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   OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19   

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https://dejure.org/2019,29833
OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19 (https://dejure.org/2019,29833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.09.2019 - 6 U 609/19 (https://dejure.org/2019,29833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. September 2019 - 6 U 609/19 (https://dejure.org/2019,29833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • RA Kotz

    Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines Lastkraftwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefährdungshaftung eines Lastkraftwagens

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gefährdungshaftung nur bei andauernder oder nachwirkender Fortbewegungs- oder Transportfunktion des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung bei Selbstentzündung eines abgestellten Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.06.2019 - C-100/18

    Ein Sachverhalt, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Danach sei Art. 3 Abs. 1 der - das Mindestmaß der durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckten Schadensersatzhaftung regelnden - "Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht" dahin auszulegen, dass "ein Sachverhalt wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende - in dem ein in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes, entsprechend seiner Funktion als Beförderungsmittel verwendetes Fahrzeug Feuer fing, durch das ein Brand, dessen Ursache beim Schaltkreis des Fahrzeugs lag, ausgelöst und das Haus beschädigt wurde - unter den Begriff ,Verwendung eines Fahrzeugs' im Sinne der genannten Bestimmung zu subsumieren ist, auch wenn das Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden vor Brandentstehung nicht bewegt worden war" (EuGH, Urteil vom 20.06.2019, C-100/18, juris).

    In der oben dargestellten Entscheidung (Rechtssache C-100/18) zur "Verwendung" eines - gegebenenfalls auch über längere Zeit - geparkten Fahrzeugs stellt der EuGH ausdrücklich darauf ab, dass das Parken und die Standzeit des Fahrzeugs zwischen zwei Fahrten eine Verwendung des Fahrzeugs darstellten, die seiner Funktion als Beförderungsmittel entspreche (a.a.O., Rdn. 41 ff.).

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (zum Ganzen zuletzt: BGH, Urteil vom 26.03.2019, VI ZR 236/18, Rdn. 8 m.z.w.N., juris).

    bb) Auch das Urteil des BGH vom 26.03.2019 (a.a.O.), das einen "Werkstattfall" zum Gegenstand hat [siehe oben Ziffer II.2.a)], lässt - anders als offenbar die Klägerin meint - die o.g. Rechtsfrage offen.

  • OLG München, 10.07.2015 - 10 U 3577/14

    Verkehrsunfall infolge Herabrollens eines transportierten Fahrzeugs vom Anhänger

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    So ist für sogenannte Abschleppfälle anerkannt, dass von dem fahruntüchtigen Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, in dem es auf das Abschleppfahrzeug aufgeladen und damit die eigene Fortbewegungs- und Transportfunktion entfallen ist, keine eigenständige Betriebsgefahr mehr ausgeht (vgl. OLG München, Urteil vom 10.07.2015, 10 U 3577/14, Rdn. 24 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, 13 U 15/14, Rdn. 28; jeweils juris).
  • OLG Hamm, 22.03.2019 - 9 U 93/17

    Brand; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Daran anknüpfend übertragen das OLG Hamm und das OLG Köln die Erwägungen des BGH aus dem "Tiefgaragenfall" [Urteil vom 21.01.2014, siehe oben Ziffer II.2.a)] auf - hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts mit dem hier vorliegenden Fall weitgehend vergleichbare - "Werkstattfälle" (OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2019, 9 U 93/17, Rdn. 70 ff.; OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017, 3 U 111/15, Rdn. 22 ff.; jeweils juris).
  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Daran anknüpfend übertragen das OLG Hamm und das OLG Köln die Erwägungen des BGH aus dem "Tiefgaragenfall" [Urteil vom 21.01.2014, siehe oben Ziffer II.2.a)] auf - hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts mit dem hier vorliegenden Fall weitgehend vergleichbare - "Werkstattfälle" (OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2019, 9 U 93/17, Rdn. 70 ff.; OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017, 3 U 111/15, Rdn. 22 ff.; jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10
    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Nur wenn man einen derart weiten Normzweck zugrunde legte, wäre im vorliegenden Fall das Brandereignis und der darauf beruhende Schaden der mit dem Tatbestandsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" in § 7 Abs. 1 StVG umschriebenen Betriebsgefahr des LKW zuzurechnen (zur fehlenden Fortbewegungs- und Transportfunktion eines Kraftfahrzeugs während eines Werkstattaufenthalts vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010, 1 U 6/10, Rdn. 51, juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    So ist für sogenannte Abschleppfälle anerkannt, dass von dem fahruntüchtigen Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, in dem es auf das Abschleppfahrzeug aufgeladen und damit die eigene Fortbewegungs- und Transportfunktion entfallen ist, keine eigenständige Betriebsgefahr mehr ausgeht (vgl. OLG München, Urteil vom 10.07.2015, 10 U 3577/14, Rdn. 24 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, 13 U 15/14, Rdn. 28; jeweils juris).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Auch die Ausklammerung von Kraftfahrzeugen aus dem Anwendungsbereich des § 7 StVG, soweit diese im Rahmen des schädigenden Ereignisses ausschließlich als Arbeitsmaschinen eingesetzt waren, gründet in der Überlegung, dass dann die Fortbewegungs- und Transportfunktion keine Rolle mehr spielt (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2015, VI ZR 265/14, Rdn. 6, juris).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12

    Schadenersatzanspruch aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs: Übergreifen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Zwar hat das Landgericht Karlsruhe in dem der vorgenannten BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Berufungsurteil ausgeführt, dass § 7 Abs. 1 StVG unter normativer Betrachtung des weiten Schutzzwecks der Norm erst dann nicht mehr eingreife, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spiele, was beispielsweise der Fall sei, wenn es zu Inspektionszwecken aus dem allgemeinen Verkehr entfernt und in eine Werkstatt eingestellt werde (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28.05.2013, 9 S 319/12, Rdn. 12, juris).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19
    Dabei mache es rechtlich keinen Unterschied, ob der Brand - etwa durch einen Kurzschluss der Batterie - unabhängig vom Fahrbetrieb selbst vor, während oder nach der Fahrt auftrete (BGH, Urteil vom 21.01.2014, VI ZR 253/13, Rdn. 6, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2019 - 14 U 108/19

    Schadensersatz gegen Kfz-Versicherer wegen Brandschadens durch

    Das OLG Dresden hat hingegen in einem Fall, in dem sich ein Kraftfahrzeug durch einen Defekt elektrischer Bauteile selbst entzündet hatte, die Haftung abgelehnt; die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs müsse in dem Schadensereignis zumindest noch nachwirken (OLG Dresden, Urteil vom 03.09.2019 - 6 U 609/19).
  • OLG Celle, 13.07.2020 - 9 U 47/20
    Kommt es jedoch (wie vorliegend) an einem sich zur Reparatur in einer Werkstatt befindenden Fahrzeug zu einem Schaden, ohne dass dabei eine durch einen vorherigen Betriebsvorgang entstandene Gefahrenlage fort- bzw. nachwirkt, fehlt es an dem für eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG erforderlichen Zusammenhang mit der Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs (ebenso OLG Dresden, Urteil vom 3. September 2019 - 6 U 609/19 -, juris).
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