein zur Ergänzung des Pflichtteils berechtigter Miterbe, welchem der Anspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur zusteht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Schenkung vorliegen, der Beschenkte die Auskunft unschwer geben kann und der Pflichtteilsergänzungsberechtigte sich die erforderliche Kenntnis nicht auf andere ihm zumutbare Weise zu verschaffen vermag (vgl. grundlegend BGHZ 61, 180, 184; Palandt-Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2314 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Die Entscheidungen des OLG Celle vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) und des OLG Hamm vom 17. Februar 2011 (15 W 167/10), auf die sich die Beklagte beruft, lassen sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen (dazu unter aa).

    Das OLG Celle vertritt in seinem Urteil vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) die Auffassung, dass § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern restriktiv auszulegen sei, als "er Auskunftsrechte nur einräumt dem von Hause aus enterbten pflichtteilberechtigten Nichterben, nicht aber dem Miterben, der durch Ausschlagung die Stellung eines pflichtteilsergänzungsbedürftigen Nicht-mehr-Erben wählt" (bei juris, Rn. 4).

    Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass die Entscheidung, die im Übrigen in der Literatur ein kritisches Echo gefunden hat (Damrau, ZEV 2006, 557 f.; Damrau zustimmend: Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2314, Rn. 3; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314, Rn. 3; kritisch zum Urteil des OLG Celle auch: Uta Heidenreich, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten, Diss.

  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Sein Verzicht als Leistungsempfänger ist weitreichender und umfasst auch den Pflichtteil (OLG Celle vom 6.7.2006, 6 U 53/06).
  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 1 U 124/13

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Nichtmehr-Erben nach Ausschlagung der

    Voraussetzung für einen Anspruch aus § 2314 BGB ist, dass der Anspruchsteller zu den Pflichtteilsberechtigten im Sinne von § 2303 BGB gehört, wozu auch der nach § 2306 BGB belastete Erbe zählt, wenn er das Erbe ausschlägt (entgegen OLG Celle, 6. Juli 2006, 6 U 53/06, FamRZ 2006, 1877).(Rn.13).

    Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten und vertritt unter Hinweis auf das Urteil des OLG Celle (vom 6.7.2006 - 6 U 53/06 - [z.B. FamRZ 2006, 1877]; hier: zitiert nach juris) die Ansicht, dass den Klägern kein Anspruch aus § 2314 BGB zustehe.

  • OLG Stuttgart, 13.01.2022 - 19 U 28/21

    Rechtsstellung des belasteten Erben nach Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 2306

    Der gegenteiligen Ansicht, die - soweit erkennbar - nur das OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) vertrat, ist nicht zu folgen.

    Die Feststellung im Urteil des OLG Celle (ZEV 2006, 557), dass die Ausschlagung des Erbes nicht dazu dienen dürfe, die Stellung des Nicht-mehr-Erben im Auskunftsverfahren gegenüber dem Erben zu verbessern und ihm Rechte einzuräumen, die ihm in der Stellung als (Mit-)Erbe nicht zustünden, verkennt, dass dem Erben nach dem Gesetz die Wahl zusteht, in welche Rolle (Erbe oder Pflichtteilsberechtigter) er eintreten will.

    Auch wird die Unterscheidung im Gesetz zwischen dem pflichtteilsberechtigten Nichterben und dem pflichtteilsberechtigten Miterben nicht dadurch unterlaufen, dass der nur unter eingeschränkten Voraussetzungen mit Auskunftsansprüchen ausgestattete Miterbe die Erbschaft ausschlägt, um sich einen von weiteren Voraussetzungen unabhängigen Auskunftsanspruch gegen den (Mit-)Erben zu verschaffen (so aber OLG Celle ZEV 2006, 557), denn der Erbe wird die Erbschaft nicht mit dem Ziel ausschlagen, einen Auskunftsanspruch zu erlangen.

    Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Divergenz zur Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • LG Frankfurt/Main, 23.06.2015 - 6 O 14/15
    In Abgrenzung zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.04.2010, Aktenzeichen 6 U 53/06, wird vorliegend auch keine Irreführung durch zusätzliche Angaben oder Darstellungen erzeugt.
  • LG Flensburg, 22.12.2010 - 3 O 215/08

    Umfang von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Erbbaurechtsvertrags im

    Die Akte in dem Verfahren des Landgerichts Flensburg Az.: 3 O 527/04 (Oberlandesgericht Schleswig Az.: 6 U 53/06) zwischen dem Streithelfer und der Klägerin ist beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06   

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https://dejure.org/2010,68231
LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06 (https://dejure.org/2010,68231)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 6 U 53/06 (https://dejure.org/2010,68231)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 6 U 53/06 (https://dejure.org/2010,68231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Die sachliche Verknüpfung zwischen dem Unfallgeschehen und dem Kernbereich der den Unfallversicherungsschutz begründenden Haupttätigkeit wird durch die Handlungstendenz nur indiziert (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R - juris, m.w.N.).

    Wenn dieser in Bezug auf die fragliche Verrichtung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es eines besonderen Zuordnungsgrundes zwischen der jeweiligen Verrichtung und der Ausübung des ehrenamtlichen Mandats im Sinne eines gesamt-bezogenen eigenständigen Aktes der Körperschaft (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, a.a.O.; Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Rein sportliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind demnach regelmäßig nicht versichert (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11; Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - juris, m.w.N.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Rein sportliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind demnach regelmäßig nicht versichert (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11; Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - juris, m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Wenn dieser in Bezug auf die fragliche Verrichtung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es eines besonderen Zuordnungsgrundes zwischen der jeweiligen Verrichtung und der Ausübung des ehrenamtlichen Mandats im Sinne eines gesamt-bezogenen eigenständigen Aktes der Körperschaft (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, a.a.O.; Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Demnach geht es ihm in erster Linie um die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall und ersichtlich nicht um die Verfolgung eines - unzulässigen - unbestimmten Leistungsbegehrens (vgl. näher hierzu BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Betriebssport liegt nämlich nur vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unter-nehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
    Wie auch sonst kommt es zusätzlich darauf an, ob die Vorstellungen des Versicherten durch die objektiven Umständen gestützt werden (siehe etwa BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 136/06

    Einstufung eines Unfalls bei einem Fußballturnier als Arbeitsunfall wegen der

  • LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01

    Zahlung von Verletztengeld; Achillessehnenriss während des Fußballspiels als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 17 U 216/02

    Erleiden eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls; Leistungen aus der

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