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   OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4317
OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16 (https://dejure.org/2016,4317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2016 - 6 W 1/16 (https://dejure.org/2016,4317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 6 W 1/16 (https://dejure.org/2016,4317)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 UWG
    Wiederholungsgefahr: Umfang der durch eine Verletzungshandlung begangenen Wiederholungsvermutung

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Beschränkung der Unterlassungserklärung auf das Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholungsgefahr: Umfang der durch eine Verletzungshandlung begangenen Wiederholungsvermutung

  • online-und-recht.de

    Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf das Internet unwirksam

  • kanzlei.biz

    Unterlassungserklärung bzgl. Werbebroschüre beschränkt auf Online-Bereich nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8
    Wettbewerb; Wiederholungsgefahr; Wiederholungsvermutung; Internetbroschüre

  • rechtsportal.de

    UWG § 8
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer Werbebroschüre durch Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Verbreitung im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der durch eine Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht die Wiederholungsgefahr?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf den Online-Bereich beschränkte Unterlassungserklärung nicht ausreichend

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Umfang einer Unterlassungserklärung

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärungen dürfen nicht auf bestimmte Werbeformen (hier: Internet) beschränkt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 212
  • MMR 2016, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16
    Der Kernbereich der Verletzungshandlung erfasst dabei nicht nur inhaltlich gleichwertige Werbeaussagen und Aussagen die auf ähnliche Produkte bezogen sind, sondern auch gleichlautende Aussagen gegenüber anderen Adressaten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung) oder in anderen Werbemedien, zB in einer anderen Zeitung (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, 33. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.37; offen gelassen: OLG Köln, GRUR-RR 2015, 266 Rn. 26 - NACT-Studie II).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16
    Der Kernbereich der Verletzungshandlung erfasst dabei nicht nur inhaltlich gleichwertige Werbeaussagen und Aussagen die auf ähnliche Produkte bezogen sind, sondern auch gleichlautende Aussagen gegenüber anderen Adressaten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung) oder in anderen Werbemedien, zB in einer anderen Zeitung (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, 33. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.37; offen gelassen: OLG Köln, GRUR-RR 2015, 266 Rn. 26 - NACT-Studie II).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16
    Bei der Fassung eines Unterlassungsantrags sind deshalb im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2008, 702 Rn. 55 [BGH 30.04.2008 - I ZR 73/05] - Internet-Versteigerung III).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 6 U 362/21

    Verdampferkopf - Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Versendung

    Selbst eine auf die konkrete Verletzungsform beschränkte Unterwerfung des Schuldners führt zu einem Wegfall der Wiederholungsgefahr (nur) hinsichtlich der konkreten Verletzung, so dass in einem solchen Fall (nur) die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der kerngleichen Verletzungsformen bestehen bleibt mit der Folge, dass der Gläubiger seinen Anspruch insofern noch gerichtlich durchsetzen kann (OLG Frankfurt, WRP 2016, 630; KG, Magazindienst 2016, 1247 [juris Rn. 5, 8]; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 13 Rn. 141; Feddersen in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 122 mwN; jurisPK-UWG/Spoenle, 5. Aufl., § 13 UWG Rn. 80 mwN; siehe auch BGH, GRUR 2016, 395 Rn. 33, 42 f - Smartphone-Werbung).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    Dies ist anzunehmen, wenn der Unterlassungsgläubiger eine auch kerngleiche Formen einschließende Unterlassungserklärung fordert, dann aber der Unterlassungsschuldner nur eine auf die konkrete Verletzungsform eingegrenzte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, da insoweit die Annahme nahe liegt, er habe nur die konkrete Verletzungsform erfassen wollen (OLG Frankfurt, WRP 2016, 630 - Internet-Broschüre; BGH, a.a.O., Rn 45 - Erinnerungswerbung im Internet)).
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