Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Justiz Hessen
§ 2 Nr. 3 UWG, § 5 UWG
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses - webshoprecht.de
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- damm-legal.de
Ein irreführender Brancheneintrag kann eine wettbewerbswidrige Handlung des Verlags darstellen
- JurPC
Übernahme eines Telefonbucheintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- online-und-recht.de
Branchenverzeichnis haftet ausnahmsweise für wettbewerbswidrigen Eintrag
- kanzlei.biz
Haftung des Branchenverzeichnisses für wettbewerbswidrigen Eintrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Nr. 3; UWG § 5
Wettbewerbswidrigkeit der falschen Zuordnung eines Unternehmens in einem Branchenverzeichnis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein irreführender Brancheneintrag kann eine wettbewerbswidrige Handlung des Verlags darstellen
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Haftung für falsche Fremdinformationen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines Branchenverzeichnisses
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Branchenverzeichnis haftet für fremden Wettbewerbsverstoß ausnahmsweise selbst
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 81 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Rubrizierung einer Heilpraktikerin im Ärzteverzeichnis unter "Homöopathie
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Übernahme eines Telefoneintrags in ein Branchenverzeichnis
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2014 - 3 O 364/13
- OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
"Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14
Die damit verbundene Werbewirkung stelle lediglich eine notwendige Begleiterscheinung dar, die allein nicht ausreiche, um das Wettbewerbshandeln im subjektiven Sinne zu begründen (BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur).Von einer Wettbewerbsförderungsabsicht ist nämlich auszugehen, wenn zur automatischen Einordnung des Eintrags Umstände hinzutreteten, die dafür sprechen, dass der Verlag über die bloße Informationsvermittlung hinaus einzelne Anschlussinhaber durch die Übernahme der Grundeinträge in bestimmte Rubriken gezielt fördert (vgl. BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur).
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11
Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14
Der Begriff der "geschäftlichen Handlung" gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG reicht weiter als der unionsrechtliche Begriff der "Geschäftspraktiken" in Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29/EG und liegt insoweit außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie (BGH GRUR 2014, 879 Rn. 13 [BGH 06.02.2014 - I ZR 2/11] - GOOD NEWS II). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14
Der Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2008 ist insoweit nicht enger als der der Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (BGH GRUR 2013, 301 Rn. 22 [BGH 12.07.2012 - I ZR 54/11] - Solarinitiative). - BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11
Standardisierte Mandatsbearbeitung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14
Das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung nicht nur geeignet, sondern auch darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren und Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH GRUR 2013, 945 Rn. 17 [BGH 10.01.2013 - I ZR 190/11] - Standardisierte Mandatsbearbeitung).