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   OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 6 U 88/12   

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https://dejure.org/2013,31407
OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 6 U 88/12 (https://dejure.org/2013,31407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2013 - 6 U 88/12 (https://dejure.org/2013,31407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 6 U 88/12 (https://dejure.org/2013,31407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 UWG
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bei mehrmonatigem Zuwarten des Unterlassungsgläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bei mehrmonatigem Zuwarten des Unterlassungsgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im wettbewerbsrechtlichen Eilrechtsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 6 U 88/12
    Denn wer keinen Anlass sieht, eine real drohende (konkrete) Gefahr vorbeugend abzuwehren, kann nicht längere Zeit später glaubhaft geltend machen, sein nunmehriges Vorgehen gegen die Realisierung eben dieser Gefahr sei dringlich (Teplitzky, Kapitel 54 Rdn. 37; Köhler/Bornkamm, UWG 31. Auflage, § 12 Rdz. 3.19; OLG Köln, WRP 97, 852; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 447; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 100).
  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 6 U 88/12
    Denn wer keinen Anlass sieht, eine real drohende (konkrete) Gefahr vorbeugend abzuwehren, kann nicht längere Zeit später glaubhaft geltend machen, sein nunmehriges Vorgehen gegen die Realisierung eben dieser Gefahr sei dringlich (Teplitzky, Kapitel 54 Rdn. 37; Köhler/Bornkamm, UWG 31. Auflage, § 12 Rdz. 3.19; OLG Köln, WRP 97, 852; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 447; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 100).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Die Dringlichkeit kann allerdings neu entstehen, wenn die Umstände, wie etwa der Umfang und/oder die Intensität der Verletzungshandlungen, später eine derartige Veränderung erfahren, dass in Bezug auf die Veranlassung zum Einschreiten ein qualitativ anderer Sachverhalt anzunehmen ist (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 82 - Qualitätssprung).

    Eine wesentliche Änderung der Umstände ist nach zutreffender Ansicht, der sich der Senat anschließt, demgegenüber nicht gegeben, wenn das beanstandete Verhalten ernsthaft angedroht war, der Antragsteller den sich aus der Berühmung ergebenden Unterlassungsanspruch wegen Erstbegehungsgefahr längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Antragsgegner sich später tatsächlich in der angedrohten Weise verhält (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 82 - Qualitätssprung; Kühnen, aaO, Kap. G Rn. 115; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 35. Aufl., § 12 UWG Rn. 3.19 m. w. N.; a. A. OLG München, Mitt. 1999, 223; Berneke/Schüttpelz, 3. Aufl., Rn. 183 m. w. N.).

    Denn wer keinen Anlass sieht, eine unmittelbar drohende konkrete Gefahr abzuwehren, kann nicht längere Zeit später glaubhaft machen, die Realisierung eben dieser Gefahr sei dringlich (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 82 - Qualitätssprung m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 151/19

    Eilverfahren: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Untätigkeit bei

    Denn wer keinen Anlass sieht, eine real drohende (konkrete) Gefahr vorbeugend abzuwehren, kann nicht längere Zeit später glaubhaft geltend machen, sein nunmehriges Vorgehen gegen die Realisierung eben dieser Gefahr sei dringlich (Senat, GRUR-RR 2014, 82 Rn. 22 m.w.N.).
  • LG München I, 16.04.2019 - 33 O 2323/19

    Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit

    Deshalb liegt in der Übertragung der Arzneimittelzulassungen für das Produkt "Salmex" auf die Antragsgegnerin jedenfalls ein Qualitätssprung, der ein neues dringlichkeitsauslösendes Moment darstellt (vgl. insoweit zur Parallelfrage bei lauterkeitsrechtlichen Verstößen OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 82 - Qualitätssprung).
  • KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14

    Mobilfunkgerät - Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren:

    Der Umstand, dass im Hinblick auf das In-Verkehr-Bringen einer Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt, lässt eine Dringlichkeit nicht wieder aufleben (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 100, 101; Hess in: Ullmann, a.a.O. Rn. 125; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 82, sowie Hess, WRP 2015, 317, 321 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.06.2019 - 6 O 164/19
    Denn wer keinen Anlass sieht, eine real drohende (konkrete) Gefahr vorbeugend abzuwehren, kann nicht längere Zeit später glaubhaft geltend machen, sein nunmehriges Vorgehen gegen die Realisierung eben dieser Gefahr sei dringlich (Teplitzky, Kapitel 54 Rdn. 37; Köhler/Bornkamm, UWG 31. Auflage, § 12 Rdz. 3.19; OLG Köln, WRP 97, 852; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 447; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 100; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2013 - 6 U 88/12 -, Rn. 22 , juris).
  • OLG Hamm, 07.02.2019 - 4 W 12/19
    Das Gleiche gilt, wenn der Verletzte nicht schon gegen den ihm bekannten, erst drohenden Verstoß vorgegangen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2013 - 6 U 88/12 -, Rn. 22, juris; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 447; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.19 mwN).
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