Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 17.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05   

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OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,3300)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.06.2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,3300)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,3300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GmbHG § 19; GmbHG § 30; BGB § 362
    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung einer Stammeinlageverpflichtung; Finanzierung (Darlehensgewährung) einer Kommanditgesellschaft (KG) durch die Stammeinlagen ihrer Komplementär-GmbH; "Wirtschaftliche Einheit" der GmbH & Co. KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbringung der Stammeinlage ? Kein Rückfluss der Einlage, wenn Komplementär-GmbH Darlehen an KG gewährt, an der die einzahlenden Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1534
  • NZI 2007, 43
  • NZI 2007, 480 (Ls.)
  • NZI 2008, 41
  • BB 2006, 1647
  • DB 2006, 1484
  • NZG 2006, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
    Er vertritt unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2.12.2003 (NJW 2003, 825) die Auffassung, trotz der Zahlung vom 14.12.1996 an den Zeugen W. hätten die Beklagten die Stammeinlageforderung nicht erfüllt.

    aa) Die Annahme eines erfüllungsschädlichen Rückflusses kann nicht aus den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2.12.2002 (BGHZ 153, 107 = GmbHR 2003, 231 = WuB II C. § 19 GmbHG 2.03 m. Anm. Bayer/Pielka ) hergeleitet werden, weil der dort entschiedene Fall dem hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Darlehensnehmer unmittelbar die Gesellschafter sind oder ob das Darlehen einer von den Gesellschaftern gebildeten Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gewährt wurde (BGHZ 153, 107, 111).

    Nach Ansicht des BGH setzen die Gesellschafter hier die GmbH nur als Hilfsinstrument ein, um den Betrieb der "ihnen gehörenden" OHG zu finanzieren (hierzu ausf. auch Bayer GmbHR 2004, 445 ff.).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
    Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).

    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zunächst von § 19 GmbHG her unbedenklich, wenn die GmbH das ihr von ihren Gesellschaftern zugeflossene Kapital einsetzt, um Verwendungsabsprachen zu erfüllen, und dabei Investitionsentscheidungen der Gesellschafter vollzieht oder sonstige "gesellschaftspolitische" Zwecke verwirklicht (BGH ZIP 1990, 1400 ff.; BGH ZIP 1992, 1303, 1305).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zunächst von § 19 GmbHG her unbedenklich, wenn die GmbH das ihr von ihren Gesellschaftern zugeflossene Kapital einsetzt, um Verwendungsabsprachen zu erfüllen, und dabei Investitionsentscheidungen der Gesellschafter vollzieht oder sonstige "gesellschaftspolitische" Zwecke verwirklicht (BGH ZIP 1990, 1400 ff.; BGH ZIP 1992, 1303, 1305).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
    Dabei hat der BGH dem direkten Rückfluss des eingezahlten Geldes den Fall gleichgestellt, dass die GmbH an die Stelle der frei verfügbaren Aktiva eine Darlehensforderung gegen ihre Gesellschafter begründet und bilanziert hat; die GmbH hat in diesem Fall "nichts" erlangt (BGH 21.11.2005 = GmbHR 2006, 43 m. zust. Anm. Bayer/Graff WuB II A. § 54 AktG 1.06).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06

    Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der

    Das Berufungsurteil (zust. Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 529; Priester, EWiR 2006, 497; Ivo, EWiR 2007, 237; a.A. OLG Hamm NZG 2007, 395, Revision II ZR 272/06; Janzen, DB 2006, 2108, 2110; Werner, GmbHR 2006, 942 f.; zweifelnd Wachter, BB 2006, 1647) hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Denn zum einen können der GmbH auch in diesem Fall eigene originäre Verbindlichkeiten, z.B. in Form von Steuerschulden oder aufgrund von Aufwendungen, die von der KG nicht erstattet werden, entstehen (Senat aaO; Wachter, GmbHR 2004, 1249, 1255; Werner GmbHR 2006, 942 f.; a.A. ohne nähere Begründung Priester, EWiR 2006, 497 f.).

  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06

    Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt

    Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist (gegen OLG Jena NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534).

    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Allerdings hat das OLG Jena in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 28.6.2006 - 6 U 717/05 - = NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534) die Auffassung vertreten, dass von diesem Grundsatz eine Ausnahme im Verhältnis der GmbH & Co KG zu ihrer Komplementär-GmbH zu machen sei.

    Diese Entscheidung ist im Schrifttum sowohl auf Zustimmung (Priester in EWiR 2006, 497) wie auch auf Ablehnung (Werner in GmbHR 2006, 942) gestoßen.

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise

    Auch das Oberlandesgericht Thüringen (DB 2006, 1484) lehnt in einem vergleichbaren Fall einen Verstoß gegen § 30 GmbHG ab.
  • LG Neuruppin, 25.09.2007 - 2 O 103/07

    Einzahlung einer Stammeinlage für einen erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH

    Die Kammer folgt der Entscheidung des OLG Jena (NZG 2006, S. 661 mit zustimmender Anmerkung Priester, EWiR 2006, S. 497 [OLG Jena 28.06.2006 - 6 U 717/05] ; Wächter, BB 2006, S. 1647).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25948
OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,25948)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.05.2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,25948)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 6 U 717/05 (https://dejure.org/2006,25948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GmbHG § 19; ; GmbHG § 30; ; BGB § 362

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19; GmbHG § 30; BGB § 362
    Anforderungen an Erbringung der Gesellschaftereinlage bei einer GmbH & Co. KG - Erfüllung der Stammeinlageverpflichtung durch Bareinzahlung; erfüllungsschädlicher Rückfluss?

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 19 ; GmbHG § 30 ; BGB § 362
    Anforderungen an Erbringung der Gesellschaftereinlage bei einer GmbH & Co. KG - Erfüllung der Stammeinlageverpflichtung durch Bareinzahlung; erfüllungsschädlicher Rückfluss?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
    Er vertritt unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2.12.2003 (NJW 2003, 825) die Auffassung, trotz der Zahlung vom 14.12.1996 an den Zeugen W. hätten die Beklagten die Stammeinlageforderung nicht erfüllt.

    aa) Die Annahme eines erfüllungsschädlichen Rückflusses kann nicht aus den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2.12.2002 (BGHZ 153, 107 = GmbHR 2003, 231 = WuB II C. § 19 GmbHG 2.03 m. Anm. Bayer/Pielka) hergeleitet werden, weil der dort entschiedene Fall dem hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Darlehensnehmer unmittelbar die Gesellschafter sind oder ob das Darlehen einer von den Gesellschaftern gebildeten Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gewährt wurde (BGHZ 153, 107, 111).

    Nach Ansicht des BGH setzen die Gesellschafter hier die GmbH nur als Hilfsinstrument ein, um den Betrieb der "ihnen gehörenden" OHG zu finanzieren (hierzu ausf. auch Bayer GmbHR 2004, 445 ff.).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Auszug aus OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

    Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).

    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
    Dabei hat der BGH dem direkten Rückfluss des eingezahlten Geldes den Fall gleichgestellt, dass die GmbH an die Stelle der frei verfügbaren Aktiva eine Darlehensforderung gegen ihre Gesellschafter begründet und bilanziert hat; die GmbH hat in diesem Fall "nichts" erlangt (BGH 21.11.2005 = GmbHR 2006, 43 m. zust. Anm. Bayer/Graff WuB II A. § 54 AktG 1.06).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zunächst von § 19 GmbHG her unbedenklich, wenn die GmbH das ihr von ihren Gesellschaftern zugeflossene Kapital einsetzt, um Verwendungsabsprachen zu erfüllen, und dabei Investitionsentscheidungen der Gesellschafter vollzieht oder sonstige "gesellschaftspolitische" Zwecke verwirklicht (BGH ZIP 1990, 1400 ff.; BGH ZIP 1992, 1303, 1305).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zunächst von § 19 GmbHG her unbedenklich, wenn die GmbH das ihr von ihren Gesellschaftern zugeflossene Kapital einsetzt, um Verwendungsabsprachen zu erfüllen, und dabei Investitionsentscheidungen der Gesellschafter vollzieht oder sonstige "gesellschaftspolitische" Zwecke verwirklicht (BGH ZIP 1990, 1400 ff.; BGH ZIP 1992, 1303, 1305).
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