Weitere Entscheidung unten: FG München, 04.11.1996

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   FG München, 04.10.1996 - 6 V 1560/96   

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https://dejure.org/1996,16729
FG München, 04.10.1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,16729)
FG München, Entscheidung vom 04.10.1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,16729)
FG München, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,16729)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck der Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.1967 - VI B 59/67

    Aussetzung der Vollziehung - Steuerbescheid - Rechtsmäßigkeit -

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  • BFH, 17.02.1987 - IX R 3/83

    Sonderausgabenhöchstbetrag - Versicherungsbeiträge - Kürzung -

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  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

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  • BFH, 29.11.1989 - X R 183/87

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

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   FG München, 04.11.1996 - 6 V 1560/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,34423
FG München, 04.11.1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,34423)
FG München, Entscheidung vom 04.11.1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,34423)
FG München, Entscheidung vom 04. November 1996 - 6 V 1560/96 (https://dejure.org/1996,34423)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 K 158/00

    Kürzung des Vorwegabzugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei den

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Frage, wie die Zuführung zur Rückstellung aufgrund der Pensionszusage der Arbeitgeberin bei dieser steuerlich zu behandeln ist, unerheblich (so auch Beschluss des FG München vom 4. November 1996 6 V 1560/96, EFG 1997, 472).
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung

    Der Frage, ob der Höchstbetrag (der sog. Vorwegabzug) wegen der Anwartschaftsrechte des Kl auf eine Altersversorgung zu mindern ist oder nicht, kommt grundsätzliche Bedeutung zu (Hinweis auf die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 1994 14 K 361/91 - rechtskräftig - EFG 1995, 709; des FG Düsseldorf vom 27. Oktober 1995 14 K 2060/95 E - Revision eingelegt: BFH-Az.: X R 8/96 - EFG 1996, 59; des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 1996 4 K 1321/95 -Revison eingelegt BFH-Az.: X R 191/96- EFG 1997, 275; Beschluß des FG München vom 4. November 1996 6 V 1560/96 - rechtskräftig - EFG 1997, 472; Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 1998 13 K 6825/94 - nicht rechtskräftig, BFH-Az.: X R 35/98 - EFG 1998, 868).
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