Rechtsprechung
OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG §§ 4 Nr. 7; § 4 Nr. 8; 4 Nr. 11; BRAGO § 43 b
- JurPC
Zu Äußerungen eines Rechtsanwalts auf der Kanzleihomepage über "abmahnende Anwälte"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Abmahnpraxis anderer Rechtsanwälte auf seiner Kanzleihomepage mit Wettbewerbsrecht
- info-it-recht.de
Zulässige Äußerung eines Rechtsanwalts über "horrende Streitwerte" von "Abmahnanwälten"
- BRAK-Mitteilungen
Äußerung eines Rechtsanwalts über Kollegen, die wegen Urheberrechtsverletzungen tätig werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Abmahnpraxis anderer Rechtsanwälte auf seiner Kanzleihomepage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 43b BRAO; Art. 5 Abs. 1 GG
Zur Frage, was ein Rechtsanwalt auf seiner Website über Abmahn-Kanzleien behaupten darf - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Äußerung eines Anwalts über "abmahnende Anwälte" und "lohnendes Geschäft" zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internet-Aussage über "Abmahnanwälte" und "horrende Streitwert" kann zulässig sein
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.03.2010 - 31 O 688/09
- OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 88/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1062
- GRUR-RR 2011, 325
- MMR 2011, 622
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79
Großbanken-Restquoten
Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 88/10
Ist eine Äußerung über einen Mitbewerber ohne sachlichen Bezug und ermöglicht dem Leser ein sachbezogenes Urteil nicht, muss der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG daher hinter dem Schutz eines lauteren Wettbewerbs zurückstehen (vgl. BGH GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten). - BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02
Optimale Interessenvertretung
Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 88/10
Dieser ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass werbende Aussagen von Rechtsanwälten nur insoweit verboten sind, wie dies aus Gründen des Gemeinwohls unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
- OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess
Für die Kritik muss ein hinreichender Anlass, nämlich ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise, vorliegen und sie muss sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten (…BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Köln WRP 2011, 779 (780)). - OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18
Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber
Allerdings gelten für Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen (OLG Köln WRP 2011, 779, 780), zumal bei personenbezogenen Äußerungen eine erhöhte Gefahr unsachlicher Beeinflussung besteht (BGH GRUR 1966, 92, 94 [BGH 06.10.1965 - Ib ZR 4/64] - Bleistiftabsätze).Für die Kritik muss ein hinreichender Anlass, nämlich ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise, vorliegen und sie muss sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten (…BGH GRUR 2012, 74 [BGH 19.05.2011 - I ZR 147/09] Rnr. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Köln WRP 2011, 779 (780) [OLG Köln 08.10.2010 - 6 U 88/10] .
- OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22
So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der …
Für die Kritik muss also ein hinreichender Anlass, nämlich ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise, vorliegen und sie muss sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten (…vgl. BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Köln GRUR-RR 2011, 325 (326);… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 4 Rn. 1.21).
- OLG Köln, 29.07.2011 - 6 U 56/11
Zulässigkeit von Abmahnkritik
Für die im Lichte der Grundrechte (Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) vorzunehmende Abwägung, ob das Video einem sachlich berechtigten Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise und dem aus der Berufsausübungsfreiheit folgenden Recht der Antragsgegner zur unternehmerischen Selbstdarstellung (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste) dient und sich noch im Rahmen des Erforderlichen und Angemessenen hält oder die Grenze zur unlauteren Herabsetzung und Verunglimpfung gemäß § 4 Nr. 7 UWG bzw. (im Hinblick darauf, dass der Antragsteller und seine Tätigkeit in dem Video deutlich erkennbar gemacht wird) § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG überschreitet, kann allerdings - wie der Senat zwischen denselben Parteien bereits mit Urteil vom 08.10.2010 (WRP 2011, 779) ausgesprochen hat - nicht unberücksichtigt bleiben, dass vom Antragsteller typischerweise die durch G. geschädigten Rechteinhaber, von den Antragsgegnern dagegen die abgemahnten Internetnutzer vertreten werden.Ebenso wenig ist die als Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG einzuordnende, ebenfalls im Licht der Grundrechte auszulegende Vorschrift des § 43b BRAO verletzt, aus der sich im hier relevanten Bereich keine strengeren Maßstäbe als aus §§ 4 Nr. 7 und 8, 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ergeben (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2010, a.a.O.).
- LG Düsseldorf, 14.01.2020 - 4a O 71/19
Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch
Allerdings gelten für Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen (OLG Köln WRP 2011, 779).Für die Kritik muss ein hinreichender Anlass, nämlich ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise, vorliegen und sie muss sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten (BGH GRUR 2012, 74 - Coaching-Newsletter; OLG Köln WRP 2011, 779).
- LG Köln, 17.09.2019 - 31 O 19/19
Fitnessbranche, Rocka
Zu berücksichtigen ist aber, dass für Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan und bei denen die Meinungsfreiheit des Informationsinteresse der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen gelten (OLG Köln WRP 2011, 779).
Rechtsprechung
OLG Celle, 02.12.2010 - 6 U 88/10 |
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 14.05.2010 - 5 O 154/09
- OLG Celle, 02.12.2010 - 6 U 88/10
- BGH, 01.06.2011 - IV ZR 284/10