Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02   

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https://dejure.org/2002,1402
OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02 (https://dejure.org/2002,1402)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.2002 - 6 U 64/02 (https://dejure.org/2002,1402)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 2002 - 6 U 64/02 (https://dejure.org/2002,1402)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    "Anwaltssuchservice"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen verletzender Markenbeutzung; Kennzeichnungskraft des Begriffs "Anwalt-Suchservice"; Juristischer Informationsdienst; Markenmäßige Benutzung der angegriffenen Angaben; Rein beschreibende Angabe; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 13 V

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im Dienstleistungsbereich "juristischer Informationsservice"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Anwalt-Suchservice

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 518
  • GRUR-RR 2003, 42
  • MMR 2003, 186
  • K&R 2003, 193
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Markenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck der Marke prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Marken in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 1996, 200 f - "Innovadiclophlont").

    Denn selbständig nicht schutzfähige Bestandteile können zwar zur Prägung eines Gesamteindruckes beitragen (BGH GRUR 96, 200 f., - "Innovadicluphlont"), es kommt demgegenüber rein beschreibenden Angaben aber grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zu (vgl. BGH GRUR 95, 808 f., - "P3-plastoclin").

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei diese Kriterien in einer Wechselbeziehung miteinander stehen (vgl. BGH GRUR 2000, 875, 876 - "Davidoff"; WRP 1998, 755,757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Dabei trifft es im Ausgangspunkt zu, dass für den Gesamteindruck von Wort/Bildzeichen in der Regel der Wortbestandteil maßgebend ist, weil er regelmäßig für den Verkehr die einfachste Bezeichnungsform darstellt (BGH a.a.O. "Springende Raubkatze"; GRUR 96, 267,269 - "Aqua").
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei diese Kriterien in einer Wechselbeziehung miteinander stehen (vgl. BGH GRUR 2000, 875, 876 - "Davidoff"; WRP 1998, 755,757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Denn selbständig nicht schutzfähige Bestandteile können zwar zur Prägung eines Gesamteindruckes beitragen (BGH GRUR 96, 200 f., - "Innovadicluphlont"), es kommt demgegenüber rein beschreibenden Angaben aber grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zu (vgl. BGH GRUR 95, 808 f., - "P3-plastoclin").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Markenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck der Marke prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Marken in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 1996, 200 f - "Innovadiclophlont").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei diese Kriterien in einer Wechselbeziehung miteinander stehen (vgl. BGH GRUR 2000, 875, 876 - "Davidoff"; WRP 1998, 755,757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen "Frühstücks-Drink II" (WRP 02, 985, 987) und "Festspielhaus" (WRP 02, 987,989) ausgeführt, dass - entsprechend der Rechtsprechung des EUGH (WRP 99, 407 ff - "BMW/Deenik") - die Anwendbarkeit von § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz davon abhänge, ob "die in Rede stehende Bezeichnung zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird, oder ob die Verwendung zu anderen Zwecken erfolgt".
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen "Frühstücks-Drink II" (WRP 02, 985, 987) und "Festspielhaus" (WRP 02, 987,989) ausgeführt, dass - entsprechend der Rechtsprechung des EUGH (WRP 99, 407 ff - "BMW/Deenik") - die Anwendbarkeit von § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz davon abhänge, ob "die in Rede stehende Bezeichnung zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird, oder ob die Verwendung zu anderen Zwecken erfolgt".
  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99

    "Online" als Firmenbestandteil - Unterscheidungskraft - Verwechlungsgefahr -

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02
    Dementsprechend hat der Senat bereits in der Entscheidung "Online" (GRUR 01, 525,528) ausdrücklich ausgeführt, dass es sich verbiete, einem beschreibenden Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke im Wege der Prägung isolierten Schutz zu gewähren.
  • OLG München, 06.04.2000 - 6 U 4123/99

    Benutzung einer Marke durch Verwendung des Markennamens als Suchwort im Internet

  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89

    Warengleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und chemischen Mitteln für

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

    Wählt der Verwender hingegen ein Keyword, das "glatt beschreibend" ist, also ausschließlich die Art, die Merkmale oder die Eigenschaften der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, so verwendet er dieses Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise nicht kennzeichenmäßig, also nicht als Herkunftshinweis, sondern ausschließlich beschreibend als inhaltliche Orientierungshilfe (ebenso: OLG Köln GRUR-RR 2003, 42 - Anwalt-Suchservice; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 178, 179 - Schufafreie Kredite; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdnr. 83 [zu Metatags]).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Wählt der Verwender hingegen ein Keyword, das "glatt beschreibend" ist, also ausschließlich die Art, die Merkmale oder die Eigenschaften der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, so verwendet er dieses Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise nicht kennzeichenmäßig, also nicht als Herkunftshinweis, sondern ausschließlich beschreibend als inhaltliche Orientierungshilfe (ebenso: OLG Köln GRUR-RR 2003, 42 - Anwalt-Suchservice; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 178, 179 - Schufafreie Kredite; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdnr. 83 [zu Metatags]).
  • LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02

    Neuwagenhandel - Ersatzlieferung gerichtlich anerkannt!

    Auch im Fall eines Stückkaufes wäre eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung möglich, wenn es sich um einen Gegenstand handeln würde, der einer vertretbaren Sache wirtschaftlich entsprechen und das Leistungsinteresse des Käufers zufrieden stellen würde (vgl. LG F in NJW 2003, S. 518, mit weiteren Nachweisen), ein solcher Fall läge hier vor.

    Ebenso wenig können die bisher in der Rechtsprechung (z.B. LG F in NJW 2003, S. 518) und Literatur (vgl. C3/Meidt, ZIP 2001, 2120 [2122f]; Schubel, JZ 2001, 1113 [1116]) aufgestellten Wertgrenzen zur Frage der Unverhältnismäßigkeit, unabhängig von der Frage, ob diese überhaupt sinnvoll gezogen sind, nicht starr übernommen werden (so auch Reinking in DAR 2002, 15 [18]).

    Die Beklagte trägt als Verkäuferin für die Frage der Unverhältnismäßigkeit und die dieser Abwägung zugrunde liegenden Tatsachen die Beweislast (vgl. LG F in NJW 2003, S. 518).

    Die Kosten einer Nachlieferung berechnen sich aus den Beschaffungskosten für ein identisch ausgestattetes Neufahrzeug abzüglich dem Wert der Kaufsache in mangelfreiem Zustand, unter Berücksichtigung eines möglichen Wertverlustes des streitgegenständlichen Pkw, zum Beispiel durch Eintragung eines weiteres Halters, sowie durch den zwischenzeitlichen Gebrauch (vgl. OLG C in NJW 2003, 1053 [1054]; . LG F in NJW 2003, S. 518).

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 6 U 150/01
    Die Berufung des Klägers steht beim Senat gleichzeitig zur Entscheidung an (6 U 64/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Akte und zum Sonderheft "Richterablehnung" gereichten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften beider Rechtszüge, die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil und den nachfolgenden Entscheidungsgründen sowie auf den Inhalt der zu Informationszwecken zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten 35 O 17/01 (6 U 196/01) und 35 O 71/01 (6 U 64/02) des Landgerichts Düsseldorf (in Klammern: Aktenzeichen des Senats), außerdem auf den Inhalt der in beglaubigter Abschrift zur Akte genommenen Sitzungsniederschriften und Berufungsurteile in den Sachen 40 O 118/99 (6 U 91/00), 40 O 103/99 (6 U 212/00), 35 O 68/00 (6 U 55/01), 35 O 92/00 (6 U 56/01) und 31 O 43/99 (6 U 61/01), schließlich auf den Inhalt des von der Beklagten in Abschrift zur Akte gereichten Berufungsurteils in der Sache 31 O 79/98/15 U 6/00 Bezug genommen.

    Soweit sich die J. e. V. in der Sache 35 O 92/00/6 U 56/01 darüber hinaus ausnahmsweise gegen die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 1998 und den festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 1998 sowie der Kläger im Verfahren 35 O 71/01/6 U 64/02 gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999 wenden, leitet der Kläger aus denselben Beanstandungen Einwendungen gegen die Entlastungen des Vorstandes der Beklagten für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 her.

  • OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05

    Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke

    Dies erfordert, dass die in Rede stehende Bezeichnung zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird, nicht ob die Verwendung zu anderen Zwecken erfolgt (EuGH WRP 1999, 407 ff.; BGH WRP 2002, 985 ff.; WRP 2002, 987 ff.; OLG Köln NJW 2003, 518).
  • LG Leipzig, 08.02.2005 - 5 O 146/05

    Keine Markenverletzung durch Google-Keyword

    Dazu führt das OLG Köln (NJW 2003, 518 ) zutreffend aus:.
  • LG Ulm, 08.04.2005 - 10 O 23/04

    Energie-Contracting: Gerichtliche Billigkeitskontrolle von Fernwärmepreisen

    Wenn die Leistung im Vertrag ausdrücklich oder stillschweigend bestimmt ist, ist der Anwendungsbereich des § 315 BGB nicht eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2005, 2 U 83/04 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2004, 6 U 64/02, beide Urteile sind nicht rechtskräftig).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Begriffe "fairsichern" und/oder

    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 64/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24018
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 64/02 (https://dejure.org/2003,24018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2003 - L 6 U 64/02 (https://dejure.org/2003,24018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2003 - L 6 U 64/02 (https://dejure.org/2003,24018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 1 SGB VII; § 7 Abs. 1 SGB VII
    Bewilligung von Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Tod des Versicherten; Beweiserleichterung nach den Grundsätzen zum sog. Beweisnotstand

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Tod des Versicherten; Beweiserleichterung nach den Grundsätzen zum sog. Beweisnotstand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 64/02
    Denn eine Beweislastumkehr ist dem sozialgerichtlichen Verfahren fremd (BSG, Urteil vom 29. September 1965, BSGE 24, 25).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 64/02
    Bei einem solchen Sachverhalt sind die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in der Weise gesenkt, dass die richterliche Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf schon auf wenige tatsächliche Anhaltspunkte gestützt werden kann (BSG a.a.O., BSG, Urteil vom 12. Juni 1991 - Az: 2 RU 58/89).
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