Rechtsprechung
   FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75479
FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06 (https://dejure.org/2007,75479)
FG München, Entscheidung vom 17.12.2007 - 6 V 4166/06 (https://dejure.org/2007,75479)
FG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 6 V 4166/06 (https://dejure.org/2007,75479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,75479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Glaubhaftmachung von Gründen für eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
    Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. Beschluss des BFH vom 29. November 1995 X B 328/94 , BStBl II 1996, 322).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 3. Februar 2005 I B 208/04 , BStBl II 2005, 351).
  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
    Eine zur Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung hat zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (Beschluss des BFH vom 13. August 1991 VIII B 14/87 , BFH/NV 1992, 688).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
    Es ist nicht belegt, dass die Antragstellerin im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit in dieser Höhe zu leisten (vgl. Beschluss des BFH vom 17. Mai 2005 I B 108/04 , BFH/NV 2005, 1778).
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juni 2004 I B 44/04 , BStBl II 2004, 882).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Selbst wenn nach Auffassung des FG im Streitfall eine Aufhebung der Vollziehung nicht ohne Sicherheitsleistung ausgesprochen werden konnte, wäre zu prüfen gewesen, ob --unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795)-- ggf. eine nur teilweise Sicherheitsleistung in Betracht kommen könnte (vgl. Beschlüsse des Hessischen FG vom 29. April 2005  3 V 517/04, Haufe-Index 1406716, unter II.4.; des FG München vom 17. Dezember 2007  6 V 4166/06, Haufe-Index 1965867; vom 20. August 2009  14 V 521/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1866, unter II.6.).
  • FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt eine nur teilweise Sicherheitsleistung nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390; Hessisches FG, Beschluss vom 29.4.2005 3 V 517/04, juris; FG München, Beschlüsse vom 17.12.2007 6 V 4166/06, juris und vom 20.8.2009 14 V 521/09, EFG 2009, 1866).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht