Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - I-6 U 88/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17099
OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - I-6 U 88/16 (https://dejure.org/2017,17099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2017 - I-6 U 88/16 (https://dejure.org/2017,17099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - I-6 U 88/16 (https://dejure.org/2017,17099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung entspricht nicht der Musterbelehrung, da sie diese nicht i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Textform verwandt und die Grenze der für den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion nach § 14 Abs. 3 BGB-Info-V unschädlichen Abweichungen überschritten hat (allgemein hierzu BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 22 - 25).

    Aufgrund des über Jahre vertragstreuen Verhaltens konnte sich die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen jedenfalls nicht bilden (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 39).

    Die Klägerin als Darlehensnehmerin schuldet der Beklagten grundsätzlich neben der Herausgabe der Darlehensvaluta Wertersatz für die aus deren Überlassung während der Vertragslaufzeit gezogenen Gebrauchsvorteile, bei deren Bemessung, wenn nicht der Darlehensnehmer nachweist, dass der Gebrauchsvorteil niedriger war, die bei Ausreichung der Darlehen im Dezember 2007 marktübliche Verzinsung zugrunde zu legen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 53).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Die Klägerin, die, da sie sich auf Verbraucherschutzvorschriften beruft, darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, dass sie bei Abschluss der Verträge als Verbraucherin gehandelt hat, diese also nicht zu einem Zweck abgeschlossen wurden, der ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 ff. Tz. 11; Urt. v. 11.07.2007 - VIII ZR 110/06, NJW 2007, 2619 ff. Tz.13; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Auflage, § 13 Rn. 4; I. Saenger in Ermann, BGB, 14. Auflage, § 13 Rn. 17 aE und 20), hat dargetan, dass sie die Darlehensverträge als Verbraucherin abgeschlossen und mit diesen Rechtsgeschäften objektiv private Zwecke verfolgt hat [dazu unter aa) ].

    Dabei ist rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen und sind etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 ff. Tz. 8-10).

    Für den vorliegenden Fall ist demgegenüber entscheidend, dass Unsicherheiten und Zweifel aufgrund der äußeren, für den Vertragspartner erkennbaren Umstände des Geschäfts, zu denen die Beklagte indes nicht einmal Konkretes ausgeführt hat, jedenfalls nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 ff. Tz. 11).

  • LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 114/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.03.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 114/15) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt (sinngemäß), die Beklagte unter Abänderung des am 15.03.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Kleve (4 O 114/15) zu verurteilen, an sie.

  • BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06

    Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Die Verbraucherschutzvorschriften finden daher selbst auf den geschäftsführenden Alleingesellschafter Anwendung, wenn dieser im eigenen Namen ein Geschäft im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer abschließt, beispielsweise einer Schuld der Gesellschaft beitritt (BGH, Urt. v. 24.07.2007 - XI ZR 208/06, NJW-RR 2007, 1673 ff. Tz. 16 ff.; Urt. v. 08.11.2005 - XI ZR 34/05, NJW 2006, 431 ff. Tz. 14 ff.).

    So oder so handelte es sich um eine Haftung, die auf einem eigenständigen Willensentschluss der Klägerin als Privatperson beruht und die wertungsmäßig mit der zwingenden Haftung des Unternehmers für die in seinem Betrieb begründeten Schulden nicht vergleichbar ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.07.2007 - XI ZR 208/06, NJW-RR 2007, 1673 ff. Tz. 17 aE).

  • OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Soweit das Landgericht sich auf das Urteil des Senats vom 21.01.2016 (I-6 U 296/14) bezogen hat, ist anzumerken, dass der Senat seine in diesem Urteil vertretene Auffassung, dass der Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen, zu deren Vorliegen das Landgericht in dem angefochtenen Urteil allerdings keine Feststellungen getroffen hat, gemäß § 242 BGB wegen fehlenden schutzwürdigen Eigeninteresses rechtsmissbräuchlich ist, mit Blick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2016 und die darin enthaltenen Ausführungen zur Verwirkung und zur Rechtsmissbräuchlichkeit nicht aufrechterhält (ausführlich hierzu Senat, Urt. v. 03.11.2016 - I-6 U 73/16).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Die von der Beklagten in dem Schriftsatz vom 06.12.2016 zitierte Entscheidung (BGH, Urt. v. 26.02.2016 - V ZR 208/14, WM 2016, 1758 f.) gibt für ihren Rechtsstandpunkt nichts her, weil es dort so war, dass schon in dem Kaufvertragsangebot nach § 9 UStG optiert worden war.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen der illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten mit Blick auf die Möglichkeit der Nachbelehrung wohl ohnehin nur bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen in Betracht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Tz. 39 - 41).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Soweit das Landgericht hinsichtlich der Zuordnung des Darlehensvertrages -222 dem Umstand der Umsatzsteueroption nach § 9 Abs. 1 UStG Bedeutung beigemessen hat, ist - unabhängig davon, ob man dem überhaupt im hier zu klärenden Zusammenhang Bedeutung beimessen kann (dagegen OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2010 - 3 U 160/09, ZGS 2010, 380 ff. Tz. 28) - übersehen worden, dass der für die Zweckbindung des Rechtsgeschäfts maßgebliche Zeitpunkt der des Vertragsabschlusses (07.12.2007) ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Soweit das Landgericht sich auf das Urteil des Senats vom 21.01.2016 (I-6 U 296/14) bezogen hat, ist anzumerken, dass der Senat seine in diesem Urteil vertretene Auffassung, dass der Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen, zu deren Vorliegen das Landgericht in dem angefochtenen Urteil allerdings keine Feststellungen getroffen hat, gemäß § 242 BGB wegen fehlenden schutzwürdigen Eigeninteresses rechtsmissbräuchlich ist, mit Blick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2016 und die darin enthaltenen Ausführungen zur Verwirkung und zur Rechtsmissbräuchlichkeit nicht aufrechterhält (ausführlich hierzu Senat, Urt. v. 03.11.2016 - I-6 U 73/16).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
    Dies wird in der Widerrufsbelehrung nicht mit der zu fordernden Deutlichkeit vermittelt (BGH, Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 16).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    2018, § 13 Rn. 51; Otte-Gräbener, BB 2017, 2390; Siemienowski, NZG 2018, 168, 170 f.; offen OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2017 - 6 U 88/16, juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 13.06.2018 - 31 U 64/17
    Es obliegt dabei dem Darlehensnehmer, der sich auf ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB) berufen will, darzulegen und zu beweisen, dass das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wurde, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 38/16, Rn. 31; Urteil vom 09.02.2017 - IX ZR 67/16, Rn. 13; Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 110/06, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2017 - 6 U 88/16 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 160/09, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 26.02.2018 - 31 U 156/17 m.w.N.; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 13 Rn. 4; BeckOK-Bamberger, BGB, § 13 Rn. 41).
  • LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16

    Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht;

    Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht