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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 53/12   

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OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35575)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35575)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35575)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung für Süßigkeiten mit Kopplung an ein Gewinnspiel ist wettbewerbswidrig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    OLG Köln verhilft dem Verbot der Gewinnspielkopplung zum Comeback

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit an Warenkauf gekoppeltem Gewinnspiel gegenüber Kindern kann unlauter sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiel-Kopplung bei Minderjährigen weiterhin wettbewerbswidrig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit von Gewinnspielkopplungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kauf mich, aber lass Dich nicht verlocken!

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel: in einer Werbung gegenüber Kindern kann unlauter sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 168
  • K&R 2012, 824
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance II

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Ein solches Per-se-Verbot ohne Wertungsmöglichkeit, wie es in § 4 Nr. 6 UWG enthalten ist, ist mit der durch die Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) bezweckten Vollharmonisierung nicht vereinbar (EuGH GRUR 2010, 244 Tz. 43 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 Tz. 46 ff - Mediaprint; BGH GRUR 2011, 532 Tz. 17 - Millionen-Chance II).

    Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr. 6 UWG kann sich jedoch ein Verbot daraus ergeben, dass aufgrund der Umstände des Einzelfalles die Kopplung eine unlautere Geschäftspraktik darstellt (BGH GRUR 2011, 532 Tz. 25 - Millionen-Chance II).

    Eine Unlauterkeit ist daher zu bejahen, wenn von der Kopplung eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (offen gelassen in BGH GRUR 2011, 532 Tz. 26 - Millionen-Chance II).

    Der Senat lässt entsprechend der Anregung der Parteien nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Fortbildung des Rechts die Revision zu, weil aus seiner Sicht die Frage, in welchen Grenzen eine Gewinnspielkopplung zulässig ist, nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2010, 244 - Plus Warenhandelsgesellschaft) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 532 - Millionen-Chance II) noch nicht hinreichend geklärt erscheint.

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 160/05

    Sammelaktion für Schoko-Riegel

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Nicht zuletzt hat es auch der Bundesgerichtshof bisher in den Entscheidungen, in denen es um die Frage ging, ob strengere Maßstäbe an eine Werbung anzulegen sind, stets genügen lassen, wenn Kinder und Jugendliche auch zu den Adressaten gehörten (BGH GRUR 2006, 776, 777 - Werbung für Klingeltöne; BGH GRUR 2009, 71, 72 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).

    Von einer Gewöhnung an diese Art der Werbung kann daher - anders als etwa bei Sammelaktionen (vgl. BGH GRUR 2009, 71 Tz. 15 - Sammelaktion für Schoko-Riegel) - nicht ausgegangen werden.

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Ein solches Per-se-Verbot ohne Wertungsmöglichkeit, wie es in § 4 Nr. 6 UWG enthalten ist, ist mit der durch die Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) bezweckten Vollharmonisierung nicht vereinbar (EuGH GRUR 2010, 244 Tz. 43 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 Tz. 46 ff - Mediaprint; BGH GRUR 2011, 532 Tz. 17 - Millionen-Chance II).

    Der Senat lässt entsprechend der Anregung der Parteien nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Fortbildung des Rechts die Revision zu, weil aus seiner Sicht die Frage, in welchen Grenzen eine Gewinnspielkopplung zulässig ist, nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2010, 244 - Plus Warenhandelsgesellschaft) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 532 - Millionen-Chance II) noch nicht hinreichend geklärt erscheint.

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Nicht zuletzt hat es auch der Bundesgerichtshof bisher in den Entscheidungen, in denen es um die Frage ging, ob strengere Maßstäbe an eine Werbung anzulegen sind, stets genügen lassen, wenn Kinder und Jugendliche auch zu den Adressaten gehörten (BGH GRUR 2006, 776, 777 - Werbung für Klingeltöne; BGH GRUR 2009, 71, 72 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).

    (1) Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Erkenntnis, dass Minderjährige häufig nicht in der Lage sind, Warenangebote ausreichend kritisch zu beurteilen, und dass sie aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung den Risiken und Verlockungen der Werbung eher unterliegen als Erwachsene (BGH GRUR 2006, 776, 777 - Werbung für Klingeltöne).

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Erzeugnisses

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Der Umstand, dass die Klägerin diesen einheitlichen, zur Unterlassung begehrten Lebenssachverhalt aus mehreren rechtlichen - vom Gericht zu würdigenden - Gründen für wettbewerbswidrig hält, führt nicht zur Vervielfältigung des Streitgegenstands (vgl. BGH GRUR 2012, 184, 185 - "Branchenbuch Berg"; GRUR 2006, 164, 165 f. - "Aktivierungskosten II"; Senatsurteil vom 13.01.2012 - 6 U 122/11).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Der Umstand, dass die Klägerin diesen einheitlichen, zur Unterlassung begehrten Lebenssachverhalt aus mehreren rechtlichen - vom Gericht zu würdigenden - Gründen für wettbewerbswidrig hält, führt nicht zur Vervielfältigung des Streitgegenstands (vgl. BGH GRUR 2012, 184, 185 - "Branchenbuch Berg"; GRUR 2006, 164, 165 f. - "Aktivierungskosten II"; Senatsurteil vom 13.01.2012 - 6 U 122/11).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Der Umstand, dass die Klägerin diesen einheitlichen, zur Unterlassung begehrten Lebenssachverhalt aus mehreren rechtlichen - vom Gericht zu würdigenden - Gründen für wettbewerbswidrig hält, führt nicht zur Vervielfältigung des Streitgegenstands (vgl. BGH GRUR 2012, 184, 185 - "Branchenbuch Berg"; GRUR 2006, 164, 165 f. - "Aktivierungskosten II"; Senatsurteil vom 13.01.2012 - 6 U 122/11).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
    Ein solches Per-se-Verbot ohne Wertungsmöglichkeit, wie es in § 4 Nr. 6 UWG enthalten ist, ist mit der durch die Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) bezweckten Vollharmonisierung nicht vereinbar (EuGH GRUR 2010, 244 Tz. 43 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 Tz. 46 ff - Mediaprint; BGH GRUR 2011, 532 Tz. 17 - Millionen-Chance II).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12

    Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten

    Eine gezielte persönliche Ansprache von Kindern im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung ist nicht erforderlich, da der Anwendungsbereich der Vorschrift andernfalls weitgehend leerliefe und der Schutzzweck damit nicht erreicht würde (ebenso etwa Fezer/Scherer aaO Anh. UWG Nr. 28 Rn. 14; Mankowski, WRP 2008, 421, 423; aA Steinbeck, WRP 2008, 865, 868; offengelassen von OLG Köln, WRP 2013, 92, 93; vgl. auch Köhler, NJW 2008, 3032, 3033).

    (1) Das Unmittelbarkeitskriterium dient der Abgrenzung von bloß mittelbaren oder indirekten - und damit nicht tatbestandsmäßigen - Aufforderungen, die sich für die Werbeadressaten erst aus den Umständen ergeben und bei denen ein zusätzlicher, vom Umworbenen (gedanklich) zu vollziehender Schritt zwischen Aufforderung in der Werbung und Entstehung des Erwerbsentschlusses erforderlich ist (vgl. OLG Köln, WRP 2013, 92, 93; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8; ders., WRP 2008, 700, 702; Fezer/Scherer aaO Anh. UWG Nr. 28 Rn. 15 ff.; dies., NJW 2009, 324, 330; dies., WRP 2008, 430, 433; T. Fuchs, WRP 2009, 255, 264; weitergehend Mankowski, WRP 2008, 421, 424; Wirtz in Götting/Nordemann aaO § 3 Rn. 177).

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 192/12

    Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, GRUR-RR 2013, 168 = WRP 2013, 92).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.2012 - 6 U 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,81181
OLG Hamm, 17.12.2012 - 6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,81181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2012 - 6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,81181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 6 U 53/12 (https://dejure.org/2012,81181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens bei der gegenseitigen Verletzung von Tieren in Rangordnungskämpfen

  • rechtsportal.de

    BGB § 833 Abs. 1 ; BGB § 254
    Berücksichtigung eines Mitverschuldens bei der gegenseitigen Verletzung von Tieren in Rangordnungskämpfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2012 - 6 U 53/12
    § 254 BGB ist auch dann entsprechend anzuwenden, wenn nur ein Tier verletzt wird, dabei aber seine spezifische Tiergefahr mitgewirkt hat (BGHZ 67, 129; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 92).
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2012 - 6 U 53/12
    Beweispflichtig für ein Mitverschulden ist grundsätzlich der Schädiger, im Rahmen der Tierhalterhaftung also der in Anspruch genommene Tierhalter (BGH VersR 2009, 693; Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2009, § 833 Rn. 63; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 18 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 92/92
    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2012 - 6 U 53/12
    § 254 BGB ist auch dann entsprechend anzuwenden, wenn nur ein Tier verletzt wird, dabei aber seine spezifische Tiergefahr mitgewirkt hat (BGHZ 67, 129; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 92).
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