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   OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23494
OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03 (https://dejure.org/2003,23494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2003 - 6 U 90/03 (https://dejure.org/2003,23494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2003 - 6 U 90/03 (https://dejure.org/2003,23494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unfachmännischer Abdichtung eines Kellers; Pflicht eines Unternehmers zur angemessenen Überwachung und Prüfung der Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden des Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Kellerabdichtung im Hochwassergebiet: Organisationsverschulden des GÜ mit langer Verjährung! (IBR 2004, 563)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00

    Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03
    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486; OLG Düsseldorf, Urt. V. 30.11.01 - 5 U 229/00, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92

    Mangelhafte Bauleitung: 30 Jahre Verjährungsfrist!

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03
    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486; OLG Düsseldorf, Urt. V. 30.11.01 - 5 U 229/00, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 31/08

    Grundwassererhebung zentrale Planungsaufgabe!

    So kann bereits ein gravierender Mangel an einem besonders wichtigen Gewerk den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen (vgl. Senat, Urt. v. 12.11.2003, 6 U 90/03, S. 3 f m.w.N., vom BGH mit Beschl. v. 17.06.2004, VII ZR 345/03 bestätigt).

    Darüber hinaus hätte sie die Beklagte sich die Planung des Streithelfers zur Sicherheit noch einmal vorlegen lassen müssen, wodurch im Hinblick auf ihre unbestreitbare Kompetenz und Erfahrung als Fertighaushersteller der Schaden bereits in der Entstehung verhindert worden wäre (vgl. Senat, Urt. v. 12.11.2003, 6 U 90/03, S. 3 f m.w.N., vom BGH mit Beschl. v. 17.06.2004, VII ZR 345/03 bestätigt).

    Da der zwischen der Beklagten und dem Zeugen G. geschlossene Werkvertrag noch auf altem Recht fußt, greift hier im Hinblick auf das vorliegende Organisationsverschulden der Beklagten gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB die 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. ein (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 12.11.2003, 6 U 90/03).

  • OLG Naumburg, 14.11.2006 - 9 U 112/05

    Bauleiter kaum vor Ort: Organisationsverschulden?

    Zwar ist anzunehmen, dass die Einholung eines Bodengutachtens dann erforderlich ist, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben (OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2003 - 6 U 90/03 - [teilweise abgedruckt in IBR 2004, 563]).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 52/06

    Verjährungsdurchbrechung für Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln:

    Andererseits hat das OLG Sachsen-Anhalt (AktZ 6 U 90/03 vom 12.11.03, zit. nach Juris) entschieden, dass die unfachmännische Abdichtung eines Kellers im Hochwassergebiet der Elbe, in dem u.a. die Entwässerungsanlage nicht wirksam war, den Schluss auf eine mangelhafte Organisation der Überwachung und Prüfung zulasse, weil es sich aufgrund der Lage schon um ein besonders gewichtiges Gewerk handele und hier neben einem Planungsfehler eine Vielzahl von Ausführungsfehlern vorlagen.
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