Weitere Entscheidung unten: KG, 27.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10   

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https://dejure.org/2011,6206
OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2011,6206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2011 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2011,6206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2011 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2011,6206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung eines Sporttrainers nach Entlassung aus dem Dienst der Sportfördergruppe der Bundeswehr wegen unterbliebener Offenbarung seiner Stasi-Mitarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Rechtsstellung eines Sporttrainers nach Entlassung aus dem Dienst der Sportfördergruppe der Bundeswehr wegen unterbliebener Offenbarung seiner Stasi-Mitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Bundeswehr muss Ingo Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stasi-Trainer für Sportsoldaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportsoldaten mit Stasi-Trainer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ingo Steuer darf Sportsoldaten trainieren - Bundeswehr darf den Eiskunstlauftrainer nicht länger boykottieren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Erfüllt der Bewerber diese Erwartung nicht, sondern täuscht er den Dienstherrn arglistig, um diesen zu einer Personalmaßnahme zu seinen Gunsten ohne Erfüllung der dafür gegebenen Voraussetzungen zu veranlassen, so begründet er durch ein derart illoyales Fehlverhalten so tiefgreifende Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft, dass grundsätzlich seine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinare Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris).

    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze auch im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten herangezogen (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris Rn 30).

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass junge Erwachsene, die in der ehemaligen DDR aufgewachsen sind, aus Gründen der Loyalität, ihrer geringen Lebenserfahrung, einer unzureichenden Bewertung der Ziele und Methoden des Staatssicherheitsdienstes eher dazu verleitet werden konnten, sich dem Ministerium für Staatssicherheit als Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1999, 1 WB 13/99, zitiert nach Juris m. w. N.).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Die Falschbeantwortung einer berechtigten Frage des öffentlichen Arbeitgebers nach einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit kann geeignet sein, das Vertrauen in die Redlichkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu zerstören und eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 27.3.2003, 2 AZR 699/01, BAGReport 2003, 361, zitiert nach Juris).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    So haben Arbeitsgerichte eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit vor Vollendung des 21. Lebensjahres als einen Umstand zugunsten eines gekündigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst angesehen (BAG, Urteil vom 21.6.2001, 2 AZR 291/00, ZTR 2002, 141, zitiert nach Juris).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Bei einem Boykott im klassischen Sinne gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Verrufer oder Boykottierer, den Adressaten der Verrufserklärung, der die Sperre ausführen soll, und den Verrufenen oder Boykottierten (vgl. BGHZ 19, 72; RGZ 155, 257).
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 90/59

    Inseratensperre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Sind nur zwei Beteiligte, nämlich der Boykottierer und der Boykottierte, vorhanden, handelt es sich um eine "Sperre", nämlich den Abbruch einer bestehenden Geschäftsbeziehung (sog. "Abkehr" bzw. "einfacher Boykott", vgl. BGH GRUR 1960, 505).
  • RG, 01.06.1937 - III 289/35

    1. Zur Frage der gesetzlichen Vertretung des Deutschen Reiches im Zivilprozeß. 2.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Bei einem Boykott im klassischen Sinne gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Verrufer oder Boykottierer, den Adressaten der Verrufserklärung, der die Sperre ausführen soll, und den Verrufenen oder Boykottierten (vgl. BGHZ 19, 72; RGZ 155, 257).
  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 14/09

    Soldatenrecht; Rechtsweg; Verweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Mit Beschluss des Sächsischen OVG vom 13.07.2009, Az.: 2 E 14/09, wurde die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 30.12.2008 zurückgewiesen (Bl. 103 ff. d. A.).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 307/09

    Ausübung eines öffentlichen Amtes: Ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (BGH, Urteil vom 26.10.2010, VI ZR 307/09, MDR 2011, 99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
    Der Sache nach erstrebt der Kläger mit dem im Berufungsrechtszug angekündigten Leistungsantrag - auch - die Beseitigung seiner durch Abweisung seines auf Feststellung der Duldungspflicht der Beklagten gerichteten erstinstanzlichen Klagantrages geschaffenen Beschwer (vgl. BGH, Urteil vom 8.6.1994, VIII ZR 178/93, MDR 1994, 1238, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 50/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Boykottaufruf einer Universität durch Untersagung der

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil vom 29. März 2011 (Brandenburgisches Oberlandesgericht - 6 U 66/10) in juris veröffentlicht ist, führt im Wesentlichen aus:.
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   KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10   

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https://dejure.org/2010,16496
KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
KG, Entscheidung vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
KG, Entscheidung vom 27. August 2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 2 S 1 VVG, § 28 Abs 3 S 1 VVG, § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, Nr E.1.3 AKB 2008
    Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Aufklärungspflicht durch Unfallflucht

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Versicherungsnehmer kann den Kausalitätsbeweis für eine angeblich bestehende Fahrtauglichkeit nicht durch Zeugen erbringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 875
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Bei dem Unfall selbst war die Zeugin nach dem Vortrag des Klägers nicht zugegen; über dessen Fahrtüchtigkeit oder eine alkoholische Beeinflussung könnte eine Aussage der Zeugin nicht mit der gleichen Sicherheit Aufschluss geben wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. August 2010, 6 U 66/10, juris Rn. 14).
  • LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14

    Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf

    Diese Feststellungen sind nur durch eine polizeiliche Unfallaufnahme zu führen, die der Beklagte durch die Verletzung seiner Obliegenheit vereitelt hat und die im Nachhinein durch den erst mehr als vier Wochen nach Fahrzeugrückgabe vorgelegten Schadensbericht oder eine zeugenschaftliche Vernehmung des Beifahrers nicht mehr mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit nachzuholen ist (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015, Az. 14 U 208/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14; LG Dresden, Urteil vom 31.05.2013, Az. 8 O 2445/12; KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 -, Rn. 14, alle nach juris).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Unabhängig davon, dass im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen ist, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl. § 28 Rn. 255), so ist jedenfalls die Benennung der Eltern des Klägers als Zeugen zum Beweis einer fehlenden Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht geeignet.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Offenbleiben kann, ob im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 30. Aufl. § 28 Rn. 255; a.A.: Maier in Stiefel/Maier aaO Rn. 43).
  • LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12

    Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfallflucht mit bedingtem

    Denn der Kläger beruft sich zum Beweis für sein Vorbringen, dass er am 13.12.2011 keinen Alkohol zu sich genommen habe, auf verschiedene Zeugen, deren Aussagen aber keinen Aufschluss über den letzten Fahrtabschnitt, bei dem der Kläger allein in dem Fahrzeug war, geben können (so auch Kammergericht Berlin vom 27.08.2010, VersR 2011, 875, zitiert nach Juris, Rn. 14).
  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

    Zum anderen kann eine Zeugenaussage Feststellungen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit oder einer alkoholischen Beeinflussung des Beklagten nicht mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit zulassen wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl.: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 66/10).
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