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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51723
OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2017,51723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2017 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2017,51723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2017,51723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26
    Kennzeichen; rechtserhaltende Benutzung; ernsthafte Benutzung; Scheinbenutzung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 26
    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer auf den Vorwurf fehlender rechtserhaltender Benutzung gestützten Löschungsklage

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nur symbolische Benutzung reicht nicht zum Rechtserhalt einer Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweispflicht bezüglich rechtserhaltender Benutzung einer lizenzierten Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 6 - Glückskäse; GRUR 2015, 685 [BGH 27.11.2014 - I ZR 91/13] Rn. 10 STAYER; GRUR 2009, 60 [BGH 10.04.2008 - I ZR 167/05] Rn. 19 - LOTTOCARD).

    aa) Eine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenGsetzt voraus, dass die Marke in einer Weise verwendet wird, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen wird, Marktanteile für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen gegenüber denjenigen anderer Unternehmer zu gewinnen oder zu behalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 17 - Glückskäse; GRUR 2012, 1261 [BGH 25.04.2012 - I ZR 156/10] Rn. 12- Orion).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Wegen der Möglichkeit der Heilung kommt es allerdings nicht auf frühere Zeiträume, sondern grundsätzlich auf den Zeitraum bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz an (BGH GRUR 2009, 60 [BGH 10.04.2008 - I ZR 167/05] Rn. 18 - LOTTOCARD).

    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 6 - Glückskäse; GRUR 2015, 685 [BGH 27.11.2014 - I ZR 91/13] Rn. 10 STAYER; GRUR 2009, 60 [BGH 10.04.2008 - I ZR 167/05] Rn. 19 - LOTTOCARD).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/13

    Reber / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke Walzer Traum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Insoweit kommt es auf die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, der Merkmale des Marktes sowie den Umfang und die Häufigkeit der Benutzung an (EuGH GRUR Int. 2014, 956 Rn. 29 - Walzer Traum/Walzertraum).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 6 - Glückskäse; GRUR 2015, 685 [BGH 27.11.2014 - I ZR 91/13] Rn. 10 STAYER; GRUR 2009, 60 [BGH 10.04.2008 - I ZR 167/05] Rn. 19 - LOTTOCARD).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 11 U 14/13

    Anforderungen an Nachweis einer lückenlosen Rechtekette; Ersatz von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Die Benennung von Zeugen ersetzt nicht den erforderlichen substantiierten Tatsachenvortrag (OLG Frankfurt, WRP 2014, 724 Rn. 32).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Es kommt zwar nicht darauf an, ob die Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht angeboten oder erbracht werden (BGH GRUR 2012, 180 [BGH 09.06.2011 - I ZR 41/10] Rn. 42 - Werbegeschenke).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10

    Orion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    aa) Eine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenGsetzt voraus, dass die Marke in einer Weise verwendet wird, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen wird, Marktanteile für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen gegenüber denjenigen anderer Unternehmer zu gewinnen oder zu behalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 17 - Glückskäse; GRUR 2012, 1261 [BGH 25.04.2012 - I ZR 156/10] Rn. 12- Orion).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16
    Selbst eine geringfügige Benutzung kann aber ausreichen, wenn sie im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen wird, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder hinzuzugewinnen (EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 72 - Sunrider).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und

    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (Senat, GRUR-RR 2018, 194 Rn. 24; BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 6 - Glückskäse; GRUR 2015, 685Rn. 10 STAYER; GRUR 2009, 60Rn. 19 - LOTTOCARD).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72197
OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,72197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,72197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,72197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 355 Abs 2 S 3 BGB, § 358 Abs 3 S 1 BGB, § 14 Abs 1 BGB-InfoV
    Verbraucherdarlehensvertrag: Gesetzlichkeitsfiktion bei Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung; Bauspardarlehen und Vorausdarlehen als verbundene Verträge; Zurverfügungstellung einer Vertragsurkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Statthaft ist die Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs nur in dem Ausnahmefall, dass sie mit einer Klage auf eine Zug-um-Zug zu erfüllende Leistung verbunden wird, um den für die Zwangsvollstreckung erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren zu erlangen (BGH v. 19.11.2014 - VIII ZR 79/14 Tz. 23; v. 31.5.2000 - XII ZR 41/98 Tz. 22 ff.; v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Statthaft ist die Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs nur in dem Ausnahmefall, dass sie mit einer Klage auf eine Zug-um-Zug zu erfüllende Leistung verbunden wird, um den für die Zwangsvollstreckung erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren zu erlangen (BGH v. 19.11.2014 - VIII ZR 79/14 Tz. 23; v. 31.5.2000 - XII ZR 41/98 Tz. 22 ff.; v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Dabei war für einen unbefangenen durchschnittlichen Verbraucher - auf den abzustellen ist (BGH v. 13.1.2009 - XI ZR 118/08) - nach den Umständen hinreichend deutlich, dass es sich bei den "für Ihre Unterlagen bestimmten" Exemplaren um die Zweitexemplare der von den Klägern unterzeichneten Vertragsurkunde handelte, die zum Verbleib bei den Klägern bestimmt war.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Dass aufgrund der konkreten Umstände des Vertragsschlusses Zweifel darüber bestanden haben mögen, wann die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, ändert hieran nichts, ist vielmehr Folge der Gesetzlichkeitsfiktion (BGH v. 15.8.2012, VIII ZR 378/11, NJW 2012, 2398 ff.), die unabhängig davon eintritt, in welcher Art und Weise der Vertragsschluss bewirkt wird.
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Der Tatbestand eines verbundenen Geschäfts ist danach begrifflich nur gegeben, wenn sich der Verbraucher einer Mehrzahl von Vertragsverhältnissen gegenübersieht, von denen eines der Finanzierung des anderen dient, sodass er durch die damit einhergehende Ausgliederung der Finanzierung zweifach vertraglich gebunden ist (BGH v. 22.1.2014 - VIII ZR 178/13, NJW 2014, 1519 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 358 Rn. 21; R.Koch in: Erman BGB, Kommentar, 14. Auflage 2014, § 358 Rn. 6).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Die Belehrung gilt dann als ordnungsgemäß, selbst wenn der Text der Musterbelehrung in einzelnen Teilen nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 BGB entspricht (BGH v. 28.6.2011, XI ZR 349/10 Tz. 37 ff.; v. 9.12.2009, VIII ZR 219/08; v. 1.3.2012, III ZR 83/11; v. 18.3.2014, II ZR 109/13).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Statthaft ist die Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs nur in dem Ausnahmefall, dass sie mit einer Klage auf eine Zug-um-Zug zu erfüllende Leistung verbunden wird, um den für die Zwangsvollstreckung erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren zu erlangen (BGH v. 19.11.2014 - VIII ZR 79/14 Tz. 23; v. 31.5.2000 - XII ZR 41/98 Tz. 22 ff.; v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Die Belehrung gilt dann als ordnungsgemäß, selbst wenn der Text der Musterbelehrung in einzelnen Teilen nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 BGB entspricht (BGH v. 28.6.2011, XI ZR 349/10 Tz. 37 ff.; v. 9.12.2009, VIII ZR 219/08; v. 1.3.2012, III ZR 83/11; v. 18.3.2014, II ZR 109/13).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Die Belehrung ist auch in Anbetracht des im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV ebenfalls gegebenen Erfordernisses einer deutlichen Gestaltung im Sinne von § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH v. 1.12.2010 - VIII ZR 82/10, NJW 2011, 1061 ff.) nicht zu beanstanden.
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
    Die vom Gesetz geforderte Hervorhebung soll lediglich sicherstellen, dass der Verbraucher die Information zu seinem Widerrufsrecht bei der gebotenen Lektüre des Vertrages wahrnimmt und nicht über sie hinwegliest (OLG Stuttgart v. 24.4.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 68).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • OLG Stuttgart, 25.10.2016 - 6 U 3/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung bei

    Das ist vielmehr die Folge der Gesetzlichkeitsfiktion (Senat v. 28.06.2016 - 6 U 7/16), die unabhängig davon eintritt, in welcher Art und Weise der Vertragsschluss bewirkt wird.

    Hiervon ist in der hier vorliegenden Konstellation, dass den Klägern ein Vertragsangebot in mehrfacher Ausfertigung zum Zwecke der Annahme und Rücksendung sowie in Mehrfertigung "zum Verbleib" zur Verfügung gestellt wurde, auszugehen (Senat v. 28.06.2016 - 6 U 7/16).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.2016 - 6 U 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,80937
OLG Köln, 26.08.2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,80937)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,80937)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 2016 - 6 U 7/16 (https://dejure.org/2016,80937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 6 U 7/16
    Dass der Beklagte sich seinerseits der Hilfe von Rechtsanwälten bedient, rechtfertigt die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht (vgl. BGH, GRUR 2009, 1077 - Finanz-Sanierung, Juris-Tz. 23).

    Die entsprechende Rechtsprechung des BGH zum Rechtsberatungsgesetz (BGH 2002, 985 - WISO, Juris-Tz. 35; BGH 2005, 604 - Fördermittelberatung, Juris-Tz. 21) ist auf das neue Recht übertragbar (s. BGH GRUR 2009, 1077 - Finanz-Sanierung, Juris-Tz. 20 ff., 22, 29).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 6 U 7/16
    Jeder Rechtsanwalt ist auf dem Gebiet der Rechtsberatung unproblematisch Mitbewerber i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, unabhängig von seiner etwaigen Spezialisierung und/oder der Frage, ob ihm durch das gerügte Verhalten Mandate entgehen (s. Henssler/Prütting, Kommentar zur BRAO, 4. Aufl., § 3 RDG Rn. 16; vgl. auch BGH GRUR 2002, 985 - WISO, Juris-Tz. 30 ff.).
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