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   OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17   

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https://dejure.org/2018,22487
OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17 (https://dejure.org/2018,22487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2018 - 6 U 93/17 (https://dejure.org/2018,22487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 6 U 93/17 (https://dejure.org/2018,22487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a II UWG, § 2 I PAngV
    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Verpflichtung zur Grundpreisangabe; Wettbewerbsverhältnis

  • damm-legal.de

    Eine fehlende Grundpreisangabe ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Verpflichtung zur Grundpreisangabe; Wettbewerbsverhältnis

  • online-und-recht.de

    Fehlende Grundpreisangabe ist Wettbewerbsverletzung

  • kanzlei.biz

    Pflicht zur Grundpreisangabe gilt unter Umständen auch bei eBay-Angeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a II; PAngV § 2 I
    Wettbewerb; Grundpreisangabe; Informationspflicht; Wettbewerbsverhältnis; Aluminiumfolie

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a II; PAngV § 2 I
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Aluminiumfolie ohne Grundpreisangabe

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Informationspflichtverletzung durch fehlende Grundpreisangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine fehlende Grundpreisangabe ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Grundpreisangabe bei eBay-Sofortkaufangebot ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angebot muss vorgeschriebene Grundpreisangabe enthalten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß wegen fehlender Grundpreisangabe

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 8 O 100/16
  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17
    Das Vorenthalten dieser Information erfüllt auch die weiteren Voraussetzungen des § 5a II UWG; dass im vorliegenden Fall ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, hat der Beklagte nicht dargelegt (vgl. hierzu BGH GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] - Komplettküchen, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 403 [BGH 12.09.2013 - I ZR 123/12] Rnr. 8 - "DER NEUE"; BGH GRUR 2014, 580 [BGH 09.10.2013 - I ZR 24/12] Rnr. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das der Fall, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, GRUR 2011, 930 [EuGH 12.05.2011 - Rs. C-122/10] Rnr. 33 - Ving Sverige).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 403 [BGH 12.09.2013 - I ZR 123/12] Rnr. 8 - "DER NEUE"; BGH GRUR 2014, 580 [BGH 09.10.2013 - I ZR 24/12] Rnr. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 18.6.2018 (6 U 93/17, BeckRS 2018) den Streitwert für zwei Verstöße gegen die PAngV auf 15.000 ? festgesetzt.
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2023 - 6 W 26/23

    Beginn der Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG für die Änderung der Wertfestsetzung

    Diese Beurteilung entspricht im Übrigen systematisch der unbestrittenen Auslegung von § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wonach das Rechtsmittelgericht erst mit der Mitteilung des Beschlusses nach § 516 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Befugnis verliert, den Streitwertbeschluss der Vorinstanz zu ändern (OLG Stuttgart, NJW 2015, 421, 422 mwN; implizit ebenso BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - EnVR 21/10, juris Rn. 2; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 6 U 93/17, unveröffentlicht; offengelassen BGH, Beschluss vorm 17. März 2015 - II ZR 391/13, juris Rn. 3 ["spätestens"]).
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