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   OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14   

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https://dejure.org/2015,30770
OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14 (https://dejure.org/2015,30770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.2015 - 6 U 923/14 (https://dejure.org/2015,30770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 6 U 923/14 (https://dejure.org/2015,30770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier für Schäden durch sog. Himmelslaternen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830
    Haftung der Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier für Schäden durch sog. Himmelslaternen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Haftung des Veranstalters einer Feier für Brandschäden durch Himmelslaternen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Himmelslaternen - Die fliegenden Brandstifter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brandschäden durch Himmelslaternen - Haftung für "fliegende Brandstifter" auch ohne Kausalität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Veranstalters einer Feier für Brandschäden durch Himmelslaternen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brandschäden durch Himmelslaternen

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Koblenz urteilt zu Brandschäden durch Himmelslaternen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Die Rechte des Käufers beim Kauf mangelhafter Ware

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Haftungsrisiko Himmelslaternen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brandschäden durch Himmelslaternen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wenn die Hochzeit zum Albtraum wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brandschäden durch Himmelslaternen - Himmelslaternen aufgrund von Konstruktion und Funktionsweise als "fliegende Brandstifter" einzustufen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brandschaden durch Himmelslaternen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 24.07.2015 - 24 U 108/14

    Veranstalter einer Hochzeitsfeier zum Schadenersatz wegen des Brandes zweier

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14
    Sie ist genauso für die von ihr geschaffene Gefahrenquelle verantwortlich wie die Personen, die mit ihrem Einverständnis die Laternen starteten (vgl. OLG Frankfurt/M. BeckRS 2015, 12940 Rz. 28 ff.).

    Dass die Verwendung der Laternen zum Zeitpunkt des Brandes noch nicht verboten war (s. dann aber Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen Rheinland-Pfalz v. 31.8.2009), steht der Annahme einer Pflichtwidrigkeit nicht entgegen, denn Verkehrssicherungspflichten bestehen gerade auch bei erlaubtem Handeln (OLG Frankfurt/M. BeckRS 2015, 12940 Rz. 42).

    Für den örtlichen Zusammenhang ist es nach Ansicht des Senats nicht erforderlich, dass die Laternen von einem Standort aus gestartet wurden (so im Fall des OLG Frankfurt/M. BeckRS 2015, 12940 Rz. 62 f.).

  • OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes trotz Krankenhauseinweisung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14
    Ob die potentiellen Schädiger voneinander wussten oder einen gemeinsamen Zweck verfolgt haben, ist demgegenüber nicht entscheidend (s. BGHZ 33, 286, 292 = NJW 1961, 263; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1111, 1112).
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14
    Ob die potentiellen Schädiger voneinander wussten oder einen gemeinsamen Zweck verfolgt haben, ist demgegenüber nicht entscheidend (s. BGHZ 33, 286, 292 = NJW 1961, 263; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1111, 1112).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14
    In diesem Sinne legt der Senat - im Einverständnis mit der Klägerseite und ohne Widerspruch der Beklagtenseite - das klägerische Begehren aus (vgl. dazu auch BGH NJW 2003, 1043).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14
    Ob die Gefährdungshandlungen mehrerer Täter als Teil eines in diesem Sinne einheitlichen Vorgangs erscheinen, bestimmt sich nach der praktischen Anschauung des täglichen Lebens; dabei ist die Gleichartigkeit der Gefährdung von besonderer Bedeutung (BGHZ 55, 86, 95 = NJW 1971, 506).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20

    Anscheinsbeweis bei Brandschaden

    Diese Vorschrift setzt voraus, dass mehrere Personen unabhängig voneinander unerlaubte gefährliche Handlungen begangen haben und mindestens eine davon den Schaden verursacht hat, sich aber nicht feststellen lässt, welche (alternative Kausalität, vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2015, 6 U 923/14, BeckRS 2015, 18391 Rn. 20; Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. Juli 2015, 24 U 108/14 , BeckRS 2015, 12940 Rn. 26 ff., jeweils zum Entzünden sogenannter Himmelslaternen).
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