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   FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01   

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FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01 (https://dejure.org/2002,10398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 6 V 71/01 (https://dejure.org/2002,10398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01 (https://dejure.org/2002,10398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer und Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Verfahren der Aussetzung der Vollziehung; Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 684
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Zwar sei nach dem Beschluss des BFH vom 5.3.2001 XI B 90/00 BStBl II 2001, 405 davon auszugehen, dass schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen könnten.

    Zum einen hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs in der zitierten Entscheidung IX B 90/00 a.a.O. entschieden, dass ggfs. das Interesse der öffentlichen Hand an einer geordneten Haushaltsführung bei schwerwiegenden Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit einer Regelung einer Aussetzung nicht entgegensteht und ist damit von der Rechtsprechung anderer Senate abgewichen.

  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Es genügt vielmehr deren Glaubhaftmachung (Beschluss des BFH vom 15. Oktober 1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44 und vom 23. Juli 1985 VIII R 21094, BFH/NV 1986, 187).

    Die Ermittlungspflicht findet - ebenso wie im Hauptsacheverfahren - ihre Grenze dort, wo es sich um Verhältnisse handelt, die ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können (BFH-Beschluss vom 14.10.1986 VIII B 30/86 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01

    Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Mit Telefax vom 20.2.2002 hat der Prozessbevollmächtigte einen Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. Februar 2002 2 V 4833/01 A (E) vorgelegt, auf dessen Inhalt verwiesen wird.
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Er hat daher die ab 1990 geltende, neu gefasste Vorschrift des § 34 Abs. 3 EStG nicht für willkürlich und verfassungswidrig gehalten, auch wenn dort ebenfalls Progressionssprünge auftreten konnten, die aus dem Zuflussprinzip herrührten (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BStBl II 1993, 795).
  • BFH, 06.08.1985 - VII R 87/84

    Aussetzung einer Vollziehung eines Haftungsbescheides hinsichtlich einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Ernstliche Zweifel in der Beurteilung von Tatfragen sind vom Gericht dann zu bejahen, wenn bezüglich der im konkreten Streitfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen, die anhand der dem Gericht vorgelegten Akten und der präsenten Beweismittel nicht beseitigt werden können und wenn die von dem Ast behauptete Rechtsfolge nach den gegebenen Umständen als möglich erscheint (Urteil des BFH vom 6. August 1985 VII R 87/84, BFH/NV 1986, 259).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn bei einer überschlägigen Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Gründen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. Februar 1984 III B 40/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 454).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2001 - 12 K 196/00

    Kein halber Steuersatz mehr auf 1998 vereinbarte, aber erst 1999 ausbezahlte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Insofern werde auf die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 9. Juli 2001 12 K 196/00 verwiesen.
  • BFH, 19.08.1994 - X B 318/93
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01
    Während die bisherige Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung gegenüber Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes höher bewertet hat (z. B. BFH-Beschluss vom 19. August 1994 X B 318/93 BFH/NV 1995, 143), hat der 11. Senat des Bundesfinanzhofs in dem zitierten Beschluss vom 05.03.2001 XI B 90/00 a.a.O. im Anschluss an Seer, Steuer- und Wirtschaft - StuW - 2001, 3, 17 ff. Zweifel daran geäußert, ob dieses Merkmal des berechtigten Interesses an der Aussetzung der Vollziehung eine ausreichende Grundlage im Gesetz finde und ein rein fiskalisch begründetes Interesse als nicht erheblich betrachtet.
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 1 V 9/02

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Fünftelungsregelung in Veräußerungsfällen

    Sie zielte darauf ab, unangemessene Progressionsvorteile zu kappen, die sich nach der bisherigen Regelung bei hohen laufenden Einkünften, dass heißt in der oberen Proportionalzone ergeben konnten (Juchum DB 2000, 343; FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01, EFG 2002, 684), mildert durch die Fünftelung für außerordentliche Einkünfte "mittlerer Größe" die Belastung durch den Tarifanstieg (Kroschel/Wellisch, BB 1998, 2550; Richter DStR 1998, 1950).

    Ein abrupte, Sprunghafte und widersprüchliche Änderung des Einkommensteuergesetzes, die eine Übergangsregelung erforderlich macht, liegt hierin nicht (FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01, EFG 2002, 684; FG Baden-Württemberg vom 26. Februar 2002 - 1 V 48/01, EFG 2002, 687; a. A. FG Düsseldorf vom 6. Februar 2002 - V 4833/01 A (E); EFG 2002, 457 ).

    Damit wird die gesamte Steuerbelastung durch den tariflichen Spitzensteuersatz nach oben begrenzt, so dass konfiskatorische Wirkungen bezogen auf das Gesamteinkommen nicht auftreten (FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01, EFG 2002, 684).

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Neufassung des § 34 EStG 1999 nicht auf die Wiedereinführung der alten - bis einschließlich 1998 geltenden Regelung beschränkt, sondern die Vorschrift ab 2001 im Zusammenhang mit dem Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren umfassend neu gestaltet (FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01, EFG 2002, 684).

    Ein Anspruch, dass dies auch rückwirkend für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geschehe, besteht nicht (FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 - 6 V 71/01, EFG 2002, 684; FG Baden-Württemberg vom 26. Februar 2002 - 1 V 48/01, EFG 2002, 687; a. A. FG Düsseldorf vom 6. Februar 2002 - V 4833/01 A (E); EFG 2002, 457 ).

  • BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme;

    Hierzu werde auf den Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 6 V 71/01 (EFG 2002, 684) verwiesen.
  • BFH, 25.02.2003 - III B 130/02

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG ,

    a) Der XI. Senat des BFH hat bereits mit Beschluss vom 10. Juli 2002 XI B 68/02 (BFH/NV 2002, 1568) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verneint und die vorausgegangene Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 6 V 71/01 (EFG 2002, 684) bestätigt.
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