Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 28.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06   

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https://dejure.org/2006,24916
OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,24916)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,24916)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,24916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhaftigkeit eines Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird eine Vertragsstrafenzusage hinfällig? (IBR 2009, 574)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stillschweigende Abnahme trotz wegen Mängeln verweigerter förmlicher Abnahme? (IBR 2009, 701)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhaftigkeit eines privaten Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung? (IBR 2009, 705)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Unerheblich ist dabei, ob die Parteien sich der Tatsache bewusst waren, dass eine förmliche Abnahme vorgesehen war oder ob sie das nur vergessen haben (BGH, ständige Rechtsprechung seit BauR 1977, 344).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 23 U 189/99
    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Denn der Aufwand für die Mangelbeseitigung (Rückbau und komplette Neuerrichtung des Beckens - Aufwand rd. 82.000 DM) stünde - nach Abwägung aller Einzelfallumstände -in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dem mit der Beseitigung des Mangels erzielbaren Erfolgs, so dass es Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen würde, wenn die Beklagte der Klägerin diesen Aufwand anlasten könnte (zu diesem Maßstab: BGH in st. Rspr. seit BGHZ 59, 365; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1922).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohns und das Interesse des Auftraggebers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH BauR 1981, 284, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178, OLG Dresden, BauR 2001, 949).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96

    Bauvertrag: Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung; wesentlicher Mangel

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohns und das Interesse des Auftraggebers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH BauR 1981, 284, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178, OLG Dresden, BauR 2001, 949).
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Denn der Aufwand für die Mangelbeseitigung (Rückbau und komplette Neuerrichtung des Beckens - Aufwand rd. 82.000 DM) stünde - nach Abwägung aller Einzelfallumstände -in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dem mit der Beseitigung des Mangels erzielbaren Erfolgs, so dass es Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen würde, wenn die Beklagte der Klägerin diesen Aufwand anlasten könnte (zu diesem Maßstab: BGH in st. Rspr. seit BGHZ 59, 365; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1922).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohns und das Interesse des Auftraggebers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH BauR 1981, 284, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178, OLG Dresden, BauR 2001, 949).
  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06
    Bereits durch die auftraggeberseits bedingte Verzögerung des Zeitplans ist die Vertragsstrafenregelung in Ziff. 4.2 der Zusatzvereinbarung (mit der bewährten Frist bis 28.06.2001) hinfällig geworden (BGH, BauR 1993, 600; Kniffka/Köble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 7. Teil, Rn. 87).
  • OLG Hamm, 12.07.2017 - 12 U 156/16

    Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe wegen

    Auf einen einvernehmlich verschobenen neuen Fertigstellungstermin bezieht sich eine Vertragsstrafe jedoch nur dann, wenn sie ausdrücklich auch für diesen verschobenen Termin - gesondert oder durch Bezugnahme auf den Ursprungsvertrag - vereinbart worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, S. 1421, Tz 12; OLG Celle, IBR 2006, 245; OLG Dresden, IBR 2009, 574; OLG Zweibrücken, BauR 2008, 996) oder zumindest bei der Veränderung der Ausführungsfrist festgelegt worden ist, dass im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere zur Vertragsstrafe) gleichwohl fortgelten sollen (BGH, BauR 2006, 1128; OLG Düsseldorf, BauR 2012, S. 1421, Tz 12).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Selbst wenn eine Vertragsstrafe vereinbart worden sein sollte, hat die Klägerin eine solche Vertragsstrafe - entsprechend der zutreffenden Feststellungen des angefochtenen Urteils - nicht verwirkt, da sich auf einen einvernehmlich verschobenen Fertigstellungstermin eine Vertragsstrafe nur bezieht, wenn sie ausdrücklich auch für diesen verschobenen Termin - gesondert oder durch Bezugnahme auf den Ursprungsvertrag - vereinbart worden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004, 16 U 111/04, IBR 2006, 245; OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2006, 6 U 946/06, IBR 2009, 574; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.07.2007,1 U 50/07, BauR 2008, 996) oder zumindest bei der Veränderung der Ausführungsfrist festgelegt worden ist, dass im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere zur Vertragsstrafe) gleichwohl fortgelten sollen (BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128).
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   LG Dresden, 28.04.2006 - 6 U 946/06   

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https://dejure.org/2006,49002
LG Dresden, 28.04.2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,49002)
LG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,49002)
LG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 946/06 (https://dejure.org/2006,49002)
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