Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 12.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4203
OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2010 - I-6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - I-6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,4203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Haftung für unverlangt versandte E-Mail-Werbung durch verbundene Unternehmensteile

  • aufrecht.de

    Haftung eines Reiseveranstalters für E-Mail-Werbung eines Werbepartners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche Einwilligung

  • kanzlei.biz

    Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers

  • affiliateundrecht.de

    Haftung des Reiseveranstalters für Spam-Mails seines Reisevermittlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche Einwilligung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche Einwilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbe-Mails seines Reisevermittlers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unternehmer haftet für unerwünschte E-Mail-Werbung durch selbständige Werbepartner

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung bei Outsourcing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reisevertriebsunternehmer haftet für seine Handelsvertreterin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 321
  • K&R 2011, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    In arbeitsteiligen Unternehmen und Unternehmensverbünden haftet der Unternehmensträger ohne Entlastungsmöglichkeit für wettbewerbswidriges Verhalten auch der Leiter abgrenzbarer Unternehmensteile (vgl. BGH, GRUR 2000, 907 [909] = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler) und selbständiger Werbepartner, wenn diese so in die betriebliche Organisation eingegliedert sind, dass der Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit ihm zu Gute kommt und er entweder einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf die Tätigkeit der Partner hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt, oder er sich einen solchen Einfluss sichern konnte und musste; denn er soll sich bei seiner Haftung nicht hinter abhängigen Dritten verstecken können und das von ihm in gewisser Weise beherrschte Risiko der ihm zu Gute kommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs tragen (BGH, GRUR 2009, 1167 [21, 25] = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm m.w.N. zu § 14 Abs. 7 MarkenG).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    Wie vom Landgericht im Ansatz zutreffend erkannt, kommt es für die Verantwortlichkeit der Beklagten zu 3.) und 4.) als Träger wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten (nicht als "Störer", vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 [Rn. 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 [Rn. 16] - Halzband; Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 6 U 43/10; Köhler / Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 2.5a-5b, 2.12-14a) im Rahmen des von ihnen eingerichteten Internet-Vertriebssystems vor allem auf das Unterlassen zumutbarer Überprüfungsmaßnahmen an.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    In arbeitsteiligen Unternehmen und Unternehmensverbünden haftet der Unternehmensträger ohne Entlastungsmöglichkeit für wettbewerbswidriges Verhalten auch der Leiter abgrenzbarer Unternehmensteile (vgl. BGH, GRUR 2000, 907 [909] = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler) und selbständiger Werbepartner, wenn diese so in die betriebliche Organisation eingegliedert sind, dass der Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit ihm zu Gute kommt und er entweder einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf die Tätigkeit der Partner hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt, oder er sich einen solchen Einfluss sichern konnte und musste; denn er soll sich bei seiner Haftung nicht hinter abhängigen Dritten verstecken können und das von ihm in gewisser Weise beherrschte Risiko der ihm zu Gute kommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs tragen (BGH, GRUR 2009, 1167 [21, 25] = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm m.w.N. zu § 14 Abs. 7 MarkenG).
  • OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10

    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    Wie vom Landgericht im Ansatz zutreffend erkannt, kommt es für die Verantwortlichkeit der Beklagten zu 3.) und 4.) als Träger wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten (nicht als "Störer", vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 [Rn. 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 [Rn. 16] - Halzband; Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 6 U 43/10; Köhler / Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 2.5a-5b, 2.12-14a) im Rahmen des von ihnen eingerichteten Internet-Vertriebssystems vor allem auf das Unterlassen zumutbarer Überprüfungsmaßnahmen an.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    Wie vom Landgericht im Ansatz zutreffend erkannt, kommt es für die Verantwortlichkeit der Beklagten zu 3.) und 4.) als Träger wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten (nicht als "Störer", vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 [Rn. 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 [Rn. 16] - Halzband; Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 6 U 43/10; Köhler / Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 2.5a-5b, 2.12-14a) im Rahmen des von ihnen eingerichteten Internet-Vertriebssystems vor allem auf das Unterlassen zumutbarer Überprüfungsmaßnahmen an.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
    Der auf §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG gestützte Unterlassungsantrag der Klägerin orientiert sich, um den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, an den Umständen der beiden am 26.03.2009 und 21.04.2009 an Herrn G per E-Mail versandten Werbenachrichten als konkreter Verletzungsform (vgl. BGH, MMR 2010, 183 [Rn. 12]), was der Senat in Bezug auf alle vier Beklagten durch Einblendung der betreffenden Werbenachrichten (Anlagen K 18 und 22) redaktionell klargestellt hat; eine Teilabweisung des Petitums der Klägerin ist damit nicht verbunden.
  • LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12

    Spam-E-Mail - Störerhaftung: Verantwortlichkeit des Advertisers im

    Derartiges ergibt sich jedenfalls nicht - wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat - aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 08.10.2010 (6 U 69/10, MMR 2011, 321).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23649
OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,23649)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2010 - 6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,23649)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2010 - 6 U 69/10 (https://dejure.org/2010,23649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 177; BGB § 631
    Auslegung einer Stahlpreisgleitklausel in einem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungeeigneter Index für Stoffpreisgleitklausel: Vertragsauslegung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf einen ungeeigneten Index in einer Preisgleitklausel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungeeigneter Index für Stoffpreisgleitklausel: Ergänzende Vertragsauslegung! (IBR 2011, 3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10
    Die Stoffpreisgleitklausel kann hier aber - wenn auch nicht in dem von den Klägern ursprünglich gewünschten Sinn - ergänzend ausgelegt werden (vgl. BGHZ 90, 69, 74 ff).

    ee) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheitert hier auch nicht daran, dass unklar ist, in welcher Weise die Parteien die Lücke geschlossen hätten (vgl. hierzu BGHZ 90, 69, 80 ff).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10
    Durch die vom Senat vorgenommene Auslegung werden nämlich weder Bedingungen eingeführt, welche die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, noch wird der Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder gar das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer dem ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zu Gunsten des Auftragnehmers geändert (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2010, VII ZR 213/08, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10
    Dies bereits deshalb, weil es sich insoweit um keine Preisnebenabrede, sondern um eine Preisbestimmung handelt, welche die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Bewertungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegt und daher keiner Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, Rn. 25, 26).
  • OLG Dresden, 13.12.2013 - 10 U 355/13

    Ist eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers überraschend?

    b) Die Auffassung des Beklagten, bei den Bestimmungen der "Stoffpreisgleitklausel" über die Abrechnung von Mehr- und Minderaufwendungen handele es sich um eine Preisbestimmung (vgl. insoweit OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2010 - 6 U 69/10, BauR 2011, S. 565, Rn. 18, mit ablehnender Anmerkung von Schätzlein, IBR 2011, S. 3), beruht offensichtlich auf der Annahme, die ARGE habe bei der Kalkulation der Einheitspreise für die im "Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel" aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses den vorgegebenen "Marktpreis" vom Juni 2008 miteinbezogen bzw. miteinbeziehen müssen, der Umfang der Einheitspreise für die im "Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel" aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses werde also unmittelbar durch eine Preisabrede bestimmt.

    Gemeint ist der Moment, in dem ein Werkstoff seiner Bestimmung entsprechend in das auftragsgemäß zu erstellende Werk eingearbeitet, eingefügt, eingesetzt wird (vgl. im Übrigen die Begriffsbestimmungen des Landgerichts Magdeburg im Urteil vom 17. März 2010 - 10 O 2188/09, Rn. 26, und - nachfolgend - des Oberlandesgericht Naumburg im Urteil vom 12. November 2010 - 6 U 69/10, IBR 2011, S. 3, Rn. 19; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - VII ZR 195/10: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

    Im Ergebnis kann die "Verwendung" als der bestimmungsgemäße Einsatz der - im "Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel" genannten - Stoffe zum Zwecke der Errichtung einer Straße oder Brücke definiert werden, ohne dass die Stoffe in das Werk selbst eingehen (Beispiel: Spundwände; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2010 - 6 U 69/10, IBR 2011, S. 3; ; a.A.: Hammacher, Stoffpreisgleitklausel im Stahlbau-, welche Referenz-Zeitpunkte gelten?, BauR 2012, S. 1712 ff.).

    a) Die Stoffpreisgleitklausel verfolgt - anders als manche öffentliche Verlautbarung suggeriert (vgl. den Erlass [ ] vom 23. März 2006 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Anlage B 1) - eine doppelte Zielrichtung (vgl. auch die Schriftsätze des Beklagten vom 11. Juli 2011, S. 3, und vom 4. Juli 2012, S. 1 ff): Zum einen bezweckt sie bei Preissteigerungen einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse des öffentlichen Auftraggebers an möglichst gleichbleibenden Preisen und dem Interesse des Auftragnehmers, nicht mit unkalkulierbaren Beschaffungsrisiken belastet zu werden (vgl. insoweit: OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2010 - 6 U 69/10, IBR 2011, S. 2, Rn. 28; "Bekanntmachung der Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen" vom 4. Mai 1972, Anlage K 30).

    a) Die Stoffpreisgleitklausel weist keine Regelungslücke für den Fall auf, dass der Auftragnehmer infolge von Festpreisvereinbarungen mit seinem Lieferanten ohne sein Verschulden daran gehindert ist, an Stoffpreissenkungen teilzuhaben (vgl. zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Auslegung von AGB: BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 227/06, NJW-RR 2007, S. 1697 ff, Rn. 34; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1992 - II ZR 172/91, BGHZ 119, S. 325 ff, Rn. 38; BGH, Urteil vom 8. Februar 1988 - II ZR 210/87, BGHZ 103, S. 228 ff, Rn. 19; OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2010 - 6 U 69/10, IBR 2011, S. 3, Rn. 20 ff; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 305c BGB Rn 17, S. 430).

  • OLG München, 20.08.2014 - 9 U 1184/14

    Preisverfall absehbar: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!

    Insoweit liegt der Entscheidung des OLG Naumburg (BauR 2011, 565) ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 48/10

    Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel für Betonstahl bei Abwicklung öffentlicher

    Das mit nicht nachgelassenem Schriftsatz der Klägerin vom 03.12.2010 vorgelegte Urteil des OLG Naumburg vom 12.11.2010 (6 U 69/10) führt hier nicht zu einer anderen Entscheidung.
  • LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11

    Werklohnforderung aufgrund eines Bauvertrages: Rechnungskürzung aufgrund

    Schließlich verhalte es sich auch so, dass der Klägerin entsprechend eines Urteils des OLG Naumburg vom 12.11.2010 (6 U 69/10) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkaufspreise für Spundwandstahl zusätzliche weitere 33 859, 01 netto zustünden, mithin 40.292, 22 ? brutto.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht