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Rechtsprechung
   KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13890
KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,13890)
KG, Entscheidung vom 28.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,13890)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,13890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 02.12.2004, § 242 BGB
    Fondsgebundene Lebensversicherung: Treuwidrigkeit der Ausübung der Widerspruchsrechts wegen widersprüchlichen Verhaltens bei Inanspruchnahme eines Policendarlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrigkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a VVG a.F. bei Inanspruchnahme eines Policendarlehens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a
    Ausübung des Widerspruchsrechts auch bei Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht treuwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrigkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a VVG a.F. bei Inanspruchnahme eines Policendarlehens

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.; BGB § 242
    Treuwidrigkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a VVG a.F. bei Inanspruchnahme eines Policendarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell:

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Nach der Rspr. des BGH müssen dafür bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung gravierende Umstände vorliegen, die jahrelange Prämienzahlung genügt dafür nicht (vgl. u. a. Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15 Rn. 14 m.w.N.).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Vertrages hat sich wegen der fehlerhaften Belehrung auch nicht dadurch bilden können, dass der Kläger für die Dauer von ca. acht Jahren Beiträge bei einer vorgesehenen Vertragsdauer von 12 Jahren zahlte (vgl. nur die zuletzt veröffentlichten Urteile vom 21.12.2016 -IV ZR 217/15, IV ZR 33/15, IV ZR 425 /15).

  • KG, 13.02.2015 - 6 U 179/13

    Private Lebens- und Rentenversicherung im Altfall: Wertersatz- und

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Da nach der Rspr. des BGH a.a.O. der vom Versicherer erzielte Fondsgewinn an den Versicherungsnehmer auszukehren ist, ohne dass der BGH hiervon Abschluss- und/oder Verwaltungskosten abzieht, kann an der gegenteiligen Auffassung des Senates in dem zuvor am 13.2.2015 ergangenen Urteil zu 6 U 179/13 nicht mehr festgehalten werden.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Abschluss- und Verwaltungskosten sind nach der Rspr. des BGH nicht abzuziehen (Urteile vom 29.7.2015 - IV ZR 384/14 und IV ZR 448/15).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Diese stehen dem Kläger nach der Rspr. des BGH (Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 513/14 Rn. 51) als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB zu, so dass sich ein Gesamtbetrag von 7.094,09 Euro ergibt.
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 488/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien bei einer nach dem Policenmodell

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Wie auch in dem vom BGH am 27.1.2016 - IV ZR 488/14, VersR 2016 S. 450 f. entschiedenen Fall (vgl. Rn. 20) handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Vorauszahlung, die wie dort mit dem Rückkaufswert verrechnet wurde.
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 6 U 86/16
    Der BGH hat seine Rspr. zur Herausgabe des Fondsgewinns auch nicht geändert, sondern mit dem Urteil vom 1.6.2016 zu IV ZR 482/14 lediglich ausgesprochen, dass der Fondsgewinn in dem Rückkaufswert bereits enthalten war (Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2019 - 11 U 198/18

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags nach Widerspruch

    Entgegen der Auffassung des Klägers haben sowohl der BGH (Urteil vom 27.1.2016, IV ZR 488/14) als auch das Kammergericht (Urteil vom 28.2.2017, 6 U 86/16) nicht entschieden, dass Policen-Darlehen generell und in jedem Fall "unproblematisch" im Hinblick auf die Frage der Treuwidrigkeit sind.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35043
OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,35043)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,35043)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,35043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 498 Abs 2 S 1 HGB, § 504 Abs 1 S 1 HGB, § 504 Abs 1 S 2 HGB, § 504 Abs 1 S 3 HGB, § 513 Abs 1 HGB
    Seefrachtrecht: Pflicht eines Verfrachters zur Ausstellung eines Konnossements nach Untergang des Gutes; Zurechnung von Angaben in einem Fremdkonnossement; Erhöhung der Haftungssumme; Entlastungsobliegenheit des Verfrachters

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Zur Pflicht eines Verfrachters zur Ausstellung eines Konnossements nach Untergang des Gutes und zur Zurechnung von Angaben in einem Fremdkonnossement

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    See

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf nachträgliche Ausstellung eines Konnossements

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 08.12.2011 - 6 U 205/10

    Seefrachtvertrag: Zurechnung von Angaben in Fremdkonnossementen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 08.12.2011, Az. 6 U 205/10 (TranspR 2013, 35, 37 "Stellar Pacific") zu § 660 Abs. 2 S. 1 HGB a.F. entschieden, dass mit dem Konnossement im Sinne dieser Vorschrift immer nur ein Konnossement gemeint ist, welches derjenige Verfrachter ausgestellt hat, der auch für etwaige Schäden haftbar gemacht wird.

    Allerdings können die konnossementsspezifischen Argumente, die der Senat im Urteil "Stellar Pacific" angeführt hat (TranspR 2013, 35, 37), nicht auf Sachverhalte übertragen werden, in denen ein Unterverfrachter "nur" einen Seefrachtbrief mit Angaben i.S.v. § 504 Abs. 1 S. 2 HGB ausgestellt hat, der Hauptverfrachter hingegen kein Beförderungsdokument.

    Zugleich liefe es auf einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter hinaus (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2013, 35, 37 "Stellar Pacific").

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in der Sache "Stellar Pacific" ausgeführt, es ergebe sich aus dem Umkehrschluss der Containerklausel in § 660 Abs. 2 HGB a.F., dass bei der Beförderung der Güter in einem Behälter grundsätzlich der Behälter das Stück oder die Einheit im Sinne von § 660 Abs. 1 HGB a.F. sei (TranspR 2013, 35, 37).

  • LG Hamburg, 19.04.2016 - 411 HKO 99/14

    Verfrachterhaftung bei Untergang eines Seeschiffs: Anspruch eines Versicherers

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.04.2016, Az. 411 HKO 99/14, wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.04.2016, Az. 411 HKO 99/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. April 2016 - 411 HKO 99/14 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • OLG Hamburg, 05.01.2011 - 6 U 32/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    Ebenso wie in den Entscheidungen, in denen sich der Senat bereits mit der Problematik befasst hat (RdTW 2014, 251 Tz 14 "MS Excelsior"; TranspR 2014, 228, 231 "Margrita" = RdTW 2014, 239) kann auch in dieser Sache die Streitfrage offen bleiben, weil die Beklagte kein "slot charterer" war.
  • OLG Hamburg, 05.12.2013 - 6 U 194/10

    Binnenschifffahrt: Haftungsmaßstab und Entlastungsbeweis des Hauptfrachtführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    Ebenso wie in den Entscheidungen, in denen sich der Senat bereits mit der Problematik befasst hat (RdTW 2014, 251 Tz 14 "MS Excelsior"; TranspR 2014, 228, 231 "Margrita" = RdTW 2014, 239) kann auch in dieser Sache die Streitfrage offen bleiben, weil die Beklagte kein "slot charterer" war.
  • OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06

    Seefrachtvertrag: Haftung des Fixkostenspediteurs

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 11.01.2007, Az. 6 U 66/06 (TranspR 2007, 253, 255), entschieden, dass ein Fixkostenspediteur, der gem. §§ 459, 606 S. 2 HGB a.F. als Verfrachter haftet, selbst dann nicht gegenüber seinem Auftraggeber weitergehende Haftungsbeschränkungen der von ihm mit dem Seetransport beauftragten Reederei geltend machen kann, wenn der Auftraggeber die Reederei vorgegeben hat.
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 6 U 90/05

    Anwendbarkeit deutschen Seefrachtrechts auf einen Frachtvertrag als

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    Ebenso hat der Senat entschieden in einem Fall, in dem nur im Unterfrachtvertrag die Höchsthaftung nach dem US COGSA vereinbart war (TranspR 2008, 213, 216) sowie zu einer Binnenschiffskollision, in dem nur im Unterfrachtvertrag ein Haftungsausschluss wegen nautischen Verschuldens vereinbart war (TranspR 2014, 228, 233).
  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15

    Transportrecht: Haftung des Frachtführers für den teilweisen Verlust und die

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16
    Der Senat folgt jedenfalls der Ansicht, wonach die Zulassung eines nachträglichen Verlangens auf Ausstellung eines Konnossements i.S.v. § 513 Abs. 1 HGB nur zu dem Zweck, die Voraussetzungen der Containerklausel herzustellen, darauf hinausliefe, diese Voraussetzungen zu überspielen, weil die Containerklausel dann immer Anwendung fände (Bahnsen, TranspR 2016, 155, 156).
  • OLG Hamburg, 13.07.2017 - 6 U 149/16

    Seefrachtvertrag: Feststellungsantrag hinsichtlich der Haftung des

    An dieser Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 02.03.2017, Az. 6 U 86/16 ("MOL COMFORT") auch für die Containerklausel gem. § 504 Abs. 1 S. 2 HGB n.F. festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9276
OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 6 U 86/16 (https://dejure.org/2017,9276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • damm-legal.de

    Verwechslungsgefahr bei Marken im Bereich Gastronomie / Lebensmittel

  • Wolters Kluwer

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • kanzlei.biz

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen "Weinstein" und "WeinStein ums Eck"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Kennzeichen; Verwechslungsgefahr; Kennzeichenkraft; Zeichenähnlichkeit; Dienstleistungsähnlichkeit

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Marken im Bereich Gastronomie / Lebensmittel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Marken Weinstein und WeinStein ums Eck hinsichtlich Dienstleistung Verpflegung von Gästen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Weinstein" und "Weinstein ums Eck"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die Abmahnung war berechtigt, weil die Beklagte durch den Betrieb ihres Geschäfts unter "Weinstein ums Eck" und durch die Markenanmeldung mindestens die o. g. Wortmarke "Weinstein" des Klägers verletzt hat (vgl. dazu BGH GRUR 2016, 1301, Tz. 67 - Kinderstube).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    b) In zeitlicher Hinsicht ist der Auskunftsanspruch zwar nicht mit dem nachgewiesenen Beginn der ersten Verletzungshandlung begrenzt (BGH GRUR 2007, 877 [BGH 19.07.2007 - I ZR 93/04] - Windsor Estate).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Für eine markenmäßige Nutzung ist es ausreichend, wenn der angesprochene Verkehr zu der Annahme veranlasst wird, dass eine Verbindung zwischen dem angegriffenen Unternehmenskennzeichen und den Waren oder Dienstleistungen besteht, die der Dritte vertreibt (BGH GRUR 2009, 772 [BGH 18.12.2008 - I ZR 200/06] Tz. 48 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Für die Bejahung der Markenähnlichkeit reicht regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der Wahrnehmungsbereiche (klanglich, schriftbildlich oder begrifflich) aus (BGH GRUR 2011, 824 [BGH 20.01.2011 - I ZR 31/09] - Kappa).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die mit der Klagemarke geschützte Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" hat gewisse Überschneidungen mit dem Vertrieb von Weinen und ist daher im Ähnlichkeitsbereich mit der von der Beklagten ausgeübten "Einzelhandelsdienstleistung mit Weinen" angesiedelt (BGH GRUR 2000, 883, 884 [BGH 20.01.2000 - I ZB 32/97] - Papagallo).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Selbst wenn man einen Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns annehmen wollte, so könnte der Umfang des Anspruchs hier ohne weiteres geschätzt werden, womit eine Auskunftsverpflichtung über den erzielten Gewinn ausscheidet (BGH GRUR 2006, 419, [BGH 06.10.2005 - I ZR 322/02] Tz. 17 - Noblesse).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die nachträgliche Schwächung stellt einen Ausnahmetatbestand dar und kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn der Verkehr durch das Auftreten identischer oder ähnlicher Zeichen im Bereich der eigenen oder einer benachbarten Branche daran gewöhnt ist und sie deshalb nicht mehr einem bestimmten Unternehmen zuordnet (BGH GRUR 2001, 1161 [BGH 15.02.2001 - I ZR 232/98] - CompuNet/ComNet Tz. 34 bei juris; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., Rn 651 ff. zu § 14 MarkenG).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16
    Die Auskunftspflicht ist in diesem Fall auf die Bekanntgabe der Netto-Umsätze beschränkt (Ströbele/Hacker aaO., 580 zu § 14 MarkenG; BGH GRUR 2008, 524 Tz. 45 - The Home Store).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 249/16

    Verfügungsgrund für markenrechtliche Unterlassungsverfügung; Schutzumfang einer

    Eine nachträgliche Schwächung ist nur anzunehmen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch das Auftreten identischer oder ähnlicher Zeichen im Bereich der eigenen oder einer benachbarten Branche an solche Zeichen gewöhnt sind und diese deshalb nicht mehr einem bestimmten Unternehmen zuordnet (BGH (U.v. 15.02.2001 - I ZR 232/98) - CompuNet/ComNet, Rn. 34, OLG Frankfurt a.M. (U.v. 23.02.2017 - 6 U 86/16), Rn. 17, bei juris).
  • BPatG, 14.04.2020 - 26 W (pat) 13/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WEINSTEIN" - kein

    Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. April 2016 (3-06 O 94/15) hat die Antragstellerin allerdings vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 86/16) Berufung eingelegt.
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