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   OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43538
OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18 (https://dejure.org/2019,43538)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2019 - 6 U 54/18 (https://dejure.org/2019,43538)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 6 U 54/18 (https://dejure.org/2019,43538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit Selbstverständlickeiten/ Provisionsfreiheit de Mieters darf in Werbung nicht heruasgestellt werden; §§ 2, 5 UWG; 2 Abs. 1a WoVermRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 3 ; UWG § 5
    Unterlassung irreführender Werbung hinsichtlich mit Provisionsfreiheit beworbener Wohnräume zur Miete

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: "Provisionsfrei"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Anbieten "einer provisionsfreien Vermittlung von Mietwohnungen" ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch Werbung mit provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen gegenüber potentiellen Mietern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reklame für Wohnräumen als "provisionsfrei" ist rechtswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 323
  • NZM 2020, 474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18
    Denn unzulässig sei eine Werbung mit Selbstverständlichem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann, wenn sie bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise einen unrichtigen Eindruck erwecke (BGH GRUR 2014, 498).

    (BGH, Urt. v. 28.11.2013 - I ZR 34/13, kostenlose Schätzung, Rn. 13 - zit. nach juris).

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18
    Zwar habe der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen zur Postulationsfähigkeit von Rechtsanwälten ausgeführt, dass der Umstand der nunmehrigen Zulassung der Rechtsanwälte bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland keine den Verkehrskreisen allgemein bekannte Selbstverständlichkeit sei (BGH NJW 2013, 2671).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 185/12

    Geld-Zurück-Garantie III - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit tatsächlich bereits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18
    Es genügt hierfür ein klarstellender Hinweis, durch den der angepriesene Vorteil in der Werbung selbst als eben die Selbstverständlichkeit herausgestellt wird, die er nach der Gesetzeslage ist, zum Beispiel mit einer Formulierung, dass dem Verbraucher insoweit keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen (Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn 1.113; BGH, Urt. v. 19.03.2014 - I ZR 185/12, Geld-Zurück-Garantie III, Rn 15 - zit. nach juris).
  • LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17

    Provisionsfrei - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Wohnräume zur Miete

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.02.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neuruppin - 6 O 37/17 - wird zurückgewiesen.
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