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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12   

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https://dejure.org/2014,17293
OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2014,17293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2014 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2014,17293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2014 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2014,17293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung des gegnerischen Kollegen in anwaltlichen Schriftsätzen als "Meisterbetrüger" ist unzulässige Schmähkritik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Unterlassung geschäftsehrverletzender Äußerung gegenüber dem gegnerischen Anwalt in anwaltlichen Schriftsätzen

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Schmähkritik gegenüber gegnerischem Rechtsanwalt in anwaltlichen Schriftsätzen

  • Anwaltsblatt

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 4 UWG 2004
    Schmähkritik im Anwaltsschriftsatz: Nicht alles ist erlaubt

  • gaius.legal

    Unlautere Herabsetzung und unzulässige Schmähkritik gegenüber anderem Anwalt in Schriftsätzen

  • BRAK-Mitteilungen

    Unlautere Herabsetzung eines anderen Rechtsanwalts in einem Schriftsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; UWG § 4 Nr. 7
    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Unterlassung geschäftsehrverletzender Äußerung gegenüber dem gegnerischen Anwalt in anwaltlichen Schriftsätzen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Schmähkritik und unlautere Herabsetzung in Anwaltsschriftsätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegnerischer Anwalt ist ein "Meisterbetrüger": Unzulässige Schmähkritik!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Kollege "Meisterbetrüger”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Herabsetzung eines anderen Anwalts in Anwaltsschriftsätzen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Prozessbetrug? Bezeichnung des anderen Anwalts als Meisterbetrüger in Schriftsätzen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorwurf des Prozessbetruges als unlautere Herabsetzung eines Rechtsanwaltskollegen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 4 UWG 2004
    Schmähkritik im Anwaltsschriftsatz: Nicht alles ist erlaubt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Anwaltskollegen als Meisterbetrüger = unlautere Herabsetzung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Meisterbetrüger

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung des Anwaltskollegen als gewerblichen Prozessbetrüger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmähkritik im anwaltlichen Schriftsatz: Vorwurf des "gewerblichen Prozessbetrugs" und "Meisterbetrüger" gegenüber anderen Rechtsanwalt unzulässig - Überschreitung der Grenze der sachbezogenen Auseinandersetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 4 UWG 2004
    Schmähkritik im Anwaltsschriftsatz: Nicht alles ist erlaubt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegnerischer Anwalt darf nicht als "Meisterbetrüger" bezeichnet werden! (IMR 2014, 444)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1236
  • GRUR-RR 2014, 391
  • AnwBl 2014, 1056
  • AnwBl Online 2014, 363
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Dies habe das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 2.7.2013 (1 BvR 1751/12 = NJW 2013, 3021 "Winkeladvokatur") nochmals verdeutlicht.

    Rechtsschutz gegenüber Prozessbehauptungen ist vielmehr nur gegeben, wenn die Unhaltbarkeit der Äußerung auf der Hand liegt oder sich ihre Mitteilung als missbräuchlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 2013, 3021 Tz 15f. 20 "Winkeladvokatur").

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Der pauschale Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens ("betrügerisch") ist hier als Werturteil anzusehen (vgl. BGH WRP 2009, 631 Tz. 15 - Fraport-Manila-Skandal; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, Rdn. 8.16 zu § 4 UWG).
  • OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Der erhobene Vorwurf des "gewerblichen Prozessbetruges" hat mit sachlicher Auseinandersetzung und der Wahrung von Parteirechten nichts mehr zu tun (vgl. dazu OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103).
  • OLG Köln, 04.06.2007 - 19 W 26/07

    Kein dinglicher Arrest allein aufgrund behaupteter Vermögensstraftat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Behauptungen können ausnahmsweise dann durchgesetzt werden, wenn ein Bezug der Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, wenn diese Äußerungen auf der Hand liegend falsch sind oder wenn sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen (BGH MDR 2008, 232 bei Juris Tz. 17).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer stets unzulässigen Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht (vgl. BGH MDR 2008, 332, Tz. 22 bei Juris mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Das Landgericht hat das Verbot, den Kläger als Prozessbetrüger zu bezeichnen, durch den Zusatz "... wenn dies geschieht wie..." auf die konkrete Verletzungsform bezogen und damit hinreichend konkretisiert (vgl. BGH WRP 2011, 873 Tz. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Dies ist im Rahmen der bei § 4 Nr. 7 UWG vorzunehmenden Interessenabwägung regelmäßig unlauter (vgl. BGH GRUR 2012, 74, Tz. 37 - Coaching-Newsletter).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11

    Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12
    Wie der Senat schon in der Eilentscheidung vom 23.2.2012 (6 U 173/11) dargelegt hat, kommt es dafür allein darauf an, ob es dem Beklagten bei seiner Kritik am Kläger (objektiv) ausschließlich darum ging, die Interessen seiner Mandanten zu verfolgen, und der Angriff auf den Kläger daher nur einen Reflex darstellte, oder ob es ihm auch darum ging, seine Position als Verbraucherschutzanwalt zu Lasten des Klägers zu verbessern.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Es bedarf insoweit eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses, welches ggf. auch erst durch die betreffende Äußerung begründet werden kann (OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 26).
  • OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 83/22

    Wettbewerbswidrigkeit einer herabsetzenden Bewertung in einem Bewertungsportal

    Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter ; BGH WRP 2014, 548 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung ; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098 Rn. 27; OLG Frankfurt WRP 2021, 1340 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 181/14

    Namensrechtverletzung durch Domainnamen; Wettbewerbsverhältnis zwischen

    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer stets unzulässigen Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht (Senat, Urt. v. 27.3.2014 - 6 U 75/12, Rn. 18 - Meisterbetrüger, [...]).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    Der Vorwurf rechtswidrigen oder unlauteren Verhaltens (z.B. "betrügerisch", "illegal", "korrupt", "standeswidrig"; "Plagiat") ist grundsätzlich als Werturteil anzusehen (vgl. BGH NJW 2002, 1192, 1193 [BGH 29.01.2002 - VI ZR 20/01] ; BGH WRP 2009, 631 [BGH 03.02.2009 - VI ZR 36/07] Rnr. 15 - Fraport-Manila-Skandal; Senat GRUR-RR 2014, 391, 393).
  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 3 O 375/18

    Zur Bewertung der Äußerungen Drohung, Erpressung, Beleidigung in einem

    Wenn die Antragsgegnerin dieses Verhalten als "Drohung" klassifiziert, handelt es sich insoweit um eine wertende Zusammenfassung des Sachverhalts, die ihrerseits als Meinungsäußerung zulässig ist (vgl. zur rechtlichen Subsumtion als Wertung BGH NJW 2016, 1584 [BGH 19.01.2016 - VI ZR 302/15] Rn. 20 - Nerzquäler; zur Bewertung der Äußerung "Betrug" bzw. "Betrüger" etc. BGH NJW 2015, 773 [BGH 16.12.2014 - VI ZR 39/14] ; OLG Koblenz MMR 2014, 633 [OLG Koblenz 06.02.2014 - 3 U 1049/13] ; im Bereich des UWG OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2014, 391 - Meisterbetrüger) und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreitet.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21

    Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der

    Darunter fällt auch die sog. pauschale Herabsetzung der Konkurrenz bzw. der Konkurrenzerzeugnisse, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, keinen erkennbaren sachlichen Bezug aufweist (BGH GRUR 2012, 74 Rn 37 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2014, 548 Rn 24 - englischsprachige Pressemitteilung; OLG Frankfurt am Main WRP 2014, 1098 Rn 27).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2015 - 2 AGH 3/15

    Meinungsfreiheit, herabsetzende Äußerung, strafrechtliche Sanktion,

    Der Senat folgt der Meinung in der Rechtsprechung, wonach die Grenzen der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen oder den gegnerischen Anwalt nach dem anwaltlichen Berufsrecht und dem UWG übereinstimmen, zu § 4 Abs. 7 UWG vgl. insoweit: OLG Frankfurt, WRP 2014, 1098; BGH, NJW 2009, 635.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2019 - 3 HKO 2275/18

    Erfolglose Klage gegen den Forderungskauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen

    Wahrheit und Erheblichkeit einer Äußerung sollen allein im Ausgangsverfahren geklärt werden (BGH GRUR 2013, 647; OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 391).
  • LG Düsseldorf, 14.01.2020 - 4a O 71/19

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Darunter fällt auch die sog. pauschale Herabsetzung der Konkurrenz bzw. der Konkurrenzerzeugnisse, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, keinen erkennbaren sachlichen Bezug aufweist (BGH GRUR 2012, 74 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2014, 548 - englischsprachige Pressemitteilung; OLG Frankfurt WRP 2014, 1098).
  • LG Köln, 17.09.2019 - 31 O 19/19

    Fitnessbranche, Rocka

    Folglich geht es dem Beklagten bei seinen Äußerungen zumindest auch darum, seine Position als (mittelbarer) Anbieter von Nahrungsergänzungsmittel zulasten der Klägerin zu verbessern, so dass eine geschäftliche Handlung vorliegt (OLG Frankfurt WRP 2014, 1098; Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 4 Rn. 1.10).
  • LG Frankfurt/Main, 06.01.2020 - 6 O 532/19
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54381
OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2012,54381)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2012,54381)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2012,54381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bestätigung nicht beauftragter Tarifänderungen oder Zusatzleistungen i.R. eines bestehenden Telekommunikationsdienstleistungsvertrages

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 7 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Bestätigung nicht beauftragter Tarifänderungen oder Zusatzleistungen im Rahmen eines bestehenden Telekommunikationsdienstleistungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11

    Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12
    Wie der Senat nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung bereits in seinen der Beklagten bekannten Urteilen vom 20.04.2012 - 6 U 222/11 - und vom 16.05.2012 - 6 U 199/11 - ausgesprochen hat, bilden mehrere mit einer Klage geltend gemachte Verletzungsfälle, in denen jeweils das gleiche mit dem Unterlassungsantrag angegriffene Verhalten zum Ausdruck kommt, einen einheitlichen Klagegrund und somit auch nur einen Streitgegenstand (vgl. BGH, GRUR 2012, 630 = WRP 2012, 824 [Rn. 17] - Converse II).

    Das Versenden einer Auftragsbestätigung im Rahmen bestehender Telekommunikationsdienstleistungsverträge ohne zu Grunde liegenden Änderungsauftrag stellt grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG dar (vgl. Senatsurteil vom 16.05.2012 - 6 U 199/11).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12
    Die in der Neufassung des Unterlassungsbegehrens liegende klarstellende Beschränkung des Antrags auf die konkrete Verletzungsform, wie sie sich beispielhaft aus den in der Urteilsformel wiedergegebenen Auftragsbestätigungen ergibt, ist zulässig; zum einen hat die Beklagte ihr zugestimmt und zum anderen war sie in dem Antrag aus der Klageschrift bereits als Minus enthalten (vgl. BGH GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 19] - Auftragsbestätigung).

    Soweit eine Einschränkung des Tenors im Hinblick auf diejenigen Fälle erforderlich sein mag, in denen die Beklagte irrtümlich von einer Bestellung des Verbrauchers ausgeht, weil ein Dritter die Bestellung unter fremdem Namen aufgegeben hat oder unter derselben Adresse mehrere Personen gleichen Namens wohnen (vgl. BGH, GRUR 2012, 82 = WRP 2012, 198 [Rn. 18] - Auftragsbestätigung), trägt dem die in der Berufungsverhandlung vorgenommene Anpassung des Antrags an die konkrete Verletzungsform - entsprechend dem erkennbaren Begehren des Klägers seit Beginn des Rechtsstreits - hinreichend Rechnung.

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12
    Daraus folgt der für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ausreichende (vgl. BGH, NJW 1993, 2052 [2053]) Anschein einer die Wertgrenze (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) überschreitenden Beschwer.
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12
    Wie der Senat nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung bereits in seinen der Beklagten bekannten Urteilen vom 20.04.2012 - 6 U 222/11 - und vom 16.05.2012 - 6 U 199/11 - ausgesprochen hat, bilden mehrere mit einer Klage geltend gemachte Verletzungsfälle, in denen jeweils das gleiche mit dem Unterlassungsantrag angegriffene Verhalten zum Ausdruck kommt, einen einheitlichen Klagegrund und somit auch nur einen Streitgegenstand (vgl. BGH, GRUR 2012, 630 = WRP 2012, 824 [Rn. 17] - Converse II).
  • LG Bonn, 27.03.2012 - 11 O 46/11

    Unterlassung der Bestätigung von kostenpflichtigen Tarifänderungen oder

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 75/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.03.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 46/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53199
OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2013,53199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.2013 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2013,53199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 6 U 75/12 (https://dejure.org/2013,53199)
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