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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21   

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https://dejure.org/2021,49207
OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,49207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,49207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,49207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ballaststoffreich - Zum Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen einem Bio-Bauer und dem Betreiber eines Online-Shop im Hinblick auf das Angebot von Müslimischungen und Zutaten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher Vertriebswege

  • rewis.io

    Zur Notwendigkeit der Andienung von AGB in für den Kunden abspeicherbarer Form; Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher Vertriebswege

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher Vertriebswege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Vertragsbestimmungen müssen speicherbar sein

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Mitbewerbern

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Wettbewerbsverhältnis bei Onlinebestellung mit Warenabholung vs. Versand

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher Vertriebswege bei ähnlichen Produkten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverhältnis bei unterschiedlichen Vertriebswegen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Informationspflichten & zum Wettbewerbsverhältnis bei verschiedenen Vertriebswegen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Online-Shop und Ladengeschäft sind Wettbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 326
  • MMR 2022, 686
  • MIR 2021, Dok. 099
  • K&R 2022, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Zwar sind Unterlassungsanträge, die im Wesentlichen lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 6 U 36/16

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen auf einem regulierten Markt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Auch Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen agieren, können in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, wenn sie sich im Ergebnis an den gleichen Abnehmerkreis wenden ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.4.2017 - 6 U 36/16 , Rn 18 , juris m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Der Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin erlischt nicht dadurch, dass diese ihre unternehmerische Tätigkeit einstellt (BGH GRUR 2001, 453 - TCM-Zentrum).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Das gilt jedoch nicht, wenn sich das Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Weiteres Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen ist es, wenn der Abmahnende an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2019, 199 Rn 21 - Abmahnaktion II).
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Weiteres Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen ist es, wenn der Abmahnende an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2019, 199 Rn 21 - Abmahnaktion II).
  • OLG Koblenz, 29.08.2014 - 6 U 850/14

    Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Dabei sind die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil vom 14.7.2017 - 6 U 197/16, Rn 94, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.8.2014 - 6 U 850/14, Rn 58, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18

    Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Hierfür reichen nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots auf einer Internetseite und die auf elektronischem Wege übermittelte verbindliche Bestellung durch den Verbraucher aus ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2018 - 6 U 103/18 , Rn 16 , juris).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
    Dabei sind die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil vom 14.7.2017 - 6 U 197/16, Rn 94, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.8.2014 - 6 U 850/14, Rn 58, juris).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen

    Es ist den Verbrauchern nicht zuzumuten wesentliche Informationen in den FAQ zu suchen, da sie nicht erst dort damit rechnen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2021- 6 U 81/21, WRP 2022, 232).
  • KG, 11.02.2022 - U 4/21

    Tipping-Gefahr

    Vielmehr sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel unter den in § 531 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zuzulassen, wobei die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen sind (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14 und OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. November 2021 - 6 U 81/21, beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42930
OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abwerben von Mitarbeiter ist regelmäßig keine wettbewerbswidrige Behinderung und nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Abwerben von Mitarbeitern - Trotz Verboten und Vereinbarungen ist Abwerbung kaum zu vermeiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 50
  • GRUR-RR 2022, 265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 245/12

    Abwerbeverbot - Abwerbeverbot in einer Kooperationsvereinbarung konkurrierender

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Anwendbar ist die Vorschrift auch auf eine Vereinbarung zwischen einzelnen Arbeitgebern (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2014 - I ZR 245/12, BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Die Vorschrift des § 75f HGB schließt nicht nur die Klagbarkeit von Einstellungsverboten, sondern auch von Vereinbarungen zwischen Unternehmern aus, keine Arbeitskräfte des Vertragspartners abzuwerben (vgl. BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Dieser durch § 75f HGB bezweckte Schutz des Arbeitnehmers wird auch durch die Vereinbarung eines Abwerbeverbots zwischen Unternehmern im Allgemeinen in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass es gerechtfertigt ist, eine derartige Vereinbarung dem Anwendungsbereich des § 75f HGB zu unterstellen (vgl. BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Hierzu hat der BGH (BGHZ 201, 205) folgendes ausgeführt:.

    Soweit der BGH (BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot) davon ausgeht, dass auch im Falle einer gezielten Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG die Ausnahmevorschrift nicht anzuwenden ist, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, weil - wie noch dazulegen ist - keine gezielte Behinderung in diesem Sinn vorliegt.

  • LG Köln, 03.02.2021 - 31 O 3/21
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Unter Abänderung des am 25.05.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 31 O 3/21, wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 03.02.2021, Az. 31 O 3/21, aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. Mai 2021, Az. 31 O 3/21, sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 03. Februar 2021 aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 05. Januar 2021 vollständig zurückzuweisen.

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).

    Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 4 Nr. 4 Rn. 4.6).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Hat eine Handlung bei objektiver Betrachtung nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen, die so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen, dann ist diese ebenfalls als unlauter anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 96/04, GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72

    Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Für die Stützung dieser Rechtsansicht verweist die Antragsgegnerin insbesondere auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1974, wonach § 75f HGB auch für Abreden gilt, mit denen die Abwerbung des Personals eines Leiharbeitsunternehmens durch das entleihende Unternehmen verhindert werden solle (BGH, Urt. v. 30.04.1974 - VI ZR 132/72).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Das schließt das Recht des Unternehmers ein, in seinem Markterfolg nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder behindert zu werden (vgl. BVerfGE 97, 228, 253; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1711).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).
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