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   OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10   

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https://dejure.org/2012,1195
OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10 (https://dejure.org/2012,1195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2012 - 6 U 96/10 (https://dejure.org/2012,1195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 6 U 96/10 (https://dejure.org/2012,1195)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82

    Anspruch auf Schadensersatz bei einem Reitunfall; Vorliegen der zur Erkenntnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass derjenige, der sich bewusst einer Gefährdung aussetzt, in der Regel nicht in den Verletzungserfolg einwilligt (BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

    Der bloße Umstand, dass die Klägerin an dem Workshop überhaupt teilgenommen hat, kann den Vorwurf des Mitverschuldens nicht begründen, genauso wenig wie der Umstand, dass jemand sich entschließt, eine gefährliche Sportart auszuüben (zum Reitsport vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

    Hier sind keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, die den Vorwurf rechtfertigen würden, die Klägerin habe Grund zur Annahme gehabt, sie werde die Übung nicht gefahrfrei ausführen können, so dass dies den Vorwurf des Mitverschuldens würde begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

  • OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 8 U 1072/00

    Schmerzensgeld wegen Verlusts des Geruchssinns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Soweit das OLG Nürnberg (Urteil vom 14.12.2000, 8 U 1072/00, zitiert nach http://www.ra-kotz.de/bus.htm) einer 18jährigen Auszubildenden ein Schmerzensgeld in der Klageforderung vergleichbarer Höhe zugesprochen hat, war für die Entscheidung ausschlaggebend, dass die dortig Klägerin bereits in jungen Jahren vergleichbare Verletzungsfolgen wie die Klägerin erlitten hatte, daneben aber auch unter verstärkter Tagesmüdigkeit, vermehrtem Angstempfinden in Stresssituationen und vermehrter Aggressivität litt.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung steht im Verhältnis zu den anderen zu berücksichtigenden Umständen an der Spitze (BGH, NJW 2004, 1243).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.1990 - 1 U 212/89

    Schmerzensgeld; Rippenprellung; Platzwunde; Geruchssinn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine Entscheidungen des OLG Köln (Urteil vom 17.2.1993, 27 U 42/92, NJW-RR 1993, 226, zitiert nach Juris) und des OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.1.1990, 1 U 212/89, nicht veröffentlicht) beruft, die Schmerzensgelder für angemessen gehalten haben, die auch nach Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungsindexes heute unter 10.000 EUR liegen, kann der Senat dem nicht folgen.
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 27 U 42/92

    Arzthaftung Behandlungsfehler Kausalität Anscheinsbeweis Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine Entscheidungen des OLG Köln (Urteil vom 17.2.1993, 27 U 42/92, NJW-RR 1993, 226, zitiert nach Juris) und des OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.1.1990, 1 U 212/89, nicht veröffentlicht) beruft, die Schmerzensgelder für angemessen gehalten haben, die auch nach Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungsindexes heute unter 10.000 EUR liegen, kann der Senat dem nicht folgen.
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Jedenfalls sind unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens Rechtsverfolgungskosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 9.3.2011, NJW 2011, 1222, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 22 U 98/99

    DM 30.000 Schmerzensgeld für Schädelbruch aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Der Senat vermag auch dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 10.12.1999, 22 U 98/99, VersR 2001, 251, zitiert nach Juris) nicht in Gänze zu folgen, das dem dortigen Kläger bei ähnlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen, wie die Klägerin sie hier erlitten hat, ein Schmerzensgeld 30.000 DM zugesprochen hat.
  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 284/90

    Teilzahlungspreis II - Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine Entscheidungen des OLG Köln (Urteil vom 17.2.1993, 27 U 42/92, NJW-RR 1993, 226, zitiert nach Juris) und des OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.1.1990, 1 U 212/89, nicht veröffentlicht) beruft, die Schmerzensgelder für angemessen gehalten haben, die auch nach Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungsindexes heute unter 10.000 EUR liegen, kann der Senat dem nicht folgen.
  • OLG Oldenburg, 21.01.1991 - 13 U 164/90

    Schmerzensgeld; Schädelhirntrauma ; Pfeilnahtsprengung ; Scheitelbeinfraktur;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Soweit das OLG Oldenburg (Urteil vom 21.1.1991, 13 U 164/90, zitiert nach Juris) einer jungen Frau, die u. a. den Geruchssinn verloren hatte, ein Schmerzensgeld in der hier geltend gemachten Höhe zugesprochen hatte, hat es betont, dass es sich dabei um einen Betrag an der Obergrenze des Vertretbaren gehandelt hat, der durch viele schwerwiegende Beeinträchtigungen der dortigen 26jährige Klägerin gerechtfertigt sei.
  • OLG München, 26.11.2009 - 24 U 334/08

    Arzthaftung: Versehentliches Belassen einer Tamponade anlässlich einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
    Zukünfte materielle und immaterielle Schäden sind angesichts der Schwere der Verletzung nicht ausgeschlossen (so auch OLG München, Urteil vom 26.11.2009, 24 U 334/08, GesR 2010, 206, zitiert nach Juris im Falle des Verlustes des Geruchssinnes und wiederkehrenden Kopfschmerzen).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

  • LG Bonn, 11.12.2014 - 18 O 388/12

    Speed-Pedelec, Helmtragepflicht, Mitverschulden

    Die Gesamtschau der bei dem Kläger eingetretenen Verletzungen, die Dauer des Krankenhausaufenthaltes (einschließlich des künstlichen Komas), insbesondere aber der fast gänzliche Verlust des Geruchssinns und die immer noch und immer wieder auftretenden Schmerzen bei dem Kläger sowie dessen Mitverschulden rechtfertigen insgesamt ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- EUR, § 253 Abs. 2 BGB (vgl. etwa Hessisches LAG, Urteil vom 20.08.2013, 13 Sa 269/13; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2012, 6 U 96/10; OLG Celle, DAR 2011, 136).
  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

    Anerkannt ist, dass bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs im Vordergrund steht; der Genugtuungsfunktion kommt dann allenfalls eine geringe Bedeutung zu (s. OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2018, 7 U 4/18, juris unter Verweis auf: OLG Hamm, Urteil vom 04. Februar 2014, 9 U 149/13 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2012, 6 U 96/10, BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2004, 14 W 51/03 - juris; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, Stand: 18. Februar 2020, § 253 BGB Rn. 88).
  • OLG Hamm, 20.03.2020 - 7 U 22/19

    Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verhältnisse

    Grundsätzlich steht bei der Bestimmung der billigen Entschädigung der Entschädigungs- oder Ausgleichsgedanke im Vordergrund, weil im Hinblick auf die Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes die Rücksicht auf Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichste Grundlage bei der Bemessung der billigen Entschädigung bildet (BGH, Beschl. v. 16.09.2016, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014, Az.: 9 U 149/13, Rn. 26 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2012, Az. 6 U 96/10; BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23.1.2004, Az. 14 W 51/03, Rn 3, juris; Staudinger/Schiemann (2017) BGB § 253 Rn. 31; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage, 2017, § 253 BGB Rn. 91).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Anerkannt ist, dass bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs im Vordergrund steht; der Genugtuungsfunktion kommt dann ebenfalls allenfalls eine geringe Bedeutung zu (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014, Az.: 9 U 149/13, Rn. 26 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2012, Az. 6 U 96/10; BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23.1.2004, Az. 14 W 51/03, Rn 3, juris; Staudinger/Schiemann (2017) BGB § 253 Rn. 31; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage, 2017, § 253 BGB Rn. 91).
  • OLG Dresden, 08.04.2019 - 4 U 455/19

    Veranstalten einer geführten Segway-Tour

    Mit diesen vertraglichen Verkehrssicherungspflichten decken sich die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, deren Verletzungen zu deliktischen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gemäß §§ 823 Abs. 1, 253 BGB führen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Januar 2012 - 6 U 96/10 -, Rn. 640 - 682, juris).
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