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   OLG Hamm, 15.05.2014 - II-6 UF 125/13   

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https://dejure.org/2014,16128
OLG Hamm, 15.05.2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - II-6 UF 125/13 (https://dejure.org/2014,16128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1378 BGB; § 580 ZPO
    Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens über den Zugewinnausgleich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 580 ff; BGB § 1378
    Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens über den Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Restitutionsklage und das Verschulden des Betreuers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrlässigkeit bei Vorlage von Urkunden kann zu Unzulässigkeit eines Restitutionsantrags führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1935
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Partei, sorgfältig nach dem Verbleib der Urkunden zu forschen und gegebenenfalls erfolgversprechende Auskünfte einzuholen (vgl. BGH MDR 1974, 575 - zitiert nach Juris Rn. 7 f., BGH FamRZ 2013, 1119 f. - zitiert nach Juris Rn. 12).

    Grundsätzlich kann sich ein Restitutionsantragsteller nicht darauf berufen, dass er in seinem Besitz befindliche Unterlagen - etwa infolge ungenügender Ordnung oder mangelhafter Nachforschung - im Rahmen des früheren Verfahrens nicht aufgefunden hat (vgl. hierzu etwa BGH MDR 1974, 575).

    Daher schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 102 f.).

    Der für das fehlende Verschulden darlegungs- und beweisbelastete Antragsteller (vgl. hierzu BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, Zöller-Greger § 582 Rn. 2) hat keine Tatsachen dafür vorgetragen, dass es seiner Anwältin und seiner Betreuerin unverschuldet unmöglich war, die nunmehr vorgelegten Urkunden in dem Verfahren 3 F 148/09 zu nutzen.

  • LAG Hamm, 07.09.2011 - 3 Sa 938/11
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Daher schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH MDR 1974, 575 f. - zitiert nach Juris Rn. 6, LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 102 f.).

    Denn dem Antragsteller ist jedenfalls das Verschulden seiner damaligen Verfahrensbevollmächtigten gem. § 85 ZPO und das Verschulden seiner damaligen Betreuerin gem. § 278 BGB zuzurechnen (vgl. zur Verschuldenszurechnung etwa LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2011 - 3 Sa 938/11 - zitiert nach Juris Rn. 101, MünchKomm-Braun ZPO, § 582 Rn. 2).

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Dass der Antragsteller in der Folgezeit weitere Urkunden nicht innerhalb eines Monats nach Auffinden zur Akte gereicht hat, schadet nicht, denn für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs nicht die Notfrist des § 586 ZPO (BGHZ 57, 211 ff. - zitiert nach Juris Rn. 15, ebenso RGZ 168, 225, 230).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Partei, sorgfältig nach dem Verbleib der Urkunden zu forschen und gegebenenfalls erfolgversprechende Auskünfte einzuholen (vgl. BGH MDR 1974, 575 - zitiert nach Juris Rn. 7 f., BGH FamRZ 2013, 1119 f. - zitiert nach Juris Rn. 12).
  • RG, 22.12.1941 - II 10/41

    1. Ist, wenn eine streitbefangene Forderung während der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
    Dass der Antragsteller in der Folgezeit weitere Urkunden nicht innerhalb eines Monats nach Auffinden zur Akte gereicht hat, schadet nicht, denn für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs nicht die Notfrist des § 586 ZPO (BGHZ 57, 211 ff. - zitiert nach Juris Rn. 15, ebenso RGZ 168, 225, 230).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Die - trotz der Verpflichtung des Gerichts, die Subsidiarität der Restitutionsklage gem. § 582 ZPO von Amts wegen zu prüfen - für mangelndes Verschulden darlegungs- und beweisbelasteten Restitutionskläger (BGH NJW-RR 2013, 833; BGH WM 1974, 264; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1443) haben darüber hinaus nicht darzutun vermocht, dass sie ohne ihr Verschulden außerstande waren, den Sacheinlage-/Übernahmevertrag (Anlage RK 3 / RK 3.1) im Vorprozess geltend zu machen, § 582 ZPO.

    Zu den Sorgfaltspflichten einer Partei gehört es u.a., sorgfältig nach allen entscheidungserheblichen Unterlagen sowie dem Verbleib einer Urkunde zu forschen und ggfs. erfolgversprechende Auskünfte einzuholen oder Akten einer Behörde, die dem Gericht vorgelegt wurden, einzusehen (BGH NJW-RR 2013, 833; BGH NJW 1974, 557; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893).

    Grundsätzlich kann sich ein Restitutionskläger nicht darauf berufen, dass er in seinem Besitz befindliche Unterlagen, etwa infolge ungenügender Ordnung oder mangelhafter Nachforschung, im Rahmen des Vorprozesses nicht aufgefunden (BGH NJW 1974, 557; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893) oder vergessen hat (Zöller/Greger ZPO § 582 Rn. 6).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20

    Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem

    Im Anwendungsbereich des § 582 ZPO trifft den Wiederaufnahmekläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Restitutionsgrund ohne Verschulden nicht bereits in dem früheren Verfahren geltend machen konnte (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. § 583 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZR 17/08, juris Rn. 6), wobei schon leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden iSd § 582 ZPO begründet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 UF 125/13, BeckRS 2014, 13893; Fleck, in: BeckOK ZPO, 40. Edition mit Stand 1. März 2021, § 582 Rn. 7).
  • LG Krefeld, 15.05.2015 - 3 O 315/14

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines schwebend unwirksamen

    Auch muss sich der Betreute - hier der Kläger - ein fehlerhaftes Verhalten seiner damaligen Betreuerin nach § 278 BGB zurechnen lassen, soweit sie ihn innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenkreises und kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. hierzu Grüneberg in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 278 BGB Rdnr. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012, Az. 3 W 40/12, zitiert nach juris Rdnr. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2014, Az. 6 UF 125/13, zitiert nach juris Rdnr. 28).
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