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   OLG München, 05.12.2002 - 6 U 5770/01   

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https://dejure.org/2002,2880
OLG München, 05.12.2002 - 6 U 5770/01 (https://dejure.org/2002,2880)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2002 - 6 U 5770/01 (https://dejure.org/2002,2880)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 6 U 5770/01 (https://dejure.org/2002,2880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht des Internet-Service-Providers, bei der Domainanmeldung dafür zu sorgen, dass die Kunden als Domaininhaber registriert werden (Ritter.de)

  • aufrecht.de

    Ritter II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag über das Besorgen einer Domain; Übertragung der Domain auf den Erwerber; Anmeldung des Domaininhabers; Auslegung von Willenserklärungen; Auslegung des Vertragsinhaltes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beim "Besorgen" einer Domain sind die Übertragung der Domain die Anmeldung als Domaininhaber geschuldet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Provider "besorgt" Internet-Domain für eine Firma, lässt sie aber nicht als Domaininhaberin registrieren

  • beck.de (Leitsatz)

    Geschäftsbesorgungsvertrag über eine Domain - ritter.de

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 675, 145, 147 BGB
    Provider müssen Kunden-Domains freigeben ("ritter.de")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1423
  • MMR 2003, 795
  • K&R 2003, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 17.10.2001 - 1 HKO 1417/01

    Ritter.de I

    Auszug aus OLG München, 05.12.2002 - 6 U 5770/01
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I 1 HK O 1417/01 vom 17.10.2001 wird zurückgewiesen.
  • KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08

    Recht des Auftraggebers zur Selbstvornahme nach Fristsetzung

    Jedoch verlangt der Kläger mit seiner - jetzt nicht mehr umstellbaren - Klage keine Mangelbeseitigung und könnte den Vorschuss auch nicht gleichzeitig neben der Nacherfüllung geltend machen (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble, aaO., Rn. 127 f. m.w.N. und Sprau, aaO. § 634 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003, X ZR 128/01, NJW-RR 2003, 1423).
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