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   FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03   

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https://dejure.org/2004,19063
FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03 (https://dejure.org/2004,19063)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2004 - 6 V 2797/03 (https://dejure.org/2004,19063)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2004 - 6 V 2797/03 (https://dejure.org/2004,19063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerbefreiung; Kfz; Abnehmer; Buchnachweis; Scheinfirma - Anforderungen an die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Umsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Umsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung ; Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung durch einen Abnehmer; Definition des Abnehmers nach dem Umsatzsteuergesetz; Folgen der Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Bezüglich der Lieferungen an die Firma D entspreche es nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, ohne die schriftliche Versicherung des Abnehmers nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV zu besitzen und ohne der Finanzbehörde dies bei Abgabe der Steueranmeldungen mitzuteilen (BFH-Urteil vom 16.7.2002, BFH/NV 2002, 1405 ).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, genügt § 6 a Abs. 3 UStG diesen Ansprüchen (BFH-Urteil vom 18.7.2002 V R 3/02, BFH/NV 2002, 1405 ).

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Wer Abnehmer ist, ergibt sich somit aus den zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen (vgl. BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 ).

    Der Senat folgt insoweit der Ansicht der Antragstellerin, wonach die vom BFH aufgestellten Grundsätze für die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzuges aus dem Bezug einer Leistung von einem Strohmann (BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 ; HFR 2002, 647) auch für die Bestimmung des Abnehmers einer innergemeinschaftlichen Lieferung maßgebend sind.

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Die nach § 17c Abs. 1 Satz 1 UStDV buchmäßig nachzuweisende USt-Id-Nr. des Abnehmers müsse - wie sich aus dem BFH-Beschluss vom 2.4.1997 (BFH/NV 1997, 629) ergebe - die richtige USt-Id-Nr. des wirklichen Abnehmers sein.

    Beleg- und Buchnachweis sind materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (BFH-Beschluss vom 2.4.1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629).

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Sind indessen Zweifel so gut wie ausgeschlossen, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, ist eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nicht zulässig (BFH-Beschluss vom 19.4.1968, BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 67/86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit - Vollziehung eines

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Abgesehen davon, dass die Entscheidung des Senates über den Aussetzungsantrag auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes beruht, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen und daher eine abschließende Klärung nicht zu erwarten (vgl. BFH-Beschluss vom 6.8.1986 II B 67/86, BStBl II 1986, 859 ).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31. Januar 1967, BFHE 87, 600, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 18.12.2000 - VI S 15/98

    Kindergeld; AdV

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Die Vollziehung kann daher ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden, wenn und soweit der angefochtene Steuerbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist (BFH-Beschluss vom 18.12.2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31. Januar 1967, BFHE 87, 600, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423 , BStBl II 1978, 579 ; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2002 - V B 108/00

    NZB; Divergenz bei Schätzung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2004 - 6 V 2797/03
    dd) Die Antragstellerin berufe sich zu Unrecht auf den BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/00).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

  • FG München, 31.07.2003 - 14 K 4876/02

    Buch- und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen; Umsatzsteuer 2000

  • FG Köln, 09.10.2003 - 15 K 354/03

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei grenzüberschreitenden Ermittlungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2005 - 6 K 1738/03

    Zum Beleg- und Buchnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Dies hält der Senat für ausreichend, da es sich bei § 17c UStDV um eine Sollvorschrift handelt, bei deren Auslegung § 6 a Abs. 1 UStG zu berücksichtigen ist, wonach es lediglich auf die Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ankommt (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 16. Mai 2004 - 6 V 2797/03, Haufe-Index: 1234726; vgl. a. Finanzgericht Köln, Urteil vom 06. Mai 2004 - 15 K 1590/03, Haufe-Index: 1211656).

    Verwendet der Abnehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann der Lieferer davon ausgehen, dass der Abnehmer die Voraussetzungen für die Erwerbsbesteuerung in dem anderen Mitgliedstaat erfüllt (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 16. Mai 2004 - 6 V 2797/03, a.a.O.).

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