Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13   

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https://dejure.org/2014,2791
OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 MarkenG
    Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anmeldung einer "Spekulationsmarke" zur Behinderung Dritter ist rechtsmissbräuchlich

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anmeldung einer Marke zum Zwecke der Wettbewerbsbehinderung ist rechtsmissbräuchlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann eine rechtswidrige Spekulationsmarke vorliegt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Das gibt es nicht nur bei Domains: Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke”

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Abmahnung aus Spekulationsmarken rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anmeldung einer Marke zum Zwecke der Wettbewerbsbehinderung ist rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Ergänzend werden die Erwägungen wiederholt, die der Senat in einer zum Nachteil der Klägerin ergangenen Eilentscheidung vom 7.2.2013 mit parallel gelagertem Sachverhalt angestellt hat (Az: 6 U 126/12):.

    Wenn der Geschäftsführer der Antragstellerin dort als Inhaber einer " ...well recognized European Trademark Agency..." bezeichnet wird, so lassen sich daraus keine Schlussfolgerungen ableiten, weil nicht ersichtlich ist, auf welcher Tatsachengrundlage diese Aussage in den Vertrag aufgenommen worden ist...." (OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Ergänzend wird auf die obigen Ausführungen des Senats aus der Parallelentscheidung vom 7.2.2013 verwiesen (6 U 126/12).

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die Klägerin bereits in einem vorangegangenen Eilverfahren erfolglos versucht hatte, der Beklagten den Gebrauch des o. g. Zeichens zu untersagen (Az. 6 U 86/12 - OLG Frankfurt).

    Insoweit muss sich die Antragstellerin entgegenhalten lassen, dass sie vor dem hiesigen Eilverfahren beim Senat bereits ein Verfahren gegen die Fa. J GmbH wegen vermeintlich markenverletzender Nutzung der Marke "Z" der Antragstellerin anhängig gemacht hatte (6 U 86/12) und dass die Antragstellerin die Antragsgegnerin wegen Nutzung der Marke "K" abgemahnt hat, was als Indiz für eine Bevorratung zur Behinderung und Erzielung von Schadensersatzansprüchen gewertet werden kann.

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Die Behinderungsabsicht muss sich nicht gegen bestimmte Mitbewerber richten, sondern kann auch verschiedene, im Einzelnen noch nicht bekannte Dritte betreffen, sofern sich feststellen lässt, dass der Anmelder keinen ernsthaften Willen hat, die Marke im eigenen Geschäftsbetrieb oder für Dritte aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzepts zu nutzen, und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Der Begriff der Bösgläubigkeit ist in der Gemeinschaftsmarkenverordnung wie im Markengesetz übereinstimmend auszulegen (BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders ist auszugehen, wenn er das angemeldete Zeichen nicht als Marke - d.h. als Herkunftshinweis - benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Monopolrechts lediglich zum Zweck einer markenrechtlich nicht gerechtfertigten Behinderung Dritter einsetzen will (BGH GRUR 2006, 850 Tz. 41 - Fußball-WM 2006).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23592
OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23592)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2013 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23592)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2013 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    In erster Linie ist der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (BGHZ 150, 32 [37] = GRUR 2002, 532 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2011, 946 = WRP 2011, 1302 [Rn. 18] - KD).

    Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des von den Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, GRUR 2002, 280 [281] = WRP 2002, 221 - Rücktrittsfrist; GRUR 2003, 173 [175] - Filmauswertungspflicht; GRUR 2011, 946 = WRP 2011, 1302 [Rn. 18] - KD).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Der dem Urheberrecht zu Grunde liegende und in § 31 Abs. 5 S. 1 UrhG normierte Übertragungszweckgedanke, wonach in Verträgen des Urhebers über sein Urheberrecht - hier analog des Herstellers einer Trickfilmserie über sein Leistungsschutzrecht - im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dies der Zweck des Nutzungsvertrags erfordert (vgl. BGHZ 131, 8 [12 f.] = GRUR 1996, 121 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 [392] = GRUR 1998, 680 - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2011, 714 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske; GRUR 2012, 1031 [Rn. 15] - Honorarbedingungen Freie Journalisten) spricht sogar zusätzlich gegen eine weitgehende Übertragung, die im Vertrag nicht unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Der dem Urheberrecht zu Grunde liegende und in § 31 Abs. 5 S. 1 UrhG normierte Übertragungszweckgedanke, wonach in Verträgen des Urhebers über sein Urheberrecht - hier analog des Herstellers einer Trickfilmserie über sein Leistungsschutzrecht - im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dies der Zweck des Nutzungsvertrags erfordert (vgl. BGHZ 131, 8 [12 f.] = GRUR 1996, 121 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 [392] = GRUR 1998, 680 - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2011, 714 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske; GRUR 2012, 1031 [Rn. 15] - Honorarbedingungen Freie Journalisten) spricht sogar zusätzlich gegen eine weitgehende Übertragung, die im Vertrag nicht unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des von den Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, GRUR 2002, 280 [281] = WRP 2002, 221 - Rücktrittsfrist; GRUR 2003, 173 [175] - Filmauswertungspflicht; GRUR 2011, 946 = WRP 2011, 1302 [Rn. 18] - KD).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    In erster Linie ist der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (BGHZ 150, 32 [37] = GRUR 2002, 532 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2011, 946 = WRP 2011, 1302 [Rn. 18] - KD).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 193/00

    "Filmauswertungspflicht"; Pflichten des Filmverleihers

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des von den Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, GRUR 2002, 280 [281] = WRP 2002, 221 - Rücktrittsfrist; GRUR 2003, 173 [175] - Filmauswertungspflicht; GRUR 2011, 946 = WRP 2011, 1302 [Rn. 18] - KD).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Daneben sind die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens des Vertrages und die Beziehung zwischen den Vertragsparteien heranzuziehen (vgl. nur BGH, GRUR 2010, 167 = WRP 2010, 100 [Rn. 19] - Unrichtige Aufsichtsbehörde).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Der dem Urheberrecht zu Grunde liegende und in § 31 Abs. 5 S. 1 UrhG normierte Übertragungszweckgedanke, wonach in Verträgen des Urhebers über sein Urheberrecht - hier analog des Herstellers einer Trickfilmserie über sein Leistungsschutzrecht - im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dies der Zweck des Nutzungsvertrags erfordert (vgl. BGHZ 131, 8 [12 f.] = GRUR 1996, 121 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 [392] = GRUR 1998, 680 - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2011, 714 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske; GRUR 2012, 1031 [Rn. 15] - Honorarbedingungen Freie Journalisten) spricht sogar zusätzlich gegen eine weitgehende Übertragung, die im Vertrag nicht unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Der dem Urheberrecht zu Grunde liegende und in § 31 Abs. 5 S. 1 UrhG normierte Übertragungszweckgedanke, wonach in Verträgen des Urhebers über sein Urheberrecht - hier analog des Herstellers einer Trickfilmserie über sein Leistungsschutzrecht - im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dies der Zweck des Nutzungsvertrags erfordert (vgl. BGHZ 131, 8 [12 f.] = GRUR 1996, 121 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 [392] = GRUR 1998, 680 - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2011, 714 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske; GRUR 2012, 1031 [Rn. 15] - Honorarbedingungen Freie Journalisten) spricht sogar zusätzlich gegen eine weitgehende Übertragung, die im Vertrag nicht unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist.
  • LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11

    Zur Feststellung eines in der Vergangenheit bestehenden Rechtsverhältnisses im

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.12.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 1077/11 - wird zurückgewiesen.
  • RG, 08.06.1920 - II 549/19

    Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis

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