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   OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14375
OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16 (https://dejure.org/2017,14375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2017 - 6 U 69/16 (https://dejure.org/2017,14375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2017 - 6 U 69/16 (https://dejure.org/2017,14375)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Andienungspflicht des Gesellschafters hinsichtlich einer von ihm gemachten Erfindung

  • damm-legal.de

    Geschäftsführer hat patentrechtliche Erfindung entschädigungslos der GmbH zur Übernahme anzudienen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Andienungspflicht des Gesellschafters hinsichtlich einer von ihm gemachten Erfindung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 280
    Geschäftsführer, Geschäftsführer Erfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Rechte der Gesellschaft hinsichtlich eines von einem Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft gemachten Erfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Pflicht eines in Leitung der Gesellschaft eingebundenen Gesellschafters zur Andienung einer von ihm gemachten Erfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfindung eines Gesellschafters: Andienungspflicht aufgrund ergänzender Auslegung des Gesellschaftsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer hat patentrechtliche Erfindung entschädigungslos der GmbH zur Übernahme anzudienen

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Erfindungen durch Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1163
  • GRUR-RR 2017, 294
  • DB 2017, 1375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Soweit der Beklagte dargelegt hat, dass ihm Amtsgebühren für die Anmeldung der Gebrauchsmuster und der europäischen Patente entstanden sind, ist dieser Vortrag unstreitig geblieben und deshalb auch noch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen (BGH MDR 2005, 527 [BGH 18.11.2004 - IX ZR 229/03] ).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 320/01

    Patent-Vindikationslage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Bei der Patentvindikationsklage ist es anerkannt, dass dem Schuldner nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der von ihm aufgewandten Anmeldegebühren zusteht, weil diese in entsprechender Anwendung der Regelungen über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis als notwendige Verwendungen im Sinne von § 994 BGB entstanden sind (vgl. LG Düsseldorf vom 28.03.2002 - 4 O 320/01 - Juris Tz. 17).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    c) Wenn der Gesellschaftsvertrag keine ausdrückliche Abrede über eine Andienungspflicht der Gesellschafter enthält, dann kann nicht ausnahmslos von einer Pflicht zur Übertragung bzw. Rechtseinräumung des Schutzrechts ausgegangen werden (BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnell-Kopiergerät; BGH GRUR 1991m 127, 129 - Objektträger).
  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Beruht die Erfindung dagegen auf überobligationsmäßigen Anstrengungen des Gesellschaftsorgans, dann kann das Unternehmen nicht erwarten, dass er sie ihm zur Verwertung anbietet (BGH GRUR 1955, 268, 289 - Schnellkopiergerät; BGH GRUR 1965, 302 [BGH 22.10.1964 - Ia ZR 8/64] - Schellenreibungskupplung).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 11/98

    Behandlung von Erfindungen des Geschäftsführers; Verpflichtung der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Eine Andienungspflicht wird dort aus dem Anstellungsvertrag abgeleitet und angenommen, wenn das Gesellschaftsorgan vertragsgemäß im Bereich der technischen Entwicklung tätig ist und wenn er für die Erfindung auf sachliche und personelle Mittel, Vorarbeiten und Erfahrungen des Unternehmens zurückgreifen kann (OLG Düsseldorf GRUR 2000, 49, 50 [OLG Düsseldorf 10.06.1999 - 2 U 11/98] - Geschäftsführererfindung).
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Ergänzend können für die letztere Betrachtung auch die Grundsätze zur sogenannten Geschäftschancenlehre herangezogen werden, wonach die Geschäftsführer einer Personengesellschaft verpflichtet sind, der Gesellschaft entstehende Geschäftschancen nicht für sich, sondern für die Gesellschaft auszunutzen (BGH NJW-RR 2013, 363 [BGH 04.12.2012 - II ZR 159/10] ).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12

    Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
    Diese Grundsätze sind auch auf die Erfindungen von Gesellschaftern übertragbar, wenn diese in ähnlicher Weise wie ein Geschäftsführer oder Vorstand in die Leitung des Unternehmens eingebunden sind (OLG Düsseldorf vom 28.02.2014, Az.: I-2 U 39/12 = Mitt. 2014, 337).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 145/16

    Sicherungsverfügung trotz fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes

    Die aufgeführten Gebrauchsmuster sind Gegenstand einer vom hiesigen Senat positiv beschiedenen Herausgabeklage (Urteil vom heutigen Tag: Az. 6 U 69/16 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des am heutigen Tag verkündeten Senatsurteils im Hauptsacheverfahren (Az.: 6 U 69/16 ) verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 6 U 247/16

    Aufwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Anmelders nach erfolgreicher

    Nachdem die Klägerin die Erfindung der Beklagten unberechtigt angemeldet hat und der Beklagten demzufolge der mit inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landgericht Frankfurt a. M. vom 16.3.2016 (2/6 O 410/15) zuerkannte Vindikationsanspruch zustand, richten sich die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz ihrer Aufwendungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Patents nach den Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vgl. BGH GRUR 1982, 95 - Pneumatische Einrichtung; Senat, Urt. v. 25.9.2014 - 6 U 149/13, juris; GRUR-RR 2017, 294 - Transportfahrzeuge, Rn. 74).
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