Rechtsprechung
OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kugelförmige Ausgestaltung einer Praline als markenmäßige Benutzung der Kugelform; Untersagung von Anbieten sowie Bewerben oder in Verkehr bringen von unverpackten Pralinen; Steigerung der Kennzeichnungskraft einer verkehrsdurchgesetzten Marke durch Bekanntheit; ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.03.2004 - 84 O 46/03
- OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Allerdings sind diese zeitlich auf den Zeitpunkt zu beschränken, für den die Klägerin eine Verletzungshandlung erstmals schlüssig vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 88, 307 f - "Gaby"; 92, 523,525 - "Indorektal/Indohexal"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 892 f. "Alt Luxemburg"). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Seine in dem Verfügungsverfahren geäußerte Auffassung, diese Kennzeichnungskraft sei aufgrund der durch das vorgelegte demoskopische Gutachten belegten Bekanntheit gesteigert, hält der Senat nicht mehr aufrecht: Im Ausgangspunkt ist bei Marken, die aufgrund von Verkehrsdurchsetzung gem. § 8 Abs. 3 MarkenG eingetragen worden sind, eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zugrunde zu legen (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - "Kinder").
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89
Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Allerdings sind diese zeitlich auf den Zeitpunkt zu beschränken, für den die Klägerin eine Verletzungshandlung erstmals schlüssig vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 88, 307 f - "Gaby"; 92, 523,525 - "Indorektal/Indohexal"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 892 f. "Alt Luxemburg"). - BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00
Alt Luxemburg
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Allerdings sind diese zeitlich auf den Zeitpunkt zu beschränken, für den die Klägerin eine Verletzungshandlung erstmals schlüssig vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 88, 307 f - "Gaby"; 92, 523,525 - "Indorektal/Indohexal"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 892 f. "Alt Luxemburg"). - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Eine derart herkunftshinweisende Funktion hat die äußere Gestaltung einer Ware dann, wenn ihr auf Grund des Verkehrsverständnisses eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzubilligen ist (BGH GRUR 03, 332 f - "Abschlussstück"). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Markenmäßige Benutzung einer Praline
- LG Essen, 26.01.2015 - 18 O 207/13
Herleitung von Ansprüchen aus einem Glatteissturz auf einem Parkplatz wegen …
In einem Urteil des OLG Hamm erhielt eine Geschädigte, die einen mehrfachen Bruch der Ferse erlitt und vier Monate lang arbeitsunfähig war, ein Schmerzensgeld i.H.v. 2.000 EUR (OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2004, 6 U 83/04).